Novelle des BPersVG – Was hat sich geändert?

Novelle des BPersVG – Was hat sich geändert?

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  • Seminar/Webinar: Novelle des BPersVG – Was hat sich geändert? Seminar/Webinar
500,00 € *

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Bestellnummer: SW10287
Das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz hat eine neue Struktur und Systematik. Sein Ziel...

Das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz hat eine neue Struktur und Systematik. Sein Ziel ist auch, die Verständlichkeit und Anwenderfreundlichkeit zu verbessern. Zudem sind sprachliche und rechtsförmliche Überarbeitung des alten Gesetzes erfolgt und überholte Rechtsvorschriften gestrichen worden. Das wird denjenigen, die mit dem Gesetz arbeiten müssen, Erleichterungen in der praktischen Rechtsanwendung bringen. So gibt es jetzt inhaltlich nach Jahrzehnten eine Vielzahl von Änderungen und Neuregelungen, um die innerbehördliche Beteiligung der Beschäftigten über die von ihnen gewählten Personalvertretungen zukunftsfähig auszugestalten. Die wichtigsten Änderungen werden im Seminar behandelt.

Aus dem Seminarinhalt

1.Tag

  • Überblick über Ziele, veränderte Systematik und Neustrukturierung des Gesetzes
  • Bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben zum Letztentscheidungsrecht parlamentarisch verantwortlicher Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Mitbestimmungsverfahren („Legitimationskette“)
  • Zentrale Definitionsnorm grundlegender personalvertretungsrechtlicher Begriffe
  • Veränderte Wahlrechtvorschriften
  • Vermeidung personalratsloser Zeiten und Schaffung von Übergangsmandaten u.a. bei Umstrukturierungen
  • Neue digitale Möglichkeiten

2. Tag

  • Neue Freistellungsregelungen: Teilfreistellungen, Marginalfreistellungen
  • Eigenständige Befangenheitsregelung
  • Zeitliche Flexibilisierung im Beteiligungsverfahren
  • Ausweitung des Katalogs der allgemeinen Aufgaben
  • Schaffung neuer und Präzisierung bestehender Mitbestimmungstatbestände ( u.a. flexible Arbeitsformen und -zeiten, Mehrarbeit, Dienstortwechsel, BEM)
  • Auswirkung der Neuregelungen auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzgerichte
  • Einführung einer Reaktionspflicht der Dienststelle auf Initiativanträge und Vorlagen im Stufenverfahren
  • Verfahren der Nichteinigung
  • neuer Mitwirkungstatbestand bei der Privatisierung von Aufgaben
  • Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
  • Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
  • Änderung und Erweiterung der Vorschriften für besondere Verwaltungszweige

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

Bei Buchung des Seminars erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zum Fachportal FOKUS Personalvertretungsrecht für 3 Monate. Das Fachportal enthält u. a. ein Lexikon zum Personalvertretungsrecht, die Personalvertretungsgesetze Bund und Länder, Vorschriften aus den Bereichen Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, aktuelle Rechtsprechung sowie häufig gestellte Fragen aus der täglichen Personalratspraxis: www.fokus-personalvertretungsrecht.de

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar richtet sich an bereits im Amt befindliche, wieder gewählte Personalräte, Dienststellenleitungen.

Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach § 46 Abs. 6 BPersVG ( § 54 I BPersVG neu )

Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!

Unser Experten

Unser Referententeam (Helmuth WolfHeinz EilersHeinz MeiseGerd TiedemannJan Bannert und Franziskus Gläser) verfügen über eine umfassende Erfahrung in der täglichen Anwendung des Personalvertretungsrechts.

Anmeldeformular als PDF-Datei

Hier können Sie das Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen und uns per E-Mail, Fax oder per Post zusenden: Seminaranmeldung

 Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer 2 Tage

1.Tag 10:00-17:00 Uhr
2.Tag 09:00-16:00 Uhr

Gerne als Inhouse-Seminar buchbar

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