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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-05-01T23:50:54+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Weitere Komponenten des Tarifkompromisses</title>
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                                            Die Tarifpartner haben sich auf eine Anhebung der Jahressonderzahlung, einen weiteren Urlaubstag und eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit geeinigt.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Erhöhung der Jahressonderzahlung  
 Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 sieht ab dem Kalenderjahr 2026 eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vor: 
 Für Beschäftigte des Bundes steigt sie für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent, für die Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und für die Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent eines Monatsgehalts. 
 Im Bereich der Kommunen kommt es zu einer Vereinheitlichung der Jahressonderzahlung auf 85 Prozent. Für Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 im Bereich der Krankenhäuser bzw. Pflege- und Betreuungseinrichtungen beträgt sie künftig 90 Prozent eines Monatsgehalts. 
  Umwandlung der Jahressonderzahlung und Zusatzurlaubstag  
 Die Tarifpartner haben sich geeinigt, dass ab dem Kalenderjahr 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freien Tagen umgewandelt werden können. Für Beschäftigte an kommunalen Krankenhäusern und Pflege- und Betreuungseinrichtungen ist diese Umwandlung nicht vorgesehen. 
 Ab dem Kalenderjahr 2027 erhalten die Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten einen zusätzlichen Tag Erholungsurlaub. 
  Freiwillige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit  
 Das Einigungspapier sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf freiwilliger Basis eine Arbeitszeit von bis zu durchschnittlich 42 Stunden pro Woche vereinbaren können. 
 Die Erhöhungsstunden sind keine Überstunden und gelten nur für einen Zeitraum von 18 Monaten, wobei eine einvernehmliche Verlängerung vorgesehen ist. Ferner kann die Vereinbarung von jedem Teil aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 
 Die Tabellenentgelte steigen mit der erhöhten Zeit entsprechend. Zudem sind für die Erhöhungsstunden Zuschläge vorgesehen, deren Höhe in den Entgeltgruppen 1 bis 9b bei 25 Prozent und in den Entgeltgruppen 9c bis 15 bei 10 Prozent des auf die Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe liegt. 
  Arbeitszeitkonto  
 Es ist vorgesehen, dass auf betrieblicher Ebene durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden kann. Das eingebrachte Wertguthaben kann für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit oder für Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden. 
  Evaluation der neuen Regelungen  
 Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor werden die Tarifpartner die neu eingeführten Regelungen evaluieren. 
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                            <updated>2025-04-07T07:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Tarifeinigung erzielt</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Die Gehälter der Beschäftigten von Bund und Kommunen steigen zum 1. April 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro, und zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Übernahme des Schlichterspruchs  
 Am 6. April 2025 gelang in der vierten Verhandlungsrunde der Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen. 
 Die Arbeitgeberseite (Bundesinnenministerium sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) haben die Empfehlung der Schlichtungskommission vom 28. März 2025 übernommen. 
  Steigerung der Entgelte  
 Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro angehoben. Zum 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung von 2,8 Prozent. 
 Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. April 2025 um 3,11 Prozent und zum 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent erhöht. 
 Die Laufzeit der Einigung erstreckt sich auf 27 Monate, also bis zum 31. März 2027. Danach werden die Gewerkschaften in neue Gespräche mit Bund und VKA eintreten. 
  Hochrechnung der neuen Entgelttabellen  
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten des Bundes finden Sie  hier .&amp;nbsp; 
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten der Kommunen finden Sie  hier . 
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Pflegekräfte finden Sie  hier . 
 Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabellen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen finden Sie  hier.  
  Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit  
 Zum 1. Juli 2025 wird die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen auf 250 Euro angehoben. 
 Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird zum 1. Juli 2025 auf 100 Euro erhöht. Es ist beabsichtigt, dass nach dem 31. Dezember 2026 die vorgenannten Zulagen dynamisch ausgestaltet werden, also bei allgemeinen Entgeltanpassungen um einen festgelegten Prozentsatz erhöht werden. 
  Änderungen für Nachwuchskräfte  
 Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro erhöht. 
 Die Tarifpartner haben sich zudem verständigt, die Übernahmeregelungen der Auszubildenden und dual Studierenden neu zu gestalten. Wenn sie ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden sie bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im Anschluss an die Ausbildung bzw. das Studium in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen, sofern eine freie und besetzbare Stelle bzw. ein freier und zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden ist. 
 Werden im Aufgabenbereich auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen, ist für die Übernahme Voraussetzung, dass die betreffende Person durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennt. 
  Bewertung der Tarifpartner  
 Nach Aussage der geschäftsführenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser sei man bei den Verhandlungen an die Grenze dessen gegangen, was bei schwieriger Haushaltslage noch verantwortbar sei. Die Kosten des Tarifabschlusses liegen bei rund 1,94 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. 
 Für Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, sichere der Tarifkompromiss die Handlungsfähigkeit der kommunalen Arbeitgeber und schaffe gleichzeitig attraktive Arbeitsbedingungen für die Tarifbeschäftigten. 
 ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke dankte den zehntausenden Kolleginnen und Kollegen, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten. Sie hätten dadurch beigetragen, dass ein Tarifergebnis mit prozentualen Einkommenssteigerungen oberhalb der zu erwartenden Preissteigerungsrate erreicht werden konnte. 
 Für Volker Geyer, Verhandlungsführer für den dbb, gehe es nun darum, den Tarifkompromiss zeit- und inhaltsgleich sowie systemgerecht auf den auf den Beamtenbereich des Bundes zu übertragen. Die Entscheidung obliegt der künftigen Bundesregierung. 
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                            <updated>2025-04-07T06:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Schlichtungsempfehlung abgegeben</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Die Schlichtungskommission empfiehlt, die Entgelte zum 1. April 2025 und zum 1. Mai 2026 um mindestens 5,88 Prozent anzuheben (mit Prognosetabellen).
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Schlichtungsverfahren abgeschlossen  
 In der Tarifrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen hat die Schlichtungskommission am Freitag, dem 28. März 2025, eine Einigungsempfehlung beschlossen und bekanntgegeben. 
 Der Vorschlag sieht eine Laufzeit des Tarifvertrags von 27 Monaten (bis zum 31. März 2027) vor. Ob auf dieser Empfehlung eine Tarifeinigung geschlossen wird, entscheiden die Tarifpartner am 5. April 2025 im Rahmen einer vierten Verhandlungsrunde. 
  Anhebung der Tabellenentgelte  
 Nach dem Schlichterspruch sollen die Gehälter in zwei Schritten erhöht werden: Zum 1. April 2025 werden die Entgelte um 3 Prozent bei einem Mindestbetrag von 110 Euro angehoben, zum 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Steigerung um 2,8 Prozent. 
 Der vorgesehene Mindestbetrag von 110 Euro stellt eine soziale Komponente dar, wovon die unteren Entgeltgruppen profitieren. In allen Stufen der Entgeltgruppen 1 bis 5 bedeutet das zum 1. April 2025 eine Erhöhung von bis zu 4,6 Prozent. 
 Die tariflichen Vergütungen der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen zum 1. April 2025 um 75 Euro und zum 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro angehoben werden. 
  Prognosetabellen  
 Wie würden die neuen Entgelttabellen aussehen, wenn auf Basis der Schlichtungsempfehlung eine Tarifeinigung zustande käme? Wir haben hochgerechnet: 
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten des Bundes finden Sie  hier  
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen nach der Anlage A (VKA) finden Sie  hier  
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen im Sozial- und Erziehungsdienst finden Sie  hier  
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen in Pflegeberufen finden Sie  hier      
  Erhöhung der Jahressonderzahlung und Umwandlung  
 Eine mögliche Tarifeinigung soll ab 2026 ebenso eine Erhöhung der Jahressonderzahlung beinhalten: Für Beschäftigte des Bundes steigt sie in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 95 Prozent, in den Entgeltgruppen 9a bis 12 auf 90 Prozent und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 auf 75 Prozent. 
 Für Beschäftigte der Kommunen soll die Höhe ab kommenden Jahr bei 85 Prozent liegen; für Beschäftigte in Krankenhäuser sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen in den Entgeltgruppen 1 bis 8 (nach BT-K und BT-B) bei 90 Prozent. 
 Außer in Krankenhäusern sowie in Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. 
  Zusätzlichen Urlaubstag und Entlastungsmaßnahmen  
 Der Schlichtungskommission zufolge soll es ab dem Kalenderjahr 2027 einen weiteren zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigte geben. Als weiteres Instrument zur Entlastung der Beschäftigten soll ein Langzeitkonto geschaffen werden, dessen Wertguthaben für Sabbaticals oder Freistellungen für Kinderbetreuung verwendet werden kann. 
 Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zur Vermeidung von Kappung von Stunden überarbeitet werden. Auch die Regelungen zur Anordnung von Überstunden sollen neu gestaltet werden, damit keine Kappung eintritt. 
  Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit  
 Zudem sollen Tarifbeschäftigte und Arbeitgeber freiwillig vereinbaren können, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Die Erhöhung darf für 18 Monate vereinbart werden, wobei jeder Teil die Vereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann. 
 Mit der längeren Arbeitszeit erhöhen sich das Entgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile entsprechend, zudem gibt es einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt der in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 25 Prozent und in den Entgeltgruppen 9c bis 15 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. 
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                            <updated>2025-03-31T07:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Schlichtungsverfahren gestartet</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Unter den Schlichtern Roland Koch und Prof. Dr. Henning Lühr soll ein Durchbruch im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen erzielt werden. 
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            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Ausarbeitung einer Schlichtungsempfehlung  
 Nach Scheitern der dritten Verhandlungsrunde in der Tarifrunde von Bund und Kommunen hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Schlichtungsverfahren eingeleitet. 
 Je zwölf Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Gewerkschaftsseite versuchen nun mit zwei unparteiischen Vorsitzenden, einen Einigungsvorschlag auszuarbeiten. 
 Bei den unparteiischen Vorsitzenden handelt es sich um den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, der von der Arbeitgeberseite benannt wurde, und um den früheren Bremer Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr, der von den Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di nominiert wurde. 
  Streikmaßnahmen ausgeschlossen  
 Während der Schlichtungsphase, die bis 31. März 2025 andauern soll, werden keine Warnstreiks stattfinden. Das gebietet die sogenannte „Friedenspflicht“, zu der sich die Tarifparteien während der Verhandlungsphase verpflichtet haben. 
 Am Ende der Beratungen formuliert die Kommission eine Einigungsempfehlung, die jedoch nicht bindend ist und als Grundlage für die Wiederaufnahme der Tarifgespräche dienen soll. 
  Einigung bis 5. April 2025?  
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes sowie die Arbeitgeberseite (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und das Bundesinnenministerium) haben eine Fortsetzung der Verhandlungsrunde für den 5. April 2025 vereinbart. 
 Dann wird entschieden, ob eine Tarifeinigung auf Grundlage der Empfehlung der Schlichtungskommission zustande kommt. Sollte diese Tarifrunde erneut scheitern, ist mit einem Erzwingungsstreik zu rechnen. 
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            </content>

                            <updated>2025-03-25T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">5,5 Prozent reichen nicht</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sind nach der dritten Runde vorerst gescheitert. Ein Schlichterspruch wird angestrebt.
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            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Keine Einigung erzielt  
 Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesministerium des Innern (BMI) haben nach viertägigen Gesprächen in der TVöD-Tarifrunde das Scheitern der Verhandlungen erklärt. 
 Für Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, waren die Differenzen zu den nach ihrer Ansicht überproportionalen Gewerkschaftsforderungen in Hinblick auf die Steuerlast und die Beitragsbelastungen der Bürger unüberbrückbar. 
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di, bedauern, dass die Arbeitgeber ihre Einigungsvorschläge abgelehnt haben und an keinem Kompromiss interessiert waren. 
  Arbeitgeberangebot vorgelegt  
 Am Samstag, dem 15. März 2025, hat die Arbeitgeberseite einen ersten Vorschlag präsentiert, wie die Gehälter der Beschäftigten bei Bund und Kommunen angehoben werden könnten: 
 Demnach könnte es zu einer Steigerung der Entgelte zum 1. Oktober 2025 um zwei Prozent, zum 1. Juli 2026 um weitere zwei Prozent und zum 1. Juli 2027 um weitere 1,5 Prozent kommen. Die Laufzeit der Einigung betrüge in etwa 36 Monate. 
 Zudem wäre eine Erhöhung der Schichtzulage von 40 Euro auf 80 Euro, der Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro bzw. in Krankenhäusern von 155 auf 250 Euro für das BMI und die VKA vorstellbar. Ferner käme es zu einer Anhebung der Entgelte der Auszubildenden zum 1. April 2025 um 50 Euro und zum 1. Juli 2026 um weitere 50 Euro. 
  Kein Entgegenkommen bei Arbeitszeitreduzierung  
 Auf die Forderungen der Gewerkschaften nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung und nach mehr freien Tagen zur Entlastung der Beschäftigten sind die Arbeitgeber auch in der dritten Verhandlungsrunde nicht eingegangen. 
 Nachdenken könne man über eine Anhebung der Jahressonderzahlung für alle Tarifbeschäftigten auf 90 Prozent (für den Bereich des Bundes) bzw. auf 85 Prozent (für den kommunalen Bereich), wobei Teile dieses Entgelts in freie Tage eingetauscht werden können. 
  Schlichtungskommission einberufen  
 Nach Scheitern der Verhandlungen hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser als Verhandlungsleiterin des Bundes die Schlichtung angerufen, wodurch das offizielle Schlichtungsverfahren eingeleitet worden ist. 
 Als Schlichter haben die Arbeitgeberseite Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident des Landes Hessen, und die Gewerkschaften Prof. Dr. Henning Lühr, ehemaliger Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, benannt. 
 Das Schlichtungsverfahren wird spätestens am 24. März 2025 starten, währenddessen sind Streikmaßnahmen ausgeschlossen. Wird der Schlichterspruch von einer Seite nicht angenommen, ist mit Erzwingungsstreiks zu rechnen. 
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                            <updated>2025-03-18T08:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Warnstreikwelle vor entscheidender Phase</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Vom 14. bis 16. März 2025 findet die dritte Verhandlungsrunde in der Einkommensrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen statt.
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Bisher keine Annäherung erfolgt  
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) konnten sich in den ersten beiden Verhandlungsrunden auf kein Ergebnis mit der Arbeitgeberseite (Bund und Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände – VKA) verständigen. 
 Für Volker Geyer, Verhandlungsführer des dbb, gelte der Hinweis auf leere Kassen nicht mehr, da die Steuereinnahmen etwa eine Billion Euro pro Jahr betragen. Bund und Kommunen müssten mehr in attraktive Arbeitsbedingungen investieren. 
  8 Prozent bei mindestens 350 Euro  
 Für die rund 2,5 Millionen Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen verlangen die Gewerkschaften eine Entgelterhöhung von 8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 350 Euro. 
 Für Karin Welge, Präsidentin der VKA und Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen, wäre der finanzielle Spielraum für viele Kommunen damit überschritten, da die geforderte Gehaltssteigerung Mehrkosten von über 12,4 Milliarden Euro für die Kommunen bedeuten würde. 
  Drei zusätzliche frei Tage  
 Mehrkosten von knapp 15 Milliarden Euro entstünden, wenn die weitere zentrale Forderung nach drei zusätzlichen Urlaubstagen erfüllt wird. Für die Gewerkschaften wäre das ein wichtiger Baustein, um die Abwanderung von Fachkräften in die besser zahlende Privatwirtschaft zu verhindern. 
 Zudem wird ein weiterer freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder gefordert. Die Arbeitgeberseite lehnen jedoch Sonderregelungen für Gewerkschaftsmitglieder strikt ab. 
  Warnstreiks vor dritter Runde  
 In allen Bundesländern fanden an einzelnen Orten Kundgebungen mit mehreren tausenden Teilnehmern statt, die sich für mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen einsetzten. Aufmerksamkeit erzeugten die am 10. März 2025 erfolgten Arbeitsniederlegungen an 13 deutschen Flughäfen und die am 6. März 2025 stattgefundenen bundesweiten Streikmaßnahmen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Rettungsdiensten. 
 Kritik am Flughafenstreik äußerte die VKA, die die massive Belastung für die Bevölkerung und Wirtschaft als unverhältnismäßig ansieht. Wegen der knapp 3.500 gestrichenen Flüge konnten mehr als 560.000 Passagiere ihre Flüge nicht antreten. 
  Ausgewogene Einigung angestrebt  
 Die Arbeitgeberseite beabsichtigt, vom 14. bis 16. März 2025 ein Tarifergebnis zu erzielen, das sowohl angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sicherstellt als auch die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wahrt. 
 Gelingt dies nicht, könnten die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert erklären und einen unbefristeten Streik ausrufen. Einem solchen Erzwingungsstreik geht eine Urabstimmung voraus, um festzustellen, ob die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder diesem Mittel zustimmt. Auch ein Schlichtungsverfahren ist denkbar, wenn kein Durchbruch in den Verhandlungen erzielt werden kann. 
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                            <updated>2025-03-13T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Kein Angebot vorgelegt</title>
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                                            Nach einer ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde ist mit einer höheren Anzahl von Warnstreiks in den Tarifverhandlungen zum TVöD zu rechnen.
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                  Kein Ergebnis erzielt  
 In der Einkommensrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen ist am 18. Februar 2025 die zweite Verhandlungsrunde ohne Einigung zu Ende gegangen. 
 Für Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben die intensiven Gespräche wichtige Grundlagen für die weiteren Verhandlungen geschaffen. Die Vielzahl der Forderungen der Gewerkschaften bedürfen noch gründlicher Erörterungen, bevor man ein konkretes Angebot vorlegen könne. Die Gesamtkosten für die Kommunen sein derzeit noch nicht ermittelbar, die bei einer Verschuldung von 158,8 Milliarden könne man aber keine großen Sprünge tätigen. 
  Gewerkschaften enttäuscht vom Ergebnis  
 Für Volker Geyer, Verhandlungsführer für den dbb beamtenbund und tarifunion, blockieren die Arbeitgeber eine Lösung, indem sie ständig nur auf leere Kassen verweisen anstelle über eine Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen zu verhandeln. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seien nicht für die Misere der öffentlichen Haushalte verantwortlich. 
 ver.di-Vorsitzender Frank Werneke beklagt die Haltung des Bundesinnenministeriums und der VKA, zu mauern und eine schnelle Einigung nicht herbeiführen zu wollen. Das ist ein fatales Signal an die Tarifbeschäftigten und an die Bürger, die in einer Zeit wachsender Verunsicherung auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst angewiesen seien. 
  Intensivierung von Warnstreiks  
 Die nächste Verhandlungsrunde findet vom 14. bis 16. März 2025 in Potsdam statt. Die Arbeitnehmervertreter haben die Beschäftigten aufgerufen, den Druck auf die Arbeitgeberseite zu erhöhen. 
 Damit Mitte März eine Chance auf einen Abschluss bestehe, müsse man überall im Land Warnstreiks und Protestaktionen organisieren, damit die Arbeitgeber ihre Blockadehaltung aufgeben. 
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                            <updated>2025-02-19T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Gewerkschaften erwarten Angebot</title>
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                                            Vor der zweiten Verhandlungsrunde am 17. und 18. Februar 2025 nimmt in der TVöD-Tarifrunde die Anzahl an Warnstreiks zu.
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                 Kein Ergebnis nach erster Verhandlungsrunde 
 Am 24. Januar 2025 fand in Potsdam der erste Verhandlungstermin in der Tarifrunde für die Beschäftigten bei Bund und Kommunen statt. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) stellten ihre Kernforderungen vor, darunter die Erhöhung der Entgelte um 8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 350 Euro. 
 Die Gespräche gingen ergebnislos zu Ende. Die Arbeitgeberseite stellte fest, dass sich die Personalkosten dauerhaft um 11 Prozent erhöhen würden, erfülle man die Forderungen gänzlich. Ein offizielles Angebot vorzulegen, sei in diesem frühen Stadium der Verhandlungen noch nicht angebracht. 
 Bundesweite Warnstreiks 
 Die zweite Verhandlungsrunde findet am 17. und 18. Februar in Potsdam statt. Die Gewerkschaften erwarten von der Arbeitgeberseite ein Angebot, welches eine Erhöhung der Gehälter und mehr Souveränität bei der Arbeitszeit vorsieht. 
 Sie haben im Vorfeld der Gespräche die Beschäftigten zur Teilnahme an Protestaktionen aufgerufen, um auf die anspannte Situation im öffentlichen Dienst aufmerksam zu machen. Ihm fehlen nach Gewerkschaftsangeben 570.000 Beschäftigte; zudem sei es nicht attraktiv, für den Staat zu arbeiten. 
 dbb Tarifchef Volker Geyer fordert ferner mehr freie Tage für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um der Arbeitsüberlastung entgegenzutreten. Lohnzuwächse oder Zulagen sollen in zusätzliche freie Zeit umgewandelt werden können. 
 VKA kritisiert Proteste 
 Für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) stellen die Warnstreiks eine unverhältnismäßige Belastung für die Bürgerinnen und Bürger dar. 
 VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath weist darauf hin, dass in der ersten Runde üblicherweise nur grundlegende Positionen und Ziele ausgetauscht werden. Inhaltliche Verhandlungen starten gewöhnlich erst beim zweiten Termin. Warnstreiks bereits vor den eigentlichen Verhandlungen stattfinden zu lassen, sei der falsche Weg. 
 Zudem hat Benrath eine Bitte an die ver.di und dbb ausgesprochen, auf Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten. Es schade in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern, wenn sie die Kinderbetreuung, die Gesundheitsversorgung und den Nahverkehr einschränken bzw. lahmlegen. 
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                            <updated>2025-02-13T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Auftakt der TVöD-Tarifrunde</title>
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                                            Am 24. Januar 2025 wird für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen über eine höhere Bezahlung und Fragen der Arbeitszeit verhandelt.
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                  Start der Einkommensrunde  
 Im ersten Quartal 2025 findet die Einkommensrunde mit Bund und Kommunen statt.&amp;nbsp; Die erste von drei angesetzten Verhandlungsrunden findet am 24. Januar 2025 in Potsdam statt. 
 Auf Arbeitgeberseite verhandeln das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die Beschäftigten werden durch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion) vertreten. 
 Als weitere Termine sind der 17. und 18. Februar 2025 sowie der 14. bis 16. März 2025 angesetzt.&amp;nbsp; 
  Höhere Bezahlung  
 Die zentrale Forderung der Gewerkschaften lautet, die Entgelte in Höhe von 8 Prozent bei einem Mindestbetrag von 350 Euro monatlich zu erhöhen. 
  Wie würde eine solche Entgelttabelle aussehen, wenn die Arbeitgeberseite dieser Entgelterhöhung zustimmen sollte?  
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten des Bundes finden Sie  hier . 
 Eine Prognosetabelle für die Beschäftigten der Kommunen finden Sie  hier . 
 Die Entgelte der Auszubildenden, dual Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen monatlich um 200 Euro angehoben werden. 
 Die Laufzeit des Gehaltpaktes soll 12 Monate betragen. 
  Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit  
 Um die Überlastung der Tarifbeschäftigten abzufedern, werden die Gewerkschaften Verbesserungen bei der Arbeitszeit zur Sprache bringen. So sollen den Tarifbeschäftigten drei zusätzliche Urlaubstage zum Ausgleich für die hohe Verdichtung der Arbeit gewährt werden. 
 Zudem wird die Einführung eines „Mehr Zeit für mich“-Kontos verlangt, bei dem die Arbeitnehmer am Ende des Ausgleichszeitraums die Möglichkeit haben, sich Überstunden auszahlen zu lassen oder für längere Freistellungsphasen, wie ein Sabbatical, anzusparen und zu nutzen. 
 Teilzeitbeschäftigte sollen das Recht auf Erhörung der Arbeitszeit bis zur Vollzeitarbeit erhalten. Bei Rettungsdienstbeschäftigten soll es nach Vorstellungen der Arbeitnehmervertretung zu einer spürbaren Absenkung der Arbeitszeit kommen. 
  Gefährdung der Handlungsfähigkeit der Kommunen  
 VKA-Präsidentin Karin Welge, die für die Kommunen die Verhandlungen führt, betrachtet die Gewerkschaftsforderungen als überzogen. Bei der Forderung nach drei zusätzlichen freien Tagen verkenne man, dass die kommunalen Arbeitgeber beim Thema Urlaub bereits heute im Spitzenfeld liegen. Leidtragende wäre die Bürger, die bei Umsetzung dieser Forderungen höhere Schließzeiten bei Kitas und bei Bürgerzentren in Kauf nehmen müssten. 
 Mit einem Verhandlungsergebnis wird am 24. Januar 2025 noch nicht gerechnet. 
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