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        <name>WALHALLA Fachverlag</name>
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    <updated>2026-04-18T06:51:30+02:00</updated>
    
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            <title type="text">Verbesserungen für SuE-Beschäftigte</title>
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                                            Mit der am 18. Mai 2022 erzielten Tarifeinigung werden im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst neue Zulagen eingeführt und die Stufenlaufzeiten angepasst.
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                 Durchbruch bei Tarifverhandlungen erzielt 
 Nach dreitägigen Verhandlungen einigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss für rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).  Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindertageseinrichtungen und in der Sozialarbeit bringt der Kompromiss eine finanzielle Aufwertung. 
 Regenerationstage und SuE-Zulage 
 Das Einigungspapier sieht ab dem Kalenderjahr 2022 zwei Regenerationstage, also zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts, vor. Ab dem 1. Juli 2022 erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro und in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 in Höhe von 180 Euro.  Es besteht die Möglichkeit, die Zulage in bis zu maximal zwei Arbeitstage pro Kalenderjahr in Freizeit umzuwandeln. 
 Anpassung der Stufenlaufzeiten 
 Zum 1. Oktober 2024 werden die bestehenden SuE-Regelungen zu den Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Die verlängerten Stufenlaufzeiten und die vorgezogenen Endstufen werden abgeschafft. Das führt zu einem schnelleren Anstieg des Einkommens. 
 Aufwertung des Berufsfelds 
 Die Gewerkschaftsvertreter dankten den Streikenden, die in den letzten Wochen Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt hätten. Das würden sie nun direkt im Geldbeutel spüren, da mit diesem Abschluss das Berufsfeld aufgewertet werde, so dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing. 
 ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betrachtet die Einigung als maßgeblichen Schritt, um die Berufe im Sozial- und Erziehungswesen attraktiver zu machen und wirksam gegen Fachkräftemangel vorzugehen. 
 Nach Ansicht von Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, werde der Kompromiss der gesellschaftlichen Bedeutung und der einhergehenden Anforderungen der Tätigkeit gerecht und stelle auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicher. 
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                            <updated>2022-05-19T09:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Corona-KiTa-Studie</title>
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                                            Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert-Koch-Institut (RKI) begleiten die Kindertagesbetreuung während der Pandemie mit einer Studie. Dabei wird aus medizinischer und sozialwissenschaftlicher Sicht untersucht, was die Pandemie für Kitas, Tagespflege, Kinder und Eltern...
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                 Die bundesweite interdisziplinäre Längsschnittstudie hat folgende Ziele: 
 
 Die Studie soll helfen, Erkrankungsrisiken im Kontext von Kita und Tagespflege während der Pandemie besser einzuschätzen. 
 Die Studie soll dazu beitragen, Kinder und Fachkräfte gezielter zu schützen. 
 Die Studie soll Lösungsansätze identifizieren, wie die Kindertagesbetreuung gestaltet werden kann, um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. 
 
 Die Corona-KiTa-Studie (Laufzeit von Juni 2020 bis Dezember 2021) beruht auf vier Modulen, deren Zwischenergebnisse fortlaufend in Monatsberichten veröffentlicht werden. Im August 2020 ist der erste Quartalsbericht erschienen mit dem Schwerpunktthema, welche Erfahrungen die Kitas während der Notbetreuung im Frühjahr 2020 gemacht haben. 
 Weitere Informationen zur Corona-KiTa-Studie finden Sie auf  www.corona-kita-studie.de.  
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                            <updated>2020-09-18T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Diskussion über Masern-Impfpflicht</title>
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                                            Die Pläne für eine Masern-Impfpflicht in Deutschland werden konkreter. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich für verpflichtende Masern-Impfungen für Kita- und Schulkinder ausgesprochen. Bereits Anfang Mai wird ein Gesetzentwurf erwartet.
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                 Unterstützung erhält Spahn von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD): „Staatliches Handeln ist gefragt, wenn das Risiko, andere Kinder in Kindergärten, Schulen oder in anderen Einrichtungen zu gefährden, nicht anders in den Griff zu bekommen ist“, so die Ministerin. Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles äußerte sich entsprechend: „Ich finde es richtig, bei sehr ansteckenden Krankheiten wie Masern eine Impfpflicht einzuführen,“ sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. 
 Bei den Ländern gibt es dagegen derzeit keine einheitliche Position. Einige wollen die Vorgaben des Bundes abwarten. Dies würde jedenfalls eine bundeseinheitliche Lösung erleichtern. 
