Amtshaftung/Arbeitnehmerhaftung, Rückgriff im öffentlichen Dienst

Amtshaftung/Arbeitnehmerhaftung, Rückgriff im öffentlichen Dienst

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Seminar-Nummer: SW10133

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Unter dem Begriff Amtshaftung ist die Schadensersatzleistung des Staates für ein rechtswidriges schuldhaftes Verhalten eines Beamten oder sonstigen Beschäftigten zu verstehen.

Der Grundsatz „Jeder ist für sein Tun verantwortlich“ gilt auch im Arbeitsrecht und Dienstrecht der Beamten. Gemäß § 839 BGB haftet grundsätzlich primär der Beamte bzw. Arbeitnehmer selbst für von ihm verursachte Schäden. Diese Haftung wird aber (zunächst) nach Art. 34 GG vom Staat übernommen.

Die Eigenart der Amtshaftung besteht also darin, dass die in § 839 BGB begründete persönliche Haftung des Beamten/des Arbeitnehmers auf den Staat übergeleitet wird.

Ist ein Schaden entstanden, wird nach dem/den Verantwortlichen gesucht. Der Geschädigte beansprucht den Ersatz des ihm entstandenen Schadens, evtl. zuzüglich eines Schmerzensgeldes.

Der § 78 BBG (gleichlautende Regelung in § 46 BRRG – Beamtenrechtsrahmengesetz) regelt abschließend die vermögensrechtliche Haftung des Beamten im Innenverhältnis bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gilt, dass sie im selben Umfang haften wie Beamte.

Die Folgen der Inanspruchnahme eines Beschäftigten sind oft gravierend. Je nach Sachverhalt können die Konsequenzen auch bis in den strafrechtlichen Bereich reichen. Im „Falle eines Falles“ ist es wichtig, die relevanten Grundlagen der Beamten-/Arbeitnehmerhaftung und die Bedingungen der Amtshaftung zu kennen.

Die notwendigen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen.

Aus dem Seminarinhalt

  • Haftung der Beamten
    • Haftung bei Amtspflichtverletzung
    • Rechtsgrundlagen, Voraussetzung für die Haftung
    • hoheitliches/privatrechtliches Handeln
  • Haftung der Arbeitnehmer
    • Haftung nach BGB
    • Haftung für Personenschäden von Arbeitskollegen
    • Grad des Verschuldens
    • Beweislast
    • Kausalität
  • Amtshaftung nach Artikel 34 Satz 1 GG
    • Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes
    • Amtspflichtverletzung, Drittbezogenheit, Verschulden
    • Kausalität, Passivlegitimation
  • Schadenshaftung im Innenverhältnis
    • Begrenzung der Haftung durch Tarifvertrag, Begrenzung der Haftung nach Art. 34 Satz 2 GG
  • Die Rolle der Personalvertretung
    • Mitbestimmung, Allgemeine Aufgaben
  • Überlastungsanzeige und ihre Folgen
    Wer haftet im Schadensfall nach erfolgter Überlastungsanzeige
    • Definition und Ursachen, Rechtsgrundlagen
    • Organisationsverschulden, Form und Inhalt einer Anzeige
    • Haftungsfragen

Das Seminar richtet sich an

Das Seminar richtet sich an Personalratsmitglieder.

Unser Experte

Heinz Meise, Leitender Verwaltungsdirektor a. D., langjähriger Dozent der dbb akademie und anderer verschiedener Fortbildungseinrichtungen mit Themenschwerpunkten Personalvertretungsrecht Bund und Länder, Arbeits- und Dienstrecht, Arbeitszeit, sowie spezielle Themen des Personalvertretungsrechts; unterschiedliche Führungsaufgaben als Stadtkämmerer und zuvor Leiter des Personalamtes in der Stadtverwaltung Bad Salzuflen.

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen und Teilnahmebescheinigungen sowie Verpflegung während der Seminarzeiten.

Ablauf

Dauer : 2 Tage

1. Tag: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
2. Tag: 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

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