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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <updated>2026-05-01T11:47:10+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Einigung in der TVöD-Tarifrunde erzielt</title>
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                                            Am Samstag, 22. April 2023, ist für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen die Tarifeinigung erzielt worden.
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                <![CDATA[
                 Auf Basis des Schlichterspruchs gelang den Tarifpartnern der Durchbruch, womit die Beschäftigten bei Bund und Kommunen neben einem Inflationsausgleich mindestens 340 Euro mehr ab 1. März 2024 erhalten.&amp;nbsp; 
 Kompromiss in vierter Verhandlungsrunde erreicht 
 Am Abend des 22. April 2023 verständigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Arbeitgeberseite (Bundesministerium des Innern und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) auf einen neuen Tarifvertrag. 
 Vorausgegangen war die Einsetzung einer Schlichtungskommission, die in der ersten Aprilhälfte einen Vorschlag erarbeitete. Dieser wurde nun angenommen und besteht aus zwei wesentlichen Komponenten, nämlich einer Inflationsausgleichszahlung und einer Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. März 2024. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre, beginnend ab 1. Januar 2023. 
 Inflationsausgleich 
 Die Tarifvertragsparteien verständigten sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise betragen soll. 
 Im Juni 2023 erhalten Beschäftigte eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in einem Arbeitsverhältnis befinden und an mindestens einem Tag im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 einen Entgeltanspruch haben. 
 Zusätzlich zu den Gehältern von Juli 2023 bis Februar 2024 wird eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro geleistet. 
 Der sich so ergebende Gesamtbetrag von insgesamt 3.000 Euro ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar. 
 Erhöhung der Tabellenentgelte 
 Zum 1. März 2024 werden die Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent angehoben. Sofern keine Erhöhung um 340 Euro erzielt wird, beträgt der Erhöhungsbetrag insgesamt 340 Euro. 
 Tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht. 
 Eine Besonderheit wurde für Beschäftigte vereinbart, die in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten: Zur Bindung von Fachkräften und zur Deckung des Personalbedarfs kann von den bestehenden Regelungen derart abgewichen werden, dass ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden kann. 
 Hochrechnung der neuen Entgelttabellen 
 Obwohl es noch einige Zeit dauern wird, bis die Entgelterhöhung in Kraft tritt, werfen wir schon einmal einen Blick in die Zukunft: 
 Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabelle für die Beschäftigten des Bundes finden Sie  hier.  
 Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabelle für die Beschäftigten der Kommunen finden Sie  hier. &amp;nbsp; 
 Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabelle für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst finden Sie  hier. &amp;nbsp; 
 Die redaktionell hochgerechnete Entgelttabelle für die kommunalen Pflegekräfte finden Sie  hier. &amp;nbsp; 
 Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen 
 Die Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Zahlungen für den Inflationsausgleich betragen im Juni 2023 620 Euro und von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro. 
 Die Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach dem TVAöD wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. 
 Bewertung der Tarifpartner 
 Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich froh, unter den schwierigen Bedingungen einen Tarifabschluss erreicht zu haben. Sie betonte die spürbare Entlastung für die Beschäftigten, die sich zügig im Portemonnaie bemerkbar machen würde. 
 Karin Welge, Verhandlungsführerin seitens der VKA, stellte zwar klar, dass es sich mit der zusätzlichen Belastung für die Kommunen um 13 Milliarden Euro um den teuersten Tarifabschluss aller Zeiten handle. Mit der Laufzeit von 24 Monaten gäbe es jedoch Planungssicherheit und das Ergebnis stärke die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. 
 Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, hob weitere positive Aspekte hervor, wie den Verzicht der Arbeitgeberseite auf die Sonderopfer für Beschäftige im Gesundheitsbereich und bei den Sparkassen, die ursprünglich im Raum standen. Allerdings habe der Kompromiss seiner Ansicht nach auch Schwächen, wie die lange Laufzeit und die späte tabellenwirksame Erhöhung. 
 dbb-Chef Ulrich Silberbach dankte seinen Mitgliedern für den Einsatz bei den Warnstreiks und Protestaktionen, die damit auch zu den spürbaren Einkommenszuwächsen beigetragen haben. Für ihn sei aber die Einkommensrunde erst dann beendet, wenn das Ergebnis der Tarifeinigung zeit- und inhaltsgleich auf den Bereich Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen ist. 
