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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <title>Blog / Atom Feed</title>
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    <updated>2026-03-12T09:32:21+01:00</updated>
    
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            <title type="text">Tarifeinigung zum TV-Ärzte erzielt</title>
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                                            Die Entgelte für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken erhöhen sich zum 1. April 2024 um 4 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 6 Prozent.
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                  Kompromiss in fünfter Verhandlungsrunde erzielt  
 Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der alle Bundesländer bis auf Hessen angehören, beendeten am 26. März 2024 ihre Tarifrunde 2023/2024 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). 
 Nach vorangegangenen vier ergebnislosen Verhandlungsrunden konnten sich die Tarifvertragsparteien auf ein Eckpunktepapier verständigen, das neben einer Erhöhung der Tabellenentgelte eine Absenkung der Wochenarbeitszeit sowie Verbesserungen bei der Arbeitszeitdokumentation und der Arbeit in den Abendstunden vorsieht. Die Laufzeit der Einigung beträgt 30 Monate bis zum 31. März 2026. 
  Entgeltpaket der Tarifeinigung  
 Die Tabellenentgelte der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken werden in zwei Schritten angehoben: Zum 1. April 2024 erfolgt eine Erhöhung um 4 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 6 Prozent. 
 Zum 1. Januar 2026 wird die Entgeltgruppe Ä 3 (Tätigkeit als Oberärztin/Oberarzt) um eine zusätzliche Stufe 4 ergänzt. Der Tabellenwert der neu geschaffenen Stufe, die nach zehnjähriger oberärztlicher Tätigkeit erreicht wird, entspricht demjenigen der Entgeltgruppe Ä 4 Stufe 1. 
  Neuerungen bei der Arbeitszeit  
 Nach dem Einigungspapier wird zum 1. Januar 2026 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 40 Stunden ohne Änderung des Tabellenentgeltes abgesenkt. Die Arbeitszeitverkürzung um zwei Stunden bei vollem Lohnausgleich hat dabei den Effekt einer Entgeltsteigerung von zusätzlich 5 Prozent. 
 Bereits zum 1. Januar 2025 werden die Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation geändert: Die Arbeitszeiten sind ausschließlich durch elektronische Verfahren zu erfassen. Als Arbeitszeit gilt die gesamte Anwesenheit abzüglich gewährter Pausen. Personalratsmitglieder erhalten die Möglichkeit, die konkrete Umsetzung vor Ort aktiv zu begleiten. 
  Strafbewehrte Monatsfrist zur Dienstplangestaltung und Nachtarbeit  
 Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine neue Verpflichtung für den Arbeitgeber hinsichtlich der Dienstplangestaltung: Ein Monat vor Beginn des Planungszeitraums hat der Dienstplan in Bezug auf alle Arbeitsformen vorzuliegen – also nicht wie bisher nur Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, entsteht auch bei regelmäßiger Arbeit – einschließlich Schicht- und Wechselschichtarbeit – ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent des jeweiligen Tabellenentgelts.  
 Bereits zum 1. April 2024 wird der Nachtzeitraum um eine Stunde verlängert: Lag er bis zum 31. März 2024 zwischen 21 Uhr und 6 Uhr vor, wird künftig als Nachtarbeit die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verstanden. 
  Fahrrad-Leasing  
 Entsprechend der Tarifrunde 2023 zum TV-L soll auch zwischen der TdL und dem Marburger Bund eine Vereinbarung zum Fahrrad-Leasing abgeschlossen werden. 
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                            <updated>2024-04-02T10:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Einigung in der TV-L Tarifrunde</title>
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                                            Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung um 200 Euro zum 1. November 2024 und weiteren 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025.
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                <![CDATA[
                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Kompromiss in dritter Verhandlungsrunde erreicht  
 Am 9. Dezember 2023 ist den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und der Arbeitgeberseite (Tarifgemeinschaft deutscher Länder, TdL) der Durchbruch in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder gelungen. 
 Die ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) erhalten einen Inflationsausgleich, dessen Auszahlung ab Dezember 2023 beginnt, und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten. 
 Die Vertragslaufzeit der Einigung erstreckt sich auf 25 Monate bzw. bis zum 30. August 2025. 
  Inflationsausgleich  
 Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ verständigt, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise beitragen soll. 
 Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, erhalten zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro. Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten beträgt die Höhe 1.000 Euro. Die Auszahlung soll bereits im Dezember 2023 stattfinden. 
 Zu den „normalen“ Gehaltszahlungen erhalten die Tarifbeschäftigten von Januar 2024 bis Oktober 2024 eine monatliche Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Höhe von 120 Euro. Im Nachwuchsbereich beträgt sie 50 Euro monatlich. 
 Der sich so ergebende Gesamtbetrag von 3.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei den Nachwuchskräften) ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar. 
  Erhöhung der Gehälter  
 Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten angehoben: 
 Zum 1. November 2024 erfolgt eine Lohnsteigerung um 200 Euro. Dieser erhöhte Betrag wird zum 1. Februar 2025 nochmals um weitere 5,5 Prozent angehoben. 
 Wenn durch diese beiden Schritte keine Mindesterhöhung von 340 Euro erzielt wird, wird zum 1. Februar 2025 die Gesamterhöhung auf 340 Euro festgesetzt. 
 Tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, und die Bereitschaftsdienstentgelte werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht. 
  Hochrechnung der neuen Entgelttabellen  
 Obwohl es noch einige Zeit dauern wird, bis die Entgelterhöhungen in Kraft treten, werfen wir schon einmal einen Blick in die Zukunft: 
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten der Länder finden Sie  hier.  
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Pflegekräfte der Länder finden Sie  hier.  
 Die redaktionell hochgerechneten Entgelttabellen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder finden Sie  hier.&amp;nbsp;  
  Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen  
 Die tariflichen Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. November 2024 um 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Gesamterhöhung beläuft sich somit auf 150 Euro monatlich. 
 Eine schuldrechtliche Vereinbarung wurde für studentische Beschäftigte (ohne Abschluss) getroffen. Sie sollen für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ein Stundenentgelt von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und von 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 als Mindestentgelt erhalten. 
  Bewertung der Tarifpartner  
 Für den Vorsitzenden des dbb, Ulrich Silberbach, sei man mit diesem Ergebnis einen großen Schritt vorangekommen, die Wettbewerbsfähigkeit der Länder zu erhalten. Die nächste Aufgabe sehe er darin, dafür zu sorgen, dass die Länder den Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten sowie auf die betroffenen Pensionäre übertragen. 
 Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, zeigte sich erleichtert, dass den Tarifpartnern die Einigung gelungen ist. Die Verteilung der 23,9 Milliarden Euro Gesamtkosten auf drei Haushaltsjahre ermögliche es den Ländern trotz der schwierigen Haushaltssituation, den Kompromiss finanziell zu stemmen. 
 Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, dankte allen, die sich an den Warnstreiks beteiligt und so am Zustandekommen der Einigung mitgewirkt hätten. Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. 
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                            <updated>2023-12-11T00:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Weitere Aspekte der Tarifeinigung</title>
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                                            Die Tarifpartner der Länder haben sich im Tarifabschluss auf Verbesserungen bei der Übernahme von Nachwuchskräften, im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes und im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau verständigt.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Weitere Ergebnisse des Einigungspapiers  
 Am 9. Dezember 2023 verständigten sich die Tarifvertragsparteien dbb, ver.di und TdL neben dem finanziellen Paket auf weitere Maßnahmen, um so Personal gewinnen und halten zu können. 
 Davon sollen Berufsgruppen im Straßenbetriebsdienst/Straßenbau, Pflege- und Gesundheitsbereich sowie im Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Die Übernahmeregelung der Auszubildenden und Studierenden wird neu gestaltet. 
  Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst  
 Zum 1. Oktober 2024 werden die besonderen Stufenlaufzeiten wegfallen. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Heimzulage je nach Einsatzbereich auf 50, 65 bzw. 100 Euro angehoben und die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S&amp;nbsp;9 neu festgelegt. Diese angehobenen Tabellenwerte werden zum 1. November 2024 und zum 1. Februar 2025 im Rahmen der vereinbarten Entgeltsteigerungen nochmals erhöht. 
 In den Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) wird für einige Beschäftigtengruppen eine monatliche Zulage eingeführt; ab 1. Januar 2024 beträgt sie etwa für Kitabeschäftigte 130 Euro, für Beschäftigte in der Sozialen Arbeit 180 Euro. 
  Übernahme von Nachwuchskräften  
 Die Regelung zur Übernahme in den Auszubildendentarifverträgen (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) und dem Studierendentarifvertrag TVdS-L wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2025 neu gefasst werden. 
 Auszubildende/Studierende, die ihre Abschlussprüfung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abschließen, werden bei dienstlichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. 
 Bei anderweitiger erfolgreicher Abschlussprüfung erfolgt eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit der Dauer von zwölf Monaten. Nach Bewährung innerhalb dieses Jahres erfolgt dann ebenso eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. 
 In beiden Fällen dürfen personen-, verhaltens- oder betrieblich bedingte Gründe nicht entgegenstehen. 
  Straßenbetriebsdienst und -bau  
 Bei stufengleicher Höhergruppierung erhalten die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienstes und -baus im Kern ein Entgelt um eine höhere Entgeltgruppe. Hierzu wird der diesbezügliche Abschnitt in der Entgeltordnung neu gefasst werden und eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 9a wird für weitere Berufsgruppen (Bauaufseher, Kolonnenführer, Streckenwarte) ermöglicht. 
  Fahrradleasing  
 Das Einigungspapier sieht vor, dass es ab 1. Januar 2024 Tarifbeschäftigten ermöglicht werden soll, künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads zu verwenden. Voraussetzung hierfür ist, dass das jeweilige Land auch seinen Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit der Entgeltumwandlung anbietet. Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer/einem Beschäftigten an, muss er sie allen Beschäftigten anbieten. 
  Weitere Eckpunkte  
 Pflegekräfte im Justiz- und Maßregelvollzug erhalten ab 1. Januar 2024 die Universitätsklinik-Zulage, die auf dieses Berufsfeld erstreckt wird. Sie beträgt aktuell 143,92 Euro. 
 Die außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage in Berlin wird von den Tarifpartnern tarifiert. Für die Beschäftigten in Hamburg und Bremen gibt es eine Gesprächszusage für Mitte 2025 über die Einführung einer solchen Zulage. 
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                            <updated>2023-12-11T00:15:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Mit Warnstreiks in die dritte Runde</title>
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                                            Am Donnerstag, dem 7. Dezember 2023, beginnt die dritte Verhandlungsrunde im Tarifstreit der Länder. Die Gewerkschaften möchten nach ihren Angaben noch einmal richtig Druck machen.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Bisher kein Angebot vorgelegt  
 In den beiden bisherigen Runden hat die Arbeitgeberseite (TdL, Tarifgemeinschaft deutscher Länder) keine Lohnerhöhung vorgeschlagen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt bei einem Mindestbetrag von 500 Euro. 
 Nach Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender, verschließen die Arbeitgeber die Augen vor dem massiven Personalmangel im öffentlichen Dienst der Länder, der Belastungssituation der Beschäftigten und der unzureichenden Bezahlung. 
  Protest gegen Blockadehaltung der Arbeitgeber  
 In den letzten Tagen haben im gesamten Bundesgebiet Streikaktionen stattgefunden, bei denen die Tarifbeschäftigten ihre Unzufriedenheit mit den jetzigen Lohn- und Arbeitsbedingungen deutlich gemacht haben. 
 Am 30. November 2023 fand etwa in Stuttgart eine Großkundgebung mit über 6.000 Teilnehmer statt, wo dbb-Tarifchef Volker Geyer warnte, dass sich die Länder mit ihrer gesellschaftlichen Kurzsichtigkeit selbst kaputtsparen würden. 
 Einen Tag zuvor haben in Nürnberg 3.000 Mitglieder des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) ihre Forderungen unterstrichen. Rainer Nachtigall, Vorsitzender des BBB, wies auf die hohe Inflation hin, die die Beschäftigten im öffentlichen Dienst hart treffen würde. 
  Intensivierung der Warnstreiks  
 Mit Spannung wird erwartet, ob am zweiten Dezemberwochenende der Durchbruch in den Verhandlungen gelingt. 
 Bis dahin werden ver.di und dbb weitere Warnstreiks und Aktionen durchführen. Mit ganztägigen Warnstreiks an vereinzelten Universitätskliniken, Bildungs- und Sozialeinrichtungen sowie an Gerichten und Verwaltungen ist zu rechnen. 
 Regionale Schwerpunkte liegen in Hamburg (4.12.2023), Düsseldorf (5.12.2023) und Berlin (6.12.2023). 
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                            <updated>2023-12-04T05:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Doppelstreik an Universitätskliniken?</title>
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                                            In den kommenden Wochen soll die Tarifrunde des Marburger Bundes mit der TdL beginnen. Die Tabellenentgelte der Ärzte an Universitätskliniken sollen um 12,5 Prozent erhöht und deren Schichtdienste begrenzt werden, so die Ärztegewerkschaft.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Geltungsbereich des Tarifvertrages  
 Die Verhandlungen werden zum TV-Ärzte geführt, dessen Vertragsparteien die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind, der alle Bundesländer bis auf Hessen angehören. 
 Der Tarifvertrag erstreckt sich auf ca. 20.000 Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes, die an Universitätskliniken beschäftigt sind. Einzelne abgeschlossene Haustarifverträge haben jedoch Vorrang, sodass diese Unikliniken – wie Dresden und Mainz – nicht von dieser Tarifrunde betroffen sind. 
  Entgelterhöhung um 12,5 Prozent  
 Im Sommer hat die Große Tarifkommission des Marburger Bundes bereits die konkreten Forderungen für die anstehenden Verhandlungen beschlossen. Eine zentrale Forderung ist dabei, die Gehälter um 12,5 Prozent anzuheben. 
 Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, betont, dass dies nicht nur wegen der hohen Inflation notwendig sei. Man müsse auch den Gehaltsabstand aufholen, den die Universitätskliniken zu anderen Krankenhäusern habe, damit die Arbeit an Universitätskliniken für erfahrene Ärztinnen und Ärzte zukünftig attraktiv bleibe und finanzielle Perspektiven biete. 
  Grundsätzliche Neugestaltung der Schicht- und Wechselschichtarbeit  
 Ein weiteres Anliegen betrifft die Neuorganisation des Schichtdienstes. Der Marburger Bund möchte ein aufkommensabhängiges und individuell gerechtes Zuschlagsystem, das auf die Belastungen der Schichtarbeit mehr als nur symbolisch Rücksicht nimmt. Zudem müssten diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß beschränkt werden. 
  Warnstreiks von Marburger Bund und ver.di/dbb?  
 Obwohl die konkreten Verhandlungstermine noch nicht nach außen gedrungen sind, ist eine Überschneidung mit der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder möglich. 
 Warnstreiks an Universitätskliniken können daher sowohl von den Ärztinnen und Ärzten des Marburger Bundes als auch von den übrigen Beschäftigten, wie Pflegerinnen und Pfleger, durchgeführt werden, die vom dbb beamtenbund und tarifunion bzw. ver.di ausgerufen worden sind. 
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                            <updated>2023-11-15T11:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Auch in Hessen: Mindestens 500 Euro mehr Gehalt</title>
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                                            Für rund 210.000 hessische Landesbeschäftigte starten ab Februar 2024 neue Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaften gehen mit einer bekannten Forderung in die Gespräche: 10,5 Prozent mehr Gehalt bei einem Mindestbetrag von 500 Euro.
                                        ]]>
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Sonderweg Hessen  
 Das Land Hessen ist als einziges Bundesland nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und hat für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes einen eigenen Tarifvertrag, den TV-H. 
 Verhandlungspartner sind auf Arbeitgeberseite das hessische Innenministerium und auf Arbeitnehmerseite die Gewerkschaften dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di. 
  Forderungen für Einkommensrunde beschlossen  
 Die Tarifkommission von ver.di und dbb hat am 8. November 2023 ihre Forderungen für die kommende Tarifrunde vorgestellt, die in ihrem Kern identisch mit der zurzeit laufenden TV-L Tarifrunde sind. 
 Die Entgelte sollen um 10,5 Prozent bei einem Mindestbetrag von 500 Euro steigen. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sollen 260 Euro mehr erhalten. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. 
 Weiterhin sollen die in 2022 beschlossenen Verbesserungen des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes auf den TV-H übertragen werden. Die Elterntage sollen auf nicht Verheiratete oder nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende erweitert werden und eine dynamische Gefährdungszulage für Beschäftigte der Wachpolizei in Höhe von 120 Euro soll eingeführt werden. Die Jahressonderzahlung soll in ein 13. Monatsgehalt umgewandelt werden. 
  Übertragung auf Beamte und Versorgungsempfänger  
 Nach den Vorstellungen der Gewerkschaftsseite soll das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die ca. 104.000 Landes- und Kommunalbeamten sowie die ca. 85.000 Versorgungsempfänger übertragen werden. 
 Damit bleibe der gesamte öffentliche Dienst in Hessen konkurrenzfähig und die durch die Inflation gestiegene Belastung der Beschäftigten würde ausgeglichen werden. 
  Verhandlungstermine der Tarifrunde 2024  
 Die hessische Einkommensrunde beginnt am 14. Februar 2024; ein weiterer Termin wurde für den 14./15. März 2024 vereinbart. 
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                            <updated>2023-11-10T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Aufruf zu Warnstreiks</title>
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                                            Die zweite Verhandlungsrunde im Tarifstreit der Länder ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Gewerkschaften haben daraufhin eine Ausweitung der Protestaktionen angekündigt.
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                <![CDATA[
                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie&amp;nbsp;hier!  
  Keine Annäherung erfolgt  
 Am 2. und 3. November 2023 fand in Potsdam der zweite Verhandlungstermin in der Tarifrunde der Länder statt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) legte kein Angebot zu einer Lohnsteigerung vor und erklärte laut Gewerkschaftsangaben, dass es ihr nicht möglich sei, den im Frühjahr erzielten Abschluss bei Bund und Kommunen auf den Länderbereich zu übertragen. 
 Ebenso wenig sei man in der Lage, einen Sockel- oder Mindestbetrag anzubieten. Man könne sich jedoch vorstellen, in Ballungsgebieten einen Zuschuss zum Deutschlandticket anzubieten. Für ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke ist die Situation nicht akzeptabel, dass dadurch die Beschäftigten der Länder bei den Einkommen von den Beschäftigten bei Bund und Kommunen abgekoppelt würden. 
 Für dbb-Chef Ulrich Silberbach stehe nach der zweiten Verhandlungsrunde fest, dass die Länder nur billig sein möchten und keine Lösung wollen, um attraktiv und konkurrenzfähig zu sein. Druck von der Straße müsse her, um eine Einigung zu erzielen. 
  Ausweitung der Warnstreiks   
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern die Tarifbeschäftigten der Länder auf, für eine Erhöhung der Entgelte die Arbeit niederzulegen und so die Hinhaltetaktik der TdL zu beenden. 
 In den nächsten Wochen ist daher mit Streiks in allen Bereichen des Landesdienstes zu rechnen, hierzu gehören etwa die Universitätskliniken, die Justiz, die Polizei sowie die Schulen. 
  Einigung bis Weihnachten?  
 TdL-Verhandlungsführer Andreas Dressel verwies auf die schwierige Haushaltssituation und räumte schwierige Gespräche ein. Dennoch sei er zuversichtlich, bis Weihnachten eine Einigung erzielen zu können. 
 Der nächste Verhandlungstermin ist von 7. bis 9. Dezember 2023 angesetzt. 
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                            <updated>2023-11-06T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Fortsetzung der Tarifgespräche</title>
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                                            Am 2. November 2023 gehen die Verhandlungen in der Einkommensrunde der Länder in die zweite Runde. Die Gewerkschaften erwarten ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie&amp;nbsp;hier!  
  Spürbare Annäherung gefordert  
 Im Vorfeld der zweiten Verhandlungsrunde forderte dbb-Chef Ulrich Silberbach Tempo bei den Verhandlungen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) müsse sich auf die Gewerkschaften zubewegen und ein Signal für eine nachhaltige Investitionsoffensive im öffentlichen Dienst setzen. Eine Umsetzung der Forderung nach 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens jedoch 500 Euro, wäre ein Beleg für die Wertschätzung der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. 
  Mahnwachen und Protestaktionen  
 Vereinzelte Aktionen haben bereits stattgefunden, um Verbesserungen beim Gehalt zu erreichen. So hat etwa am 30. Oktober 2023 der Bayerische Beamtenbund eine 12-stündige Mahnwache vor dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen durchgeführt, um auf die Notwendigkeit konkurrenzfähiger Beschäftigungsbedingungen hinzuweisen. 
 In Hamburg haben Gewerkschaftsfunktionäre mittels eines Thesenanschlags am Dienstort von Finanzsenator Andreas Dressel, der die Verhandlungen seitens der TdL führt, auf ihre Forderungen aufmerksam gemacht. Symbolisch haben sie an die mächtige Holztür der Finanzbehörde am Gänsemarkt ihre Vorstellungen eines attraktiveren öffentlichen Dienstes bekanntgegeben. 
  Verhandlungsfähiges Angebot erwartet  
 Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes hoffen, dass die Arbeitgeberseite nicht erst zum letzten Verhandlungstermin ein Angebot zur Entgeltsteigerung vorlegt. Eine schnelle Einigung im Tarifstreit hätten die Tarifbeschäftigten verdient, die dieses Land am Laufen halten, so die Arbeitnehmervertreter. 
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                            <updated>2023-11-02T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">TV-L Tarifrunde 2023: Kein Angebot vorgelegt</title>
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                                            Im Tarifstreit der Länder fand in der ersten Verhandlungsrunde keine Annäherung zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der TdL statt. Die Gespräche werden nächste Woche fortgesetzt.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie&amp;nbsp;hier!  
  Ergebnislose Gespräche  
 Mehr als eine Erörterung der gegenseitigen Positionen fand im ersten Verhandlungstermin am 26. Oktober 2023 nicht statt. Trotzdem sprach der Verhandlungsführer der Länder, Hamburgs Finanzsenator Dressel, von einem konstruktiven Verhandlungsauftakt. Zwar gebe es noch viel Diskussionsbedarf, er sei aber zuversichtlich, bis Weihnachten eine Lösung zu finden. 
  Ausgleich des Kaufkraftverlustes gefordert  
 dbb-Chef Ulrich Silberbach kritisierte, dass die TdL die Gewerkschaftsforderungen nach einem vollständigen Inflationsausgleich als unbezahlbar abqualifiziert hätten. Auch aus Eigeninteresse hätte die TdL ein konsensfähiges Angebot vorlegen müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Länder zu erhalten. 
 ver.di-Vorsitzender Frank Werneke zeigte sich enttäuscht, dass die Arbeitgeber die Situation der Beschäftigten anscheinend nicht verstanden hätten. Es gebe kein überzeugendes Argument, warum Beschäftigte der Länder schlechter gestellt werden sollten als ihre Kolleginnen und Kollegen bei Bund und Kommunen. Je nach Entgeltgruppe hätten diese eine Gehaltserhöhung von insgesamt 11 bis 16 Prozent erhalten. 
  Keine Streiks bis zur nächsten Verhandlungsrunde  
 Die Fortsetzung der Verhandlungen findet in der kommenden Woche (2. und 3. November 2023) statt. Die Gewerkschaftsvertreter haben zwar ihre Mitglieder aufgefordert, lautstark auf die Einkommensforderungen aufmerksam zu machen. Mit Warnstreiks bis dahin ist allerdings nicht zu rechnen. 
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                            <updated>2023-10-27T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Beginn der TV-L Tarifrunde 2023</title>
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                                            Die Forderung der Gewerkschaftsseite nach 10,5 Prozent mehr Gehalt bei einer Mindeststeigerung von 500 Euro deuten auf intensive und schwierige Verhandlungen hin, die am 26. Oktober 2023 in Berlin starten.
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie&amp;nbsp;hier!  
  Schwierige Verhandlungen erwartet  
 Die Vorstellungen der Tarifpartner, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) als Arbeitgebervereinigung der Bundesländer einerseits und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes – dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di – andererseits, liegen momentan weit auseinander. 
 Während die zentrale Forderung der Gewerkschaften nach 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten lautet, betont die TdL, dies sei nicht finanzierbar. 
  Parallele zur TVöD-Tarifrunde?  
 Die gleiche Forderung erhoben die Gewerkschaften in der Tarifrunde für Bund und Kommunen Anfang dieses Jahres, die nach Einsetzung einer Schlichtungskommission am 22. April 2023 mit einem Tarifergebnis abgeschlossen werden konnte. 
 Die Einigung hat eine Anhebung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent bei einer Mindesterhöhung von insgesamt 340 Euro vorgesehen. Zusätzlich wurde ein Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro vereinbart, der in einer Einmalzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023 und einer monatlichen Sonderzahlung von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 bestand bzw. besteht. 
  Gleichklang in der Einkommensentwicklung gefordert  
 Die Gewerkschaftsseite fordert, die die tarifpolitische Entwicklung bei Bund und Kommunen auch im Länderbereich nachzuvollziehen. Die Konkurrenzfähigkeit der Länder sei nicht gegeben, wenn für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne gezahlt werden. Es könne nicht davon abhängen, ob man beim Land oder bei einer Kommune beschäftigt sei. Je nach Eingruppierung würden die Unterschiede von weit über 10 Prozent betragen. 
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                            <updated>2023-10-25T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Mindestens 500 Euro mehr Gehalt</title>
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                                            Am 26. Oktober 2023 beginnen die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben am 11. Oktober 2023 ihre Forderungen vorgestellt
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                  Alle aktuellen Informationen zur Tarifrunde der Länder (TV-L) 2023 finden Sie  hier!   
  Massive Lohnsteigerung gefordert  
 Die Bundestarifkommission von dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di haben am 11. Oktober 2023 ihre Forderungen vorgestellt, mit denen sie in die Gespräche mit der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) gehen werden. Für die ca. 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten bei den Ländern (außer Hessen) verlangen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, dass die Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch um 500 Euro, angehoben werden sollen. Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen um einen Festbetrag von 200 Euro monatlich erhöht werden. 
  Weitere Forderungen  
 Nach Vorstellung der Gewerkschaften soll der neue Tarifvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten haben und das Ergebnis auf die 1,4 Millionen Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen zeit- und inhaltsgleich übernommen werden. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sollen die Verbesserungen, die im kommunalen Bereich 2022 beschlossen wurden, ebenso umgesetzt werden. Eine Stadtstaatenzulage soll neu eingeführt werden, die für Beschäftigte bei 300 Euro und für Nachwuchskräfte bei 150 Euro liegen soll. 
  Was wäre, wenn?  
 In folgender Prognose wird die (fiktive) Entgelttabelle dargestellt, falls es zu einem Gehaltsanstieg von 10,5 Prozent bei mindestens 500 Euro käme:   Prognosetabelle Tarifrunde Länder 2023   
  Stellungnahmen der Tarifpartner  
 dbb-Chef Ulrich Silberbach hat bei der Präsentation der Forderungen um Einheitlichkeit bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst geworben. Es brauche einen Gleichklang beim Einkommen, damit sich die Gebietskörperschaften nicht gegenseitig das Personal wegnehmen. ver.di-Vorsitzender Frank Werneke begründete die Einkommensforderung mit der Notwendigkeit, die Konkurrenzfähigkeit der Länder erhalten zu wollen. Nicht nur ein Vergleich mit der Privatwirtschaft, sondern auch zu Bund und Kommunen zeige, dass die Arbeitgeberseite auch ein Eigeninteresse haben müsse, die Lohnrückstände auszugleichen und die Beschäftigten der Länder nicht abhängen zu lassen. Für die Arbeitgeberseite stellte der TdL-Vorsitzende Dr. Andreas Dressel klar, dass die Lohnerhöhungen dauerhaft finanzierbar sein müssten. Der hamburgische Finanzsenator erklärte, dass die von den Gewerkschaften ins Spiel gebrachten Lohnerhöhungen 5,9 Milliarden Euro und bei Übertragung auf den Beamtenbereich insgesamt 19 Milliarden Euro kosten würde. Die Haushaltslage der Länder gebe das nicht her. 
  Terminplan der TV-L Tarifrunde 2023  
 Am 26. Oktober 2023 startet die erste Verhandlungsrunde. Weitere Verhandlungsrunden sind für den 2./3. November 2023 und für den 8./9. Dezember 2023 angesetzt. 
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