Beteiligung der Personalvertretung im Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Entgeltsysteme

Beteiligung der Personalvertretung im Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Entgeltsysteme

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Seminar-Nummer: SW10134

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Personalvertretungsrecht und Arbeitsrecht sind eng miteinander verzahnt. Bereits ein kurzer Blick in das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder lässt erkennen, dass fast alle Beteiligungstatbestände der Personalräte arbeitsrechtliche Pflichten und Ansprüche der Tarifbeschäftigten berühren.

Folglich gehört es zu den zentralen Aufgaben von Personalräten, sich dafür zu engagieren und darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen etc. seitens der Dienststelle eingehalten werden. Das setzt einschlägige Rechtskenntnisse voraus wie auch die Fähigkeit, solche Vorschriften rechtstechnisch richtig anzuwenden. Anhand praxisnaher Fallbeispiele bietet das Seminar Personalräten und Personalverantwortlichen dazu alltagstaugliches Rüstzeug an.

Aus dem Seminarinhalt

  • Quellen des Arbeitsrechts und ihr Verhältnis zueinander
  • Bedeutung höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (sog. Richterrecht)
  • Gestaltungsfreiheit und Grenzen des Arbeitsgebers im Rahmen seines Direktionsrechtes
  • Beteiligung des Personalrates bei arbeits- und tarifrechtlichen Maßnahmen
  • gesetzliche Mindeststandards bei Abschluss und Handhabung des Arbeitsvertrages
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Personalauswahl
  • Befristung
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitnehmerhaftung
  • praxisnahe Darstellung der Entgeltsysteme des öffentlichen Dienstes (Eingruppierungsregeln TVöD / TV-L)
  • Beteiligung des Personalrates bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
  • weitere arbeits- und tarifrechtliche Themen (in zeitlichem Rahmen auch nach Wunsch der Seminarteilnehmer/innen)
  • Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Unser Experte

Gerd Tiedemann, Regierungsdirektor a.D., langjähriger Dozent der dbb akademie und anderer verschiedener Fortbildungseinrichtungen mit Themenschwerpunkten Personalvertretungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht sowie Kommunikation und Konfliktmanagement in der Personalratsarbeit; acht Jahre Vorsitzender des Personalrates eines Hamburger Bezirksamtes; danach unterschiedliche Führungsaufgaben in der hamburgischen Verwaltung; viele Jahre ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg in Personalvertretungsangelegenheiten.

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer : 2 Tage

1. Tag: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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