 Masern sind hochansteckend und können in seltenen Fällen sogar tödlich verlaufen. Nicht nur für Kinder stellen sie eine Gefährdung dar, auch für ältere Menschen mit geschwächtem Immunsystem bilden sie ein Risiko. Dennoch dürfte ein Zwang zur Masern-Impfung nicht leicht durchzusetzen sein, die rechtlichen Hürden sind nicht unerheblich. 
 Zum Thema empfiehlt die WALHALLA Fachredaktion das  ZUKUNFTS-Handbuch Kindertageseinrichtungen . 
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                            <updated>2019-04-15T09:30:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche</title>
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                                            Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer fordert eindeutige Mitteilungspflicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene.
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                 Unsere Kinder effektiv und wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen im Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung zusammen. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer: „Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Deshalb haben wir die kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz im Koalitionsvertrag verankert.“ 
 Derzeit findet auf Bundesebene ein Dialogprozess zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts statt. Vorgesehen sind dabei auch Verbesserungen im Kinderschutz. Schreyer betont deshalb: „Der Bund muss diese Chance nutzen, tatsächliche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu erreichen. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist es dringend erforderlich, Verfahrensabläufe zu optimieren. Hierzu gehört auch eine bundesweite Schutzlücke zu schließen. In Bayern haben wir bereits seit 2008 geregelt, dass insbesondere Ärztinnen und Ärzte gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung unverzüglich dem Jugendamt mitteilen müssen. Diese eindeutige Mitteilungspflicht braucht es aber in ganz Deutschland“, betont Schreyer und weiter: „Nur durch Handlungsklarheit kann es Handlungssicherheit geben. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss hier ihre Hausaufgaben machen!“ 
 Dazu müssen ausreichende Ressourcen für die interdisziplinäre Kinderschutzarbeit zur Verfügung gestellt werden, um verbindliche Kooperationen zu etablieren. Handlungssicherheit wird vor allem durch Austausch geschaffen, insbesondere über das Vorliegen von Kindeswohlgefährdungen oder gewichtiger Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen. Sowohl für diesen interdisziplinären Austausch als auch zur Sicherstellung ganzheitlicher Hilfen bedarf es ressortübergreifender ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten. „Oft sind es Ärztinnen und Ärzte, die erstmals Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen entdecken. Deshalb muss auch der Gesundheitsbereich seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten und eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung sicherstellen“, so die Ministerin. 
 Quelle:  Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 18.03.2019  
 Zum Thema empfiehlt die WALHALLA Fachredaktion das    ZUKUNFTS -Handbuch Kindertageseinrichtungen , in dessen Juni-Ausgabe ein Beitrag über Kindeswohlgefährdung erscheinen wird. 
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                            <updated>2019-03-18T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Mehr Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen – Für starke Familien u...</title>
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                                            Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor.
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                <![CDATA[
                 Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert. 
 Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“ 
 Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt. 
 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr und befreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“ 
 Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten: 
 Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. 
 Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt. 
 Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro - unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert. 
 Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz. 
 Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht. 
 Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe: 
 Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung. 
 Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. 
 Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. 
 Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019. 
 Quelle:  Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  
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                            <updated>2019-01-10T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Kitagebühren: Wo Eltern wieviel zahlen müssen</title>
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                                            Kitagebühren sind für viele Eltern ein rotes Tuch – je nach Stadt, Alter des Kindes und Einkommen gibt es bundesweit große Unterschiede. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat erstmalig die Gebührenordnungen der 26 größten deutschen Städte sowie aller...
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                 Ob und wieviel Eltern für die Kita ausgeben müssen, hängt stark vom Wohnort ab. Bund und Länder lassen den Kommunen viel Spielraum bei der Gestaltung der Gebührenordnungen, zudem unterscheiden sich die gesetzlichen Vorgaben der Bundesländer stark. Berlin beispielsweise hat die Kitagebühren komplett abgeschafft, in Rheinland-Pfalz müssen Eltern nur für Kinder unter zwei Jahren zahlen. Hamburg bietet eine kostenlose Grundbetreuung mit maximal 25 Stunden pro Woche und Mittagessen. Pech haben dagegen Eltern in Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein: Hier ist nicht einmal das letzte Kindergartenjahr kostenlos. 
 Bundesweit gleichen die Elternbeiträge also einem Flickenteppich. Zur Veranschaulichung: Ein Paar, das in Köln 50.000 Euro brutto verdient und ein anderthalbjähriges Kind 35 Stunden in der Woche betreuen lässt, zahlt dafür im Schnitt 298 Euro monatlich. In Düsseldorf – weniger als 50 Kilometer entfernt und im gleichen Bundesland – würde dasselbe Paar nur 125 Euro bezahlen, in Berlin wäre die Betreuung kostenlos. Die Gebühren sind in vielen, aber bei weitem nicht in allen Städten nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Und selbst in den Städten, in denen das der Fall ist, gibt es deutliche Unterschiede: Duisburg verlangt den maximalen Elternbeitrag beispielsweise ab einem Bruttoeinkommen von 75.000 Euro, Münster dagegen erst ab 150.000 Euro. 
 Um tatsächlich die Gebühren in Deutschland zu vereinheitlichen, müssten sie konsequenterweise überall abgeschafft werden. Nur so würde niemand benachteiligt werden, sagt Studienautor und IW-Ökonom Wido Geis-Thöne, der für die Studie die Gebührenordnung aller deutschen Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie aller kleineren Landeshauptstädte untersucht hat. „Ohne hohe Bundes- und Landeszuschüsse wäre das für die meisten Städte und Gemeinden finanziell aber kaum machbar.“ Diese seien auf die Gebühren dringend angewiesen, vor allem um die Betreuung zu verbessern und neue Plätze zu schaffen, auf die viele Eltern sehnlich warten. 
 Quelle:&amp;nbsp; Pressemitteilung des Instituts der deutschen Wirtschaft  
  IW-Report 50/18: Familien müssen für die gleiche Betreuung in der Kita unterschiedlich viel bezahlen  
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                            <updated>2019-01-09T09:30:00+01:00</updated>
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            <title type="text">Kita-Gebühr entfällt</title>
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                                            Gute Nachrichten für Eltern in Berlin! Ab 1. August müssen sie für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tageseltern generell keine Beiträge mehr zahlen.
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            <content type="html">
                <![CDATA[
                 Berlin ist das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft. „Die gebührenfreie Kita für alle bedeutet für viele Eltern eine spürbare finanzielle Entlastung“, so die Berliner Familiensenatorin Sandra Scheeres (SPD). „Kitas sind Bildungseinrichtungen, und Bildung muss gebührenfrei sein.“ 
 Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will, dass deutschlandweit alle Kitas schrittweise beitragsfrei werden. In der laufenden Wahlperiode werden 3,5 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung bereitgestellt, bis zum Jahr 2022 sollen es insgesamt 5,5 Milliarden Euro sein. Giffeys Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung – das sogenannte&amp;nbsp; Gute-Kita-Gesetz  – soll unter anderem für verbesserte Betreuungsschlüssel und eine stärkere Qualifizierung der Erzieher_innen sorgen. Gleichzeitig soll es aber auch dazu beitragen, dass für Eltern weniger Gebühren anfallen. 
 Mehr zum Thema finden Sie im  ZUKUNFTS-Handbuch Kindertageseinrichtungen . 
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            </content>

                            <updated>2018-07-30T00:00:00+02:00</updated>
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            <title type="text">Qualität, Transfer und Diskurs als Auftrag</title>
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                <![CDATA[
                
                                            Das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) stellt sich vor. Lesen Sie einen Gastbeitrag unseres Autors Dr. Armin Schneider.
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                <![CDATA[
                 1. Herausforderungen in Gegenwart und Zukunft als gemeinsame Aufgabe 
 Der stetige Wandel der Gesellschaft zeigt sich oft und gerade in den Kindertageseinrichtungen. Sowohl Entwicklungen auf der Makroebene der Gesellschaft, wie zum Beispiel Verschiebungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung, als auch Veränderungen auf der Mikroebene in der Familie zeigen sich schnell und direkt in einer Kita. In einem „kompetenten System Kindertagesbetreuung“ gilt es diese zentrale Stellung der Kindertagesbetreuung wahrzunehmen und den Einrichtungen vor Ort die dafür erforderliche Unterstützung und die Verteilung der teilweise knappen Ressourcen zu gewährleisten. 
 So werden beispielsweise Kitas in den letzten Jahren sowohl in städtischen als auch in ländlichen Kontexten stärker als je zuvor Dreh- und Angelpunkte für alle Familienbelange. In Form von Familien- oder Nachbarschaftszentren übernehmen sie wichtige zusätzliche Aufgaben. Hierfür benötigen die Kitas zeitliche und finanzielle Ressourcen. Zudem muss der fachliche Austausch und Diskurs zwischen Fachpraxis, Fachpolitik und Wissenschaft stattfinden, um den veränderten Herausforderungen qualitätsorientiert zu begegnen. 
  Wichtig:  Der Brückenschlag zwischen den Akteuren im System der Kindertagesbetreuung ist eine zentrale Aufgabe des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) in Koblenz. 
 2. Das „kompetente System Kindertagesbetreuung“ als Ziel 
 Das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) wurde zum 1. Januar 2016 an der Hochschule Koblenz als wissenschaftliche Einrichtung der Hochschule im Fachbereich Sozialwissenschaften gegründet. 
 Das in der Grundausstattung aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und Eigenmitteln der Hochschule Koblenz finanzierte Institut hat die Zielsetzung der Darstellung, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz inklusive der Aus- und Fortbildungen in diesem Bereich. Dabei umfasst es die Altersspanne der gesamten Kindheit, hat demnach etwa auch die Betreuung in der Grundschule zum Gegenstand. Bildung, Erziehung und Betreuung werden hierbei als Einheit verstanden, die ihre je eigenen Besonderheiten haben und jeweils auf einem hohen qualitativen Niveau weiterentwickelt werden sollen. 
 Zusammenwirken von Praxis, Theorie und Politik 
 Das Institut arbeitet im Wesentlichen im Bereich des Transfers zwischen Wissenschaft, Politik, Praxis und Trägerverantwortung zur Unterstützung eines kompetenten Systems in diesem Feld und hat damit eine Aufgabe, die auch über Rheinland-Pfalz hinausgehend ein Alleinstellungsmerkmal des Instituts darstellt. Dabei wird der Transfer als wechselseitiger Transfer sowohl von der Praxis zur Wissenschaft als auch von den Trägern zur Politik oder von der Politik zur Praxis verstanden. 
 Die Ausrichtung auf das „kompetente System“ zum Wohle der Kinder lässt einen systemischen Auftrag des Instituts erkennen, der mehrere Verantwortliche und deren Zusammenwirken in den Blick nimmt. In Praxis, Theorie und der Politik hat sich, auch aufgrund entsprechender Forschungen, inzwischen die Erkenntnis durchgesetzt, dass nur das kontinuierliche Zusammenwirken verschiedener Professioneller aus unterschiedlichen Perspektiven auf einem hohen Niveau eine hohe Qualität von Bildung, Erziehung und Betreuung gewährleisten kann. 
  Wichtig:  Weder gute pädagogische Fachkräfte, noch gute Leitungen, noch gute Träger, noch politische Überlegungen können isoliert eine für Kinder und ihre Familien gute Kindertagesbetreuung gewährleisten. Vielmehr ist dies nur zu ermöglichen, wenn die Beteiligten Hand in Hand mit den Familien in ihrem jeweiligen Lebens- und Sozialraum arbeiten. 
 Der oft zitierte afrikanische Spruch „Zur Erziehung eines Kindes bedarf es eines ganzen Dorfes“ kann hier sowohl lokal und horizontal (im Sinne des Einbezugs und der Aneignung im Sozialraum) als auch regional, überregional und vertikal (im Sinne von verschiedenen Verantwortungsebenen) verstanden und genutzt werden. 
 Der Standort des IBEB an der Hochschule Koblenz ist dabei insbesondere im Hinblick auf die fünf berufsbegleitenden Studiengänge entscheidend. An der Hochschule Koblenz werden vier Bachelorstudiengänge zum Bildungs- und Sozialmanagement, zur Frühpädagogik und zu Bildung und Erziehung [einmal in Koblenz, einmal in Wien] sowie ein Masterstudiengang Kindheits- und Sozialwissenschaften mit vier Vertiefungsschwerpunkten angeboten. Mehr Infos unter  Hochschule Koblenz/sozialwissenschaften . 
 Dialog zwischen Hochschule und Praxis 
 Infolge der Möglichkeit, berufliche Tätigkeit und Studium zu verbinden, kommen im Feld der frühen Kindheit Praktiker*innen aus verschiedenen Einrichtungen und Trägerkonstellationen zusammen, womit ein Dialog zwischen Hochschule und Praxis fest „installiert“ ist. Schon vor der Einrichtung des Instituts gab es hier kleinere und größere Projekte, wie zum Beispiel Evaluationsstudien zu Trägerzusammenschlüssen, Studien zum Übergang Kita-Grundschule, Erhebungen zu Weiterbildungsbedarfen bei Trägern, die den Transfer mit Evaluationen, Forschungsvorhaben und Entwicklungen vorantrieben. Diese Ressourcen sollen verstärkt und systematisch vom Institut genutzt und erweitert werden. 
 Weiterhin ist eine enge Zusammenarbeit mit den „Spitzen“ der Kindertagesbetreuung in Rheinland-Pfalz, namentlich den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Spitzenverbänden, den Ministerien und Verwaltungen auf Landesebene und dem Landeselternbeirat vorgesehen. Eine inspirierende und konstruktive Begleitung erfährt die Arbeit des Instituts durch einen Beirat, dem neben einer Reihe von rheinland-pfälzischen Persönlichkeiten aus unterschiedlichen Akteