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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <updated>2026-03-10T15:09:17+01:00</updated>
    
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            <title type="text">Tarifeinigung zum TV-H erzielt</title>
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                                            Tarifbeschäftigte des Landes Hessen erhalten 2024 einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro sowie eine Entgelterhöhung um 200 Euro zum 1. Februar 2025 und weiteren 5,5 Prozent zum 1. August 2025.
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                  Kompromiss in dritter Verhandlungsrunde erreicht  
 Am 15. März 2024 verständigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und das Land Hessen auf einen Tarifabschluss für die ca. 55.000 Tarifbeschäftigten des Landes. 
 Das Entgeltpaket sieht zwei Maßnahmen vor: Eine Erhöhung der Tabellenentgelte, die in zwei Schritten im Jahr 2025 erfolgt, und eine Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro, die in drei Teilen im Jahr 2024 ausbezahlt werden soll. 
 Die Vertragslaufzeit der Einigung erstreckt sich auf 24 Monate bzw. bis zum 31. Januar 2026. 
  Inflationsausgleich  
 Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen „Tarifvertrag Inflationsausgleich“ verständigt, der zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise beitragen und die Zeit bis zur Anhebung der Tabellenentgelte überbrücken soll. 
 Beschäftigte, die unter den TV-H fallen, erhalten mit den Gehaltszahlungen der Monate Mai, Juli und November 2024 eine Sonderzahlung von jeweils 1.000 Euro. Bei Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten beträgt die Höhe jeweils 500 Euro. 
 Der sich so ergebende Gesamtbetrag von 3.000 Euro (bzw. 1.500 Euro bei den Nachwuchskräften) ist steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei und stellt kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar. 
 Anspruchsvoraussetzung auf die Ausgleichszahlungen ist jedoch, dass beim Arbeits-, Ausbildungs- bzw. Praktikantenverhältnis an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 1. November 2024 ein Anspruch auf Entgelt besteht. 
  Erhöhung der Gehälter  
 Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten angehoben: 
 Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine Lohnsteigerung um 200 Euro. Dieser erhöhte Betrag wird zum 1. August 2025 nochmals um weitere 5,5 Prozent angehoben. Wenn durch diese beiden Schritte keine Mindesterhöhung von 340 Euro erzielt wird, wird zum 1. August 2025 die Gesamterhöhung auf 340 Euro festgesetzt. 
 Die Bereitschaftsdienstentgelte und weiteren tarifliche Zulagen, bei denen eine Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden zum 1. November 2024 um 4,8 Prozent und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht. 
  Auszubildende, Studierende, Praktikanten und Praktikantinnen  
 Die tariflichen Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte werden zum 1. Februar 2025 um 100 Euro und zum 1. August 2025 um weitere 50 Euro erhöht. Die Gesamterhöhung beläuft sich somit auf 150 Euro monatlich. 
 Studentische Hilfskräfte erhalten ab dem Sommersemester 2024 ein Mindestentgelt von 13,46 pro Stunde und ab August 2025 von 14,20 Euro pro Stunde. Die Mindestlaufzeit ihrer Beschäftigungsverhältnisse beträgt in der Regel zwei Semester bei einem Mindestumfang von zehn Wochenstunden. 
  Erhöhung der Jahressonderzahlung  
 Zum 1. Januar 2025 wird die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen bis EG 8 auf 90 Prozent und ab der Entgeltgruppe EG 9a bis einschließlich EG 16 auf 60 Prozent des Bemessungsentgeltes angehoben. 
 Für Beschäftigte, die unterjährig von der EG 8 in die EG 9a höhergruppiert werden, ist eine Vorteilsregelung im Hinblick auf die Jahressonderzahlung vereinbart worden. 
  Evaluierung der Entgeltordnung  
 Zur Steigerung der Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, die Tätigkeitsmerkmale in Hinblick auf die aktuelle Arbeitswelt zu überprüfen. Diese Gespräche werden nach Abschluss der Redaktion zur Tarifrunde 2024 beginnen. 
  Weitere Bestandteile des Einigungspapiers  
 Im Rahmen der Verhandlungen einigten sich die Verhandlungsparteien auf eine Verlängerung der hessischen Besonderheiten des Tarifrechts: Bis zum 31. Dezember 2026 wird das Landesticket Hessen verlängert und die Möglichkeit der Beschäftigten, Teil ihrer Jahressonderzahlung in zwei freie Tage umzuwandeln, bleibt ebenso bis zu diesem Zeitpunkt erhalten. 
 Die Fachkräftezulage nach § 18 TV-H wird dahingehend erweitert, dass bei Übernahme anderer oder zusätzlicher Aufgaben eine Zulage von bis zu 1.500 Euro gezahlt werden kann, solange die Übernahme dauert. Für Beschäftigte, die ab der Entgeltgruppe 13 eingruppiert sind, entfallen die Beschränkungen der Überstundenregelungen. 
  Übertragung auf die Besoldung und Versorgung  
 Der Verhandlungsführer des Landes Hessen, Innenminister Roman Poseck, hat zugesagt, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die hessischen Landes- und Kommunalbeamten sowie Versorgungsempfänger übertragen zu wollen. Damit profitieren weitere 110.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von der Anhebung der Gehälter. 
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                            <updated>2024-03-18T10:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Bekanntgabe der Änderungstarifverträge TV-L 2020: Alle Informationen auf eine...</title>
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                                            Die auf der Tarifeinigung vom 2. März 2019 beruhenden Änderungstarifverträge wurden Anfang September 2019 unterzeichnet und bekanntgegeben. Sie sehen Änderungen zum TV-L zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021 vor. Die wesentlichen Neuerungen werden hier ...
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                <![CDATA[
                 Änderungen zum 1. Januar 2019: 
 
 Erhöhung der Tabellenentgelte  Die Tabellenentgelte erhöhen sich rückwirkend um ein Gesamtvolumen von 3,2%; die Tabellenwerte der Stufen 2 bis 6 werden linear um 3,01% erhöht. Als soziale Komponente wurde ein Mindestbetrag von 100 Euro vereinbart. 
 Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b  Die bisherige Entgeltgruppe 9 wurde in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt; es gelten eigenständige Tabellenwerte. 
 Pflegedienst  In Anlehnung an die Entgeltordnung VKA wurden die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Pflegedienst in Teil IV der Entgeltordnung neu geregelt. 
 
 Änderungen zum 1. Januar 2020: 
 
 Erhöhung der Tabellenentgelte  Um ein weiteres Gesamtvolumen von 3,2% erhöhen sich die Tabellenentgelte. Darin ist eine lineare Erhöhung der Tabellenwerte der Stufen 2 bis 6 um 3,12% sowie ein Mindestbetrag von 90 Euro enthalten. 
 Beschäftige im Sozial- und Erziehungsdienst  Die Tätigkeitsmerkmale im Sozial- und Erziehungsdienst werden zum 1. Januar 2020 Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung neu geregelt. Gleichzeitig wird für diese Beschäftigtengruppe in die sogenannte „S-Tabelle“ eingeführt. 
 
 Änderungen zum 1. Januar 2021: 
 
 Erhöhung der Tabellenentgelte  In einem dritten Schritt erhöht sich das Entgelt um ein Gesamtvolumen von 1,4%. Die lineare Erhöhung der Tabellenwerte der Stufen 2 bis 6 beträgt 1,29%. Daneben wurde ein Mindestbetrag von 50 Euro vereinbart. 
 Informations- und Kommunikationstechnik  Die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informationstechnik wurden in Anlehnung an die Entgeltordnung VKA mit Wirkung vom 1. Januar 2021 neu geregelt. Die so genannte Programmierer Zulage wird in diesem Zusammenhang aufgehoben. 
 
 TV-L: Änderungen für Auszubildende und Praktikanten 
 Die Tarifverträge für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, in Pflegeberufen und in Gesundheitsberufen (TVA-L BBiG, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit) und der Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) wurden im Zuge der Tarifrunde 2019/2020/2021 geändert. Hier eine kurze Zusammenfassung zu den wesentlichen Änderungen: 
 
 Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte  Rückwirkend zum 1. Januar 2019 sind die (Ausbildungs-)Entgelte der Auszubildenden, Praktikanten und Schüler um 50 Euro (bzw. um 45,50 Euro nach dem TVA-L Gesundheit) erhöht worden. Ab dem 1. Januar 2020 werden die (Ausbildungs-)Entgelte um weitere 50 Euro erhöht. 
 Erhöhung des Erholungsurlaubs  Ab dem Kalenderjahr 2019 wurde der Urlaub für Auszubildende sowie Praktikanten von 29 auf 30 Tage jährlich erhöht. 
 Weitergeltung der Übernahmegarantie  Die in § 19 TVA-L BBiG bzw. § 18a TVA-L Pflege/§ 18a TVA-L Gesundheit enthaltene Übernahme-„Garantie“, &amp;nbsp;wonach Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, ist ohne inhaltliche Veränderungen bis zum 30. September 2021 verlängert worden. 
 Jahressonderzahlung  Die jeweiligen Bestimmungen zu den Jahressonderzahlungen sind derart geändert worden, dass den Auszubildenden/Praktikanten nun einheitlich ein Anspruch auf Jahressonderzahlung zusteht, dessen Höhe 95 % des November-Ausbildungsentgelts besträgt. 
 
 TV-L: Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b 
 Grundsätzlich rückwirkend zum 1. Januar 2019 ist die Entgeltgruppe 9 in die die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b aufgespalten worden. Die Entgeltgruppe 9a entspricht der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten („kleine Entgeltgruppe 9“); aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit ist die Entgeltgruppe 9b geworden. 
 Beide neuen Entgeltgruppen haben eigenständige Tabellenwerte, die Stufen 5 und 6 sind nicht mehr gesperrt und es gelten die allgemeinen Stufenlaufzeiten. 
 In der Entgeltordnung sind in nahezu jedem Abschnitt die Tätigkeitsmerkmale der bisherigen Entgeltgruppe 9 entweder der Entgeltgruppe 9a und/oder der Entgeltgruppe 9b zugeordnet worden. 
 Im neu eingefügten § 29b TVÜ-Länder sind Regelungen zur Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b getroffen worden. Ein Antragserfordernis der Beschäftigten ist dabei nicht vorgesehen (d. h. die Überleitung erfolgt automatisch). 
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                            <updated>2019-12-07T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Tarifrunde TV-L 2019: Tarifeinigung erzielt</title>
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                                            In den Abendstunden des 2. März 2019 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Laufzeit der vereinbarten Regelungen beträgt 33 Monate (bis zum 30. September 2021). Die wesentlichen...
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                <![CDATA[
                 Die Gehälter werden insgesamt in drei Schritten erhöht; wobei die Entgelte der Stufe 1 überproportional erhöht werden. Im Einzelnen wurde folgendes vereinbart: 
 
 Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden die Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent angehoben. In der Stufe 1 erfolgt eine lineare Erhöhung um 4,5 Prozent und in den übrigen Stufen eine lineare Erhöhung um 3,01 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. 
 Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Die Entgelte der Stufe 1 werden linear um 4,3 Prozent angehoben, in den übrigen Stufen linear um 3,12 Prozent bei einem Mindestbetrag von 90 Euro. 
 Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere lineare Entgelterhöhung der Stufe 1 um 1,8 Prozent. Die Entgelte der übrigen Stufen werden linear um 1,29 Prozent angehoben – mindestens jedoch um 50 Euro. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beträgt 1,4 Prozent. 
 
 Pflege 
 
 Aus dem TVöD werden die Tabellenwerte der Pflegeentgelttabelle (P-Tabelle) und die entsprechenden Eingruppierungsregelungen für den Tarifvertrag der Länder übernommen. Diese neu vereinbarten Tabellenentgelte werden für die Beschäftigten in der Pflege in den Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ebenso in drei Schritten linear angehoben (rückwirkend zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021). 
 Pflegekräfte an Universitätskliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich. 
 Weitere Änderungen betreffen die Zuschläge für Samstagsarbeit in Krankenhäuser und den Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern nach § 43 TV-L. So erhöht sich etwa der Zusatzurlaub im Jahr 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage. 
 
 Auszubildende 
 
 Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht. 
 Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 45,50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht. 
 Der Urlaubsanspruch wird einheitlich auf 30 Ausbildungs- bzw. Arbeitstage festgelegt (und erhöht sich somit um einen Tag). 
 Die Übernahmeregelungen des § 19 TVA-L BBiG und des § 18a TVA-L Pflege werden ab dem 1. Januar 2019 wieder in Kraft gesetzt und treten mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft. 
 
 Weitere Vereinbarungen 
 
 Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt, wobei die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit die Entgeltgruppe 9b wird. Aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten wird die Entgeltgruppe 9a mit neuen Ausgangswerten. 
 Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht.  Keine Einigung konnte bei der Forderung der Gewerkschaft nach einer stufengleichen Höhergruppierung erzielt werden. 
 Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist wie bei den Beschäftigten in der Pflege eine neue Entgelttabelle vereinbart worden, die sich am TVöD orientiert. Grundsätzlich erfolgt auch für diese Tarifbeschäftigten der Länder die Übernahme der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung VKA für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. 
 In der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 die Angleichungszulage von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht. 
 
 Stellungnahmen der Verhandlungsparteien 
 Der Verhandlungsführer der Länder, der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, lobte den Abschluss und wies auf die Planungssicherheit hin, die sich durch die lange Laufzeit von 33 Monate ergebe. So sei sichergestellt, dass die Beschäftigten an der positiven finanziellen Entwicklung der Länder teilhaben – ohne dass die Länder die Finanzierung von Neueinstellungen und den Abbau des Investitionsrückstaus und der Schulden aus dem Blick verlieren müssten. Die Tarifeinigung werde den TdL-Ländern rund 7,3 Milliarden Euro kosten. 
 Der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, bezeichnete das Gesamtpaket der Einigung als den sprichwörtlichen ehrlichen Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden. Unzufrieden zeigte er sich beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, wo seiner Meinung nach die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht nachhaltiger gestärkt werden konnte. Für ihn sei die Einkommensrunde 2019 aber erst dann abgeschlossen, wenn die Landesregierungen das Volumen des Abschlusses zeit- und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen haben. 
 Für verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske ist es das beste Ergebnis seit vielen Jahren und ein guter Tag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. In den letzten 20 Jahren hätte es kein Ergebnis mit einer derartigen sozialen Komponente gegeben. Durch die Übernahme der kommunalen Entgeltordnung erhalten Hebammen oder Beschäftige in der Psychiatrie sogar bis zu 386,36 Euro mehr. 
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                            <updated>2019-03-04T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Tarifverhandlung TV-L 2019: Einigung erzielt, alle Ergebnisse hier</title>
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                                            In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder haben sich die Vertragsparteien auf einen Abschluss verständigen können. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder bekommen mehr Geld. Die Einigung und deren Auswirkungen hier im Überblick.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Nach einem zähen Verhandlungsmarathon konnte am späten Abend des 2. März 2019 das Ergebnis verkündet werden. Die Gehälter der Landesbeschäftigten werden in drei Stufen erhöht: 
 
 zum 1. Januar 2019 (rückwirkend) um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent 
 zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von weiteren 3,2 Prozent 
 zum 1. Januar um ein Gesamtvolumen von weiteren 1,4 Prozent 
 
 Die aktuelle Hochrechnung als PDF 
 Neben einer Anhebung der Einkommen steht vor allem eine strukturelle Verbesserung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie für die Beschäftigten der Pflege im Mittelpunkt der Einigung. Die Laufzeit der getroffenen Regelungen beträgt 33 Monate. 
 Die neuenn Werte als Hochrnung können Sie hier im PDF-Format runterladen:  TV-L 2019 Hochrechnung  
 Alle Änderungen auf einen Blick im TV-L Kommentar 2019 
 Die Ausgabe 2019 wird die Tarifeinigung nach den aktuellen Tarifverhandlungen sowie die neuen Entgelttabellen beinhalten. Der neueste Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung unterstützt Sie bei der rechtssicheren Anwendung des Tarifrechts ebenso wie praktische Erläuterungen zu den Tarifvorschriften und Arbeitsvertragsmuster.    Das handliche Jahrbuch enthält neben den aktuellen Änderungen viele nützliche Erläuterungen und Bearbeitungshinweise. Der TV-L Kommentar ist Ihr praktischer Helfer für alle tarifrechtlichen Probleme und Fragen. 
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                            <updated>2019-03-03T00:00:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Tarifrunde Öffentlicher Dienst der Länder TV-L 2019</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Im Januar 2019 starteten die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder. Lesen Sie hier alle News zur Tarifrunde – bis hin zur Einigung.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 
 Verhandelt wird über den Tarifvertrag der Länder (TV-L). Das Ergebnis der Tarifverhandlungen wird in der Regel im Anschluss auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen − wobei Zeitpunkt und Details der Übertragung den einzelnen Ländern obliegt, die jeweils ein eigenes Gesetz hierzu verkünden. 
 Die News im Überblick: 
 
  02.03.2019 – Verhandlungspartner einigen sich  
  25.02.2019 – Gewerkschaften machen vor nächster Runde mobil  
  08.02.2019 – Ankündigung von Warnstreiks nach zweiter Verhandlungsrunde  
  22.01.2019 – Zäher Auftakt der Tarifverhandlungen  
  03.01.2019 – dbb-Bundesvorsitzender Silberbach im Interview mit der DPA  
  20.12.2018 – Gemeinsame Pressekonferenz der Gewerkschaften des öffentlichen Dientes  
 
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   02.03.2019 – Verhandlungspartner einigen sich 
 In den Abendstunden des 2. März 2019 hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf einen Tarifabschluss verständigt. Die Laufzeit der vereinbarten Regelungen beträgt 33 Monate (bis zum 30. September 2021). Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind: 
 Erhöhung der Tabellenentgelte 
 Die Gehälter werden insgesamt in drei Schritten erhöht; wobei die Entgelte der Stufe 1 überproportional erhöht werden. Im Einzelnen wurde folgendes vereinbart: 
 
 Rückwirkend zum 1. Januar 2019 werden die Tabellenentgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent angehoben. In der Stufe 1 erfolgt eine lineare Erhöhung um 4,5 Prozent und in den übrigen Stufen eine lineare Erhöhung um 3,01 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. 
 Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent. Die Entgelte der Stufe 1 werden linear um 4,3 Prozent angehoben, in den übrigen Stufen linear um 3,12 Prozent bei einem Mindestbetrag von 90 Euro. 
 Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere lineare Entgelterhöhung der Stufe 1 um 1,8 Prozent. Die Entgelte der übrigen Stufen werden linear um 1,29 Prozent angehoben – mindestens jedoch um 50 Euro. Das Gesamtvolumen dieser Maßnahmen beträgt 1,4 Prozent. 
 
 Pflege 
 
 Aus dem TVöD werden die Tabellenwerte der Pflegeentgelttabelle (P-Tabelle) und die entsprechenden Eingruppierungsregelungen für den Tarifvertrag der Länder übernommen. Diese neu vereinbarten Tabellenentgelte werden für die Beschäftigten in der Pflege in den Stufen 2 bis 6 in allen Entgeltgruppen ebenso in drei Schritten linear angehoben (rückwirkend zum 1. Januar 2019, zum 1. Januar 2020 und zum 1. Januar 2021). 
 Pflegekräfte an Universitätskliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg erhalten eine dynamische Zulage von 120 Euro monatlich. 
 Weitere Änderungen betreffen die Zuschläge für Samstagsarbeit in Krankenhäuser und den Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern nach § 43 TV-L. So erhöht sich etwa der Zusatzurlaub im Jahr 2020 auf bis zu 7 Tage, 2021 auf bis zu 8 Tage und 2022 auf bis zu 9 Tage. 
 
 Auszubildende 
 
 Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag von 50 Euro erhöht. 
 Die Ausbildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit werden zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 45,50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht. 
 Der Urlaubsanspruch wird einheitlich auf 30 Ausbildungs- bzw. Arbeitstage festgelegt (und erhöht sich somit um einen Tag). 
 Die Übernahmeregelungen des § 19 TVA-L BBiG und des § 18a TVA-L Pflege werden ab dem 1. Januar 2019 wieder in Kraft gesetzt und treten mit Ablauf des 30. September 2021 außer Kraft. 
 
 Weitere Vereinbarungen 
 
 Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt, wobei die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit die Entgeltgruppe 9b wird. Aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten wird die Entgeltgruppe 9a mit neuen Ausgangswerten. 
 Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht. 
 Keine Einigung konnte bei der Forderung der Gewerkschaft nach einer stufengleichen Höhergruppierung erzielt werden. 
 Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist wie bei den Beschäftigten in der Pflege eine neue Entgelttabelle vereinbart worden, die sich am TVöD orientiert. Grundsätzlich erfolgt auch für diese Tarifbeschäftigten der Länder die Übernahme der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung VKA für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst. 
 In der Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 die Angleichungszulage von bisher 30 Euro auf 105 Euro erhöht. 
 
 Stellungnahmen der Verhandlungsparteien 
 Der Verhandlungsführer der Länder, der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, lobte den Abschluss und wies auf die Planungssicherheit hin, die sich durch die lange Laufzeit von 33 Monate ergebe. So sei sichergestellt, dass die Beschäftigten an der positiven finanziellen Entwicklung der Länder teilhaben – ohne dass die Länder die Finanzierung von Neueinstellungen und den Abbau des Investitionsrückstaus und der Schulden aus dem Blick verlieren müssten. Die Tarifeinigung werde den TdL-Ländern rund 7,3 Milliarden Euro kosten. 
 Der Bundesvorsitzende des dbb, Ulrich Silberbach, bezeichnete das Gesamtpaket der Einigung als den sprichwörtlichen ehrlichen Kompromiss. Auf der Habenseite stünden das lineare Gesamtvolumen von 8 Prozent und die vollständige Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen bei den Auszubildenden. Unzufrieden zeigte er sich beim Thema Strukturverbesserungen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, wo seiner Meinung nach die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht nachhaltiger gestärkt werden konnte. Für ihn sei die Einkommensrunde 2019 aber erst dann abgeschlossen, wenn die Landesregierungen das Volumen des Abschlusses zeit- und systemgerecht auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen haben. 
 Für verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske ist es das beste Ergebnis seit vielen Jahren und ein guter Tag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. In den letzten 20 Jahren hätte es kein Ergebnis mit einer derartigen sozialen Komponente gegeben. Durch die Übernahme der kommunalen Entgeltordnung erhalten Hebammen oder Beschäftige in der Psychiatrie sogar bis zu 386,36 Euro mehr. 
   25.02.2019 – Gewerkschaften machen vor nächster Runde mobil 
 Am 28. Februar 2019 starten die letzten planmäßigen Gespräche zwischen den Tarifvertragsparteien. Nachdem in den letzten Tagen schon vereinzelt Streikmaßnahmen stattgefunden haben, werden diese bis zu Beginn der kommenden Verhandlungsrunde intensiviert werden. 
 Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin ruft die Angestellten an Schulen, Kitas, Hochschulen und Jugendämtern zu einem zweitägigen Warnstreik vom Dienstag, den 26. Februar bis Mittwoch, 27. Februar auf. Obwohl viele Kitas dann geschlossen bleiben werden, sei nach Angaben der Gewerkschaft die Solidarität bei den Elternvertretern weiterhin groß. 
 In Bayern hat die Gewerkschaft Verdi für den morgigen Dienstag rund 2.000 Beschäftigte zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Es ist zu erwarten, dass sich Mitarbeiter von Universitätskliniken dem Aufruf anschließen werden und es dadurch zu Verschiebungen bei Operationen kommt. Laut Angaben der Verdi-Sprecher sind Notoperationen davon nicht betroffen. 
 Ebenso wollen Streikende in Nordrhein-Westfalen ein klares Signal an die Arbeitgebervertreter senden. Bei einer am 26. Februar in Düsseldorf stattfindenden Kundgebung vor dem Landtag werden Verdi-Chef Frank Bsirske und der Bundesvorsitzende des Beamtenbunds (DBB), Ulrich Silberbach, reden. 
 Auch in den restlichen Bundesländern (außer Hessen) werden Warnstreiks stattfinden. Trotzdem beabsichtigten alle Verhandlungsparteien, im Zuge der dritten Runde zu einem Ergebnis zu gelangen. 
   08.02.2019 – Ankündigung von Warnstreiks nach zweiter Verhandlungsrunde 
 In der zweiten Verhandlungsrunde am 6. und 7. Februar ist man in zentralen Fragen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder zu keiner Annäherung gekommen. Bis zu den nächsten Gesprächen, die am 28. Februar und am 1. März in Potsdam stattfinden, werden nach Angaben der Gewerkschaft Streikmaßnahmen erfolgen. 
 Zu Beginn der aktuellen Verhandlungsrunde hat Matthias Kollatz, Verhandlungsführer für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), angekündigt, offen in diese Gespräche gehen und über alle Themenkomplexe diskutieren zu wollen. 
 Nach den Gesprächen bestätigen die ersten Stellungnahmen des dbb-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach und des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske genau das: Es sei nichts passiert außer das über alles geredet worden sei. Wegen der Mauertaktik der TdL, auf die Gewerkschaftsforderungen auch nur ansatzweise einzugehen, sei man meilenweit von einer Einigung entfernt. 
 Volker Geyer, stellvertretender Vorsitzender und Tarifvorstand des dbb, kündigte an, die Schlagzahl der Protestaktionen, Demos und Warnstreiks zu erhöhen. Er entschuldigte sich gleichzeitig bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die die Einschränkungen in den nächsten Wochen in den Uni-Kliniken, Schulen und Steuerverwaltungen spüren werden. 
 Verdi fordert nun die Beschäftigten auf, bis zur nächsten Verhandlungsrunde mächtig Druck zu machen und zu zeigen, was sie von der Verhandlungstaktik der Arbeitgeberseite halte. Nur so könne Anfang März ein Durchbruch gelingen. 
 Kollatz sieht nach den stattgefundenen Gesprächen keine Notwendigkeit für Warnstreiks. Man befinde sich in keiner Sackgasse und es bestehe die Möglichkeit, ein Gesamtpaket bis Ende Februar oder Anfang März zu schnüren. Deutliche Strukturverbesserungen solle es bei den sozialen Erziehungsdiensten und Rettungssanitätern geben. 
   22.01.2019 – Zäher Auftakt der Tarifverhandlungen 
 Ergebnislos blieb die erste Verhandlung in der Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder am 21. Januar 2019, die von mehreren hundert protestierenden Gewerkschaftsmitgliedern begleitet wurde. Ver.di und dbb konnten in Potsdam mit der Tarifgemeinschaft der Länder keine Einigung erzielen. 
 Mehr als Stellungnahmen zu den begonnen Gesprächen gab es von den Verhandlungsparteien nach dem Beginn der Einkommensrunde nicht. 
 Die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann, kritisierte, dass von der Arbeitgeberseite kein verhandelbares Angebot als einzig richtiges Signal gekommen sei. So könne man nicht konstruktiv in Verhandlungen gehen. 
 Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, lobte zwar die Gesprächsatmosphäre, kündigte aber an, bei den Gewerkschaftsforderungen hart bleiben zu wollen. 
 Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz, Chefunterhändler der TdL, hat schon im Vorfeld der Runde auf die mangelnde Finanzierbarkeit der Gewerkschaftsforderungen verwiesen und strich hervor, dass die Arbeitnehmer wüssten, dass ihre Forderungen nicht das Ergebnis darstellen würden. 
 Die Verhandlungen werden am 6./7. Februar in Potsdam fortgesetzt. Zu ersten Protestaktionen wurde bereits aufgerufen. 
   03.01.2019 – dbb-Bundesvorsitzender Silberbach im Interview mit der DPA 
 Kurz vor dem Beginn der Tarifverhandlungen zum TV-L hat dbb-Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach die Forderungen der Gewerkschaften bekräftig: „Wenn der öffentliche Dienst als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt auch nur ansatzweise mithalten will, sind kräftige Einkommenszuwächse im Tarif- und Beamtenbereich zwingend“, sagte Silberbach der Deutschen Presse-Agentur am 3. Januar 2019 in Berlin. Wichtig seien Einkommen, attraktive Perspektiven und Wertschätzung: „Das ist die Währung in Zeiten, in denen uns schon heute mehr als 200 000 Menschen im Staatsdienst fehlen.“ 
   20.12.2018 – Gemeinsame Pressekonferenz der Gewerkschaften des öffentlichen Dientes 
 6 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 200 Euro pro Monat, bei einer Laufzeit von 12 Monaten: In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben heute die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ihre Forderungen für die Tarifrunde zum TV-L 2019 sowie für den TV-H bekanntgegeben. Ulrich Silberbach (dbb-Bundesvorsitzender), Volker Geyer (dbb-Fachvorstand Tarifpolitik), Frank Bsirske (verdi-Vorsitzender), Wolfgang Pieper (verdi-Bundesvorstand), Oliver Malchow (Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei) sowie Marlis Tepe (Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) verkündeten gemeinsam die Forderungen. 
 Eigentlich, so Silberbach, müssten die Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse schnell abschlussbereit sein: „Angesichts der Personalsituation und demografischen Entwicklung sollten sie mit uns an einem Strang ziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Länder auf dem Arbeitsmarkt steht auf dem Spiel, substantielle Einkommenszuwächse sind zwingend. Das gilt natürlich für angestellte und verbeamtete Beschäftigte gleichermaßen. Das Volumen des Tarifergebnisses ist daher zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.“ 
 &amp;nbsp;Die Forderungen im Detail 
 
 Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens 200 Euro 
 Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte um 100 Euro 
 Erhöhung der Pflegetabelle zusätzlich um 300 Euro 
 Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden 
 Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs-/praxisintegrierten dualen Studiengängen 
 Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen Beschäftigten angemessen honoriert 
 Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle 
 Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht/Schichtarbeit in Unikliniken und Krankenhäusern um 50 Prozent 
 Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern auf 20 Prozent 
 Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende / Praktikanten auf 30 Tage 
 Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich 
 
 Reaktion der TdL ist zurückhaltend 
 „Die Forderung der Gewerkschaften würde die Länder mehr als 2,7 Milliarden Euro pro Jahr und bei Übertragung auf den Beamtenbereich insgesamt mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr kosten.“ – so äußert sich die TdL auf die Forderungen der Gewerkschaften. Auch die gewünschte Eingruppierung der Landesbeschäftigten würde für erhebliche Mehrkosten sorgen. Der Finanzsenator Berlins und Vorsitzende der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Dr. Matthias Kollatz, erwartet schwierige Tarifverhandlungen: „Eine solche Lohnerhöhung bei einer Inflationsrate von um die 2 % ist völlig überzogen. Auch wenn die Steuereinnahmen noch stabil sind, gibt es doch erste Anzeichen eines Abschwungs. Hinzu kommen Handelskonflikte auf internationaler Ebene, die gerade das Exportland Deutschland unverhältnismäßig stark treffen könnten.“ 
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 Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Bsirske, lobte zwar die Gesprächsatmosphäre, kündigte aber an, bei den Gewerkschaftsforderungen hart bleiben zu wollen. 
 Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz, Chefunterhändler der TdL, hat schon im Vorfeld der Runde auf die mangelnde Finanzierbarkeit der Gewerkschaftsforderungen verwiesen und strich hervor, dass die Arbeitnehmer wüssten, dass ihre Forderungen nicht das Ergebnis darstellen würden. 
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 Lesen Sie hier alle News zur Tarifrunde Öffentlicher Dienst der Länder TV-L 2019:  Tarifrunde Öffentlicher Dienst der Länder TV-L 2019  
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