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                            <updated>2023-04-22T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">TVöD-Tarifrunde: Einigung in Sicht</title>
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                                            Im TVöD-Tarifstreit beraten am 22. April 2023 die Tarifvertragsparteien über die Empfehlung der Schlichtungskommission, die eine Inflationssonderzahlung und eine Entgelterhöhung um mindestens 340 Euro ab 1. März 2024 vorsieht.
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                <![CDATA[
                 Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission 
 In der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen ist am 30. März 2023 die dritte Verhandlungsrunde ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Arbeitgeberseite (Bund und VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) hat daraufhin die Schlichtungskommission angerufen, die ein Kompromissvorschlag erarbeiten sollte. 
 Am Abend des 14. April 2023 stellten die Vorsitzenden der Schlichtungskommission, Hans-Henning Lühr und Georg Milbradt, eine Empfehlung vor, die für 2023 einen Inflationsausgleich und für 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte beinhaltet. 
 Eckpunkte des Vorschlags 
 Von Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024 erhalten die Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Entgelt eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 3.000 Euro. Im Juni beträgt sie einmalig 1.240 Euro, von Juli 2023 bis Februar 2024 werden monatlich 220 Euro geleistet. 
 Ab 1. März 2024 werden die Entgelte zuerst um 200 Euro und darauf aufbauend linear um 5,5 Prozent angehoben. Der Mindesterhöhungsbetrag beläuft sich dabei auf 340 Euro. 
 Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll die Entgelte ab März 2024 um 150 Euro erhöht werden. Als Inflationsausgleich sollen sie 620 Euro im Juni 2023 und dann bis Februar 2024 monatlich 110 Euro zusätzlich erhalten. 
 Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023. 
 Was wäre, wenn? 
 In den folgenden pdf-Dateien finden sich die (fiktiven) Entgelttabellen, falls es zur Umsetzung der Schlichtungsempfehlung käme: 
  Prognosetabelle Bund  
  Prognosetabelle Kommunen  
  Prognosetabelle Sozial- und Erziehungsdienst (Kommunen)  
  Prognosetabelle Pflegedienst (Kommunen)  
 Wiederaufnahme der Verhandlungen 
 Am 22. April 2023 nehmen die Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di die Gespräche mit der Arbeitgeberseite wieder auf. Die Vorsitzenden der Schlichtungskommission hoffen, dass auf Basis ihrer Empfehlung eine schnelle und einvernehmliche Beendigung des Tarifkonflikts erzielt werden kann. 
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                            <updated>2023-04-17T08:45:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Stillstand in Deutschland </title>
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                                            Wiederholte Arbeitsniederlegungen bei den Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen, drohende Streiks bei der Bahn und in kommunalen Krankenhäusern. Ein kurzer Überblick zum aktuellen Streik- und Streitgeschehen. 
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                 Mit Warnstreiks in die dritte Runde 
 Im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde wurde im Tarifkonflikt mit Bund und Kommunen wiederholt zu Protestaktionen aufgerufen. Am 14. und 15. März 2023 kam es zu Arbeitsniederlegungen im Gesundheitswesen. Am 20. März 2023 haben Beschäftigte in Hamburg mit einer Demonstration ihren Ärger über den Stand der Verhandlungen zum Ausdruck gebracht und für die kommenden Tage sind weitere massive Warnstreiks angekündigt. 
 dbb und ver.di lehnen das Angebot von Bund und VKA ab. Es sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 statt der geforderten 10,5 Prozent vor. Zusätzlich sollen die Beschäftigen als steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung insgesamt 2.500 Euro erhalten. Die Jahressonderzahlung soll als weiterer Bestandteil des Angebots auf 90 Prozent des monatlichen Entgelts im Jahr 2024 für alle Entgeltgruppen erhöht werden. Vorgezogen wird die Anhebung für die Entgeltgruppen 9a bis 15 auf 75 Prozent im Jahr 2023. 
 Einigung bei der Post 
 Nach mehreren Warnstreiks zu Beginn des Jahres haben sich das Unternehmen und ver.di in einer kurzfristig einberufenen vierten Verhandlungsrunde am 11. März 2023 auf einen neuen Tarifvertrag für die kommenden zwei Jahre geeinigt. 
 Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag, der eine Laufzeit von 24 Monaten bis 31. Dezember 2024 hat, folgende Regelungen vor: 
 
 Die Tarifbeschäftigten sowie die Auszubildenden und dual Studierenden erhalten im April 2023 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung von 1.020 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig). 
 Von Mai 2023 bis einschließlich März 2024 erhalten sie zudem eine monatliche steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichssonderzahlung in Höhe von 180 Euro. 
 Ab April 2024 erhalten alle Vollzeitbeschäftigten (Teilzeitbeschäftigte anteilig) eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von monatlich 340 Euro. In den unteren drei Entgeltgruppen entspricht das einer Erhöhung von 16,1 bis 11 Prozent. 
 
  Drohende Streikaktionen bei der Bahn 
 Auch bei der Bahn ist nach der gescheiterten ersten Verhandlungsrunde mit Arbeitsniederlegungen zu rechnen. Ob und wann diese stattfinden sollen, werden die Vertreter der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG frühestens am 23. März 2023 entscheiden. Im Gespräch ist auch eine gemeinsame Aktion mit ver.di. Das träfe Züge, Busse, U- und Straßenbahnen aber auch Flughäfen gleichermaßen. 
 Die EVG fordert eine Lohnerhöhung von 12 Prozent (mindestens aber 650 Euro), einen tarifierten Bahn-Mindestlohn von 13 Euro die Stunde sowie eine Tariflaufzeit von 12 Monaten. Das von Seiten der Bahn vorgelegte Angebot hingegen sieht eine Lohnerhöhung von nur 5 Prozent vor, eine Einmalzahlung von 2500 Euro statt der sozialen Komponente von 650 Euro mehr im Monat sowie eine Laufzeit von 27 Monaten. 
 Aufruf des Marburger Bundes 
 Im Tarifstreit an den kommunalen Krankenhäusern haben sich am 21. März 2023 mehrere tausende Ärztinnen und Ärzte an ganztägigen Warnstreiks beteiligt. Mit ihrer Forderung in Höhe von ca. zwölf Prozent Gehaltssteigerung möchten sie auch erreichen, dass in Zukunft ausreichend Personal vorhanden ist, das in den Kliniken seinen Dienst versieht. Am 30. März 2023 soll ein weiterer ganztägiger Warnstreik stattfinden. 
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                            <updated>2023-03-22T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TVöD Tarifrunde: Mit Warnstreiks in die Zweite Runde </title>
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                                            Im Vorfeld der zweiten TVöD-Tarifrunde, die am 22. und 23. Februar 2023 in Potsdam stattfindet, kam es deutschlandweit wieder verstärkt zu Arbeitsniederlegungen der Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen. 
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                <![CDATA[
                 Chronologie der Streikaktionen 
 Beschäftigte in Berlin und Nordrhein-Westfalen machten am 9. und 10. Februar 2023 den Auftakt: Von den Verkehrsbetrieben über kommunale Krankenhäuser, Abfallwirtschaft, Stadtreinigung, Wasserbetriebe bis hin zu Studierendenwerken wurde die Arbeit niedergelegt. Ab dem 10. Februar 2023 ging es mit landesweiten Streiks in Baden-Württemberg weiter, ab dem 14. Februar 2023 folgten Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Bayern. Am 17. Februar 2023 hat die Gewerkschaft ver.di an deutschen Flughäfen zum ganztägigen Ausstand aufgerufen. Insgesamt sieben Flughäfen waren davon betroffen. 
 Hintergrund: Worum geht es? 
 Am 24. Januar 2023 haben die Verhandlungen zum TVöD begonnen. Verhandelt wird für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, wovon mehr als 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen sind. Für die Seite der Arbeitgeber verhandeln die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Für die Tarifbeschäftigten führen die beiden Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion die Verhandlungen. 
 ver.di und dbb fordern eine Entgelterhöhung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro pro Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. In den unteren Entgeltgruppen hätte dies eine Steigerung von bis zu 20 Prozent zur Folge. 
 Die Positionen 
 Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat auf die anspannte Haushaltslage hingewiesen, in der sich Bund und Kommunen befänden. Für den Bereich des Bundes bedeuten die Entgeltforderungen Mehrkosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bei den Tarifbeschäftigten. Bei einer wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamten des Bundes entstünden Mehrkosten in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. Für die kommunalen Arbeitgeber muss laut VKA bei der geforderten Entgelterhöhung mit Mehrkosten in Höhe von 15,4 Milliarden Euro gerechnet werden. 
 Gewerkschaftsvertreter*innen wie Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, und Volker Geyer, der Tarifchef des dbb, betonen angesichts von Fachkräftemangel und steigenden Lebenserhaltungskosten die Legitimität der Ansprüche. Sie zeigen sich verständnislos für die vehemente Ablehnung der Forderung seitens des Bundes. 
 Aussicht 
 Sollte in der zweiten Verhandlungsrunde keine Einigung erzielt werden, hat ver.di-Chef Frank Werneke bereits eine Ausweitung der Protestaktionen angekündigt. Diese werden sich dann auch auf Krankenhäuser, Kitas und Ordnungsämter erstrecken. 
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                            <updated>2023-02-20T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TV-Ärzte/VKA: Keine Einigung bei Ärzte-Tarifrunde </title>
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                <![CDATA[
                
                                            Für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern heißt es weiterhin warten auf die nächste Gehaltserhöhung. Die Vorstellungen von Marburger Bund und VKA liegen noch weit auseinander. 
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Zweite Verhandlungsrunde ohne Ergebnis 
 Am 14. und 15. Februar 2023 fanden im Tarifstreit zum Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA weitere Gespräche statt. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung aufgelaufenen Inflation und zusätzlich eine weitere Steigerung der Entgelte um 2,5 Prozent. 
 Die Arbeitgeberseite, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), hält eine derartige Erhöhung der Entgelte von insgesamt 12 Prozent für nicht finanzierbar. Nach erneutem Austausch der gegenseitigen Positionen, darunter auch zur Laufzeit eines möglichen Abschlusses und zur Nutzung von steuer- und beitragsfreien Einmalzahlungen, konnte letztlich kein Kompromiss erzielt werden. 
 Insolvenzrisiko der kommunalen Krankenhäuser befürchtet 
 Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer für die VKA, beklagte die enormen Kostensteigerungen bei Energie und medizinischen Gütern. Es fehle an allen Enden an finanziellen Ressourcen. Die Kommunen blieben auf nicht refinanzierten Kostensteigerungen sitzen. Der Marburger Bund blende seiner Meinung nach diese Aspekte vollständig aus, weshalb es schwierig sei, einen Durchbruch zu erzielen. 
 Keinen Gegenvorschlag vorgelegt 
 Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, forderte die VKA auf, ihre Verweigerungshaltung aufzugeben und den Weg zu substantiellen Verhandlungen einzuschlagen. Die hohe Inflationsrate der zurückliegenden zwei Jahre habe die Reallohnentwicklung der Tarifabschlüsse der vergangenen Jahre weitgehend aufgezehrt. Es liege kein Gegenvorschlag vor, der die finanzielle Situation der Ärzteschaft gerecht werde. 
 Fortsetzung der Gespräche 
 Die Verhandlungen werden am 3. und 4. April erneut in Berlin fortgesetzt. Bis dahin könnte eine Tarifeinigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen vorliegen, wo die Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di ähnliche Forderungen erhoben haben. Das Ergebnis könnte Einfluss auf diesen Tarifstreit für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern nehmen. 
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                            <updated>2023-02-15T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Ergebnislose Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte/VKA </title>
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                <![CDATA[
                
                                            Für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken erfolgte am 23. Januar 2022 keine Annäherung in der Tarifrunde zwischen Marburger Bund und der VKA. 
                                        ]]>
            </summary>
            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Inflationsausgleich plus 2,5 Prozent Lohnsteigerung gefordert  
 Im Rahmen der Tarifeinigung vom 4. Mai 2022 verständigten sich die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf eine relativ kurze Laufzeit der Tabellenentgelte, um so zeitnah auf die weitere Entwicklung der Teuerung reagieren zu können. 
 Der Gewerkschaft wurde die Möglichkeit eingeräumt, nur die Entgeltbestimmungen des Ärztetarifvertrages (TV-Ärzte/VKA) zum 31. Dezember 2022 zu kündigen. Davon machte sie Gebrauch, sodass in der aktuellen Tarifrunde ausschließlich über höhere Tabellenentgelte verhandelt wird. 
 Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, besteht auf einen Ausgleich der Inflationsentwicklung seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 zuzüglich einer Gehaltssteigung von 2,5 Prozent. Seiner Ansicht nach betrage die Preissteigung im Zeitraum von Oktober 2021 bis Oktober 2022 kumuliert 10,4 Prozent. 
  VKA weist Entgeltforderung zurück  
 Wolfgang Heyl, Verhandlungsführer der VKA, stellt klar, dass die Kommunen bei einer Lohnanpassung von ca. 13 Prozent Mehrkosten in Höhe von 673 Millionen Euro zu tragen hätten. Dadurch wäre die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser massiv beeinträchtigt. 
 Die Gewerkschaftsvorstellungen seien auch deshalb zurückzuweisen, da in der Tarifrunde 2021/2022 bereits Verbesserungen für die Ärzteschaft erreicht worden seien, die ebenso finanzielle Auswirkungen hätten. Man müsse auf ausreichende finanzielle Mittel achten, um die Daseinsfürsorge sicherstellen zu können. 
 Auftaktrunde ohne Abschluss 
 In der ersten Verhandlungsrunde am 23. Januar 2023 konnte keine Einigung über eine neue Entgelttabelle erzielt werden. Die VKA betonte, dass der kommende Tarifabschluss die kommunalen Krankenhäuser nicht noch weiter ins Abseits stellen dürfe. 
 Der Marburger Bund zeigte sich enttäuscht über die Haltung der Arbeitgeberseite, dass die Ärztinnen und Ärzte die Auswirkungen der Inflation angesichts ihrer Einkommenssituation nicht so stark spüren würde. 
 Die Gespräche werden am 13. und 14. Februar 2023 fortgesetzt. 
                ]]>
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                            <updated>2023-01-26T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Auftakt der TVöD-Tarifrunde </title>
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                                            Die Forderungen der Gewerkschaftsseite nach 10,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Mindeststeigerung von 500 Euro deuten auf intensive und schwierige Verhandlungen hin, die am 24. Januar 2023 in Potsdam starten. 
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                 Massive Lohnsteigerung gefordert 
 Für die ca. 2,5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen verlangen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di, eine Sicherung der Einkommen durch einen Inflationsausgleich. 
 Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht die Erhöhung der Entgelte, die bei Auszubildenden und Studierenden um einen Festbetrag von 200 Euro erfolgen soll. 
 Der neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten haben und das Ergebnis auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes sowie Soldaten zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. 
 VKA bezeichnet Forderungen als inakzeptabel 
 Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) plädiert dafür, dass die Tarifvertragsparteien an einem Strang ziehen, um gemeinsam die Krise zu bewältigen. Auch für die Kommunen, die kommunalen Krankenhäuser und die weiteren kommunalen Unternehmen bestehe ein enormer finanzieller Druck, den die Inflation ausgelöst habe. Die Wünsche der Gewerkschaften seien deshalb nicht realisierbar. 
 BMI weit auf Mehrkosten hin 
 Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat auf die anspannte Haushaltslage hingewiesen, in der sich Bund und Kommunen befänden. Für den Bereich des Bundes bedeuten die Entgeltforderungen Mehrkosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro bei den Tarifbeschäftigten. Bei einer wirkungsgleichen Übernahme des Tarifergebnisses entstünden Mehrkosten in Höhe von 4,7 Milliarden Euro. 
 Weitere Verhandlungstermine vorgesehen 
 Die Gespräche werden am 22./23. Februar 2023 und 27. bis 29. März 2023 fortgesetzt. Im Vorfeld des ersten Termins hielten sich die Gewerkschaften bedeckt, ob es zu Streikmaßnahmen kommt. 
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                            <updated>2023-01-23T08:45:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TVöD-Tarifrunde: Streikmaßnahmen angekündigt </title>
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                                            In der TVöD-Tarifrunde sind die ersten Gespräche ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Gewerkschaften beabsichtigen, bis zum nächsten Verhandlungstermin Ende Februar Warnstreiks durchzuführen. 
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                 Enttäuschung auf Gewerkschaftsseite 
 Nach dem Auftakt der Tarifrunde am 24. Januar 2023 zeigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) unzufrieden darüber, dass die Arbeitgeberseite (Bund, vertreten durch das BMI, und die Kommunen, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA) kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hätten. 
 Ulrich Silberbach, dbb Vorsitzender und Verhandlungsführer, beklagte, dass die Arbeitgeber die Nöte der Beschäftigten nicht verstanden hätten, indem sie die Forderung nach einer Gehaltssteigerung von 10,5 Prozent bei einem Mindestbetrag von 500 Euro vehement abgelehnt hätten. 
 ver.di Vorsitzender Frank Werneke kritisierte die Haltung des Bundes und der VKA, dass für das Ausgleichen der Inflation nicht die Arbeitgeber verantwortlichen seien. Warme Worte über die Bedeutung des öffentlichen Dienstes und die Leistungen, die die Beschäftigten erbringen, reichten nicht, um die Belegschaft abspeisen zu lassen. 
 Hoher Mindestbetrag falsches Signal 
 Der geforderte Mindestbetrag von 500 Euro bedeute tatsächlich eine durchschnittliche Entgelterhöhung um 15 Prozent. Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, bezeichnete es als verantwortungslos, die Verhandlungen mit einem hohen Abschluss zu beenden, der zulasten der Bürger ginge, weil dann Abgaben und Gebühren erhöht werden müssten. 
 Für die Kommunen sei es angesichts des Fachkräftemangels wichtig, Lösungen für die mittleren und höheren Entgeltgruppen zu finden und die besonderen Rahmenbedingungen im Bereich der Krankenhäuser, Sparkassen und Versorgungsbetriebe zu berücksichtigen. 
 Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekräftigte, dass angesichts der angespannten Haushaltslage die Gewerkschaftsforderungen zu hoch seien. Zudem würden die Entlastungspakete der Regierung in der Energiepreiskrise helfen. Sie gehe davon eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden. 
 Protestaktionen angekündigt 
 Florian Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, kündigte an, bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 22. und 23. Februar 2023 Nadelstiche setzen zu wollen, und erteilte die allgemeine Freigabe zu Warnstreiks. 
 Vertreter von ver.di haben aufgefordert, sich in den kommenden Tagen und Wochen an den stattfindenden Aktionen zu beteiligen, um ein starkes Signal an die Arbeitgeberseite zu senden.  
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            <title type="text">TVöD-Tarifrunde 2023: Mindestens 500 Euro mehr Gehalt</title>
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                                            Bei den anstehenden Tarifverhandlungen 2023 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen beschlossen. 
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                 TVöD-Tarifrunde 2023 
 Anfang des kommenden Jahres stehen neue Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen an. Der Auftakt findet am 24. Januar 2023 in Potsdam statt, weitere Termine sind für den 22./23. Februar 2023 und 27.–29. März 2023 angesetzt. 
 Verhandlungsparteien sind auf Gewerkschaftsseite ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion, auf Arbeitgeberseite das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). 
 Gehaltserhöhungen als Kernforderung der Gewerkschaften 
 Am 11. Oktober 2022 wurden in der Bundestarifkommission die Forderungen beschlossen, mit denen die Gewerkschaften in die Gespräche mit den Arbeitgebervertretern gehen. 
 Im Vordergrund stehen Lohnerhöhungen um 10,5 Prozent bei einem Mindestbetrag von 500 Euro. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikanten sollen um mindestens 200 Euro angehoben werden.  Die Laufzeit der neuen Entgelttabellen soll 12 Monate betragen; danach stünden erneute Verhandlungen an. 
 Was wäre, wenn? 
 In folgender Prognose werden die (fiktiven) Entgelttabellen dargestellt, falls es zu einem Gehaltsanstieg von 10,5 Prozent bei mindestens 500 Euro käme: 
  Prognosetabelle Bund   Prognosetabelle Kommunen  
 Inflation sei zu berücksichtigen 
 dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach erwarte hammerharte Verhandlungen. Starke Impulse beim Thema Bezahlung zu setzen, sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit des Staates als Arbeitgeber zu erhalten und die Herausforderung, ausreichend Nachwuchs zu gewinnen, zu bewältigen. 
 ver.di-Vorsitzender Frank Werneke hob die Situation der Beschäftigten hervor, die mit der Inflationsentwicklung und den gestiegenen Lebensmittel-, Energie- und Benzinpreise zu kämpfen hätte. Die Sicherung der Einkommen werde im Mittelpunkt der Tarifgespräche stehen. 
 VKA lehnt Forderung als unrealisierbar ab 
 Für Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, seien die Gewerkschaftsforderungen in dieser Form nicht leistbar. Der Haushalt der Kommunen wäre um 15,4 Milliarden Euro mehr belastet. Die hohe Inflation dürfe nicht in Form einer Lohn-Preis-Spirale noch mehr verstärkt werden. 
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                            <updated>2022-10-12T08:45:00+02:00</updated>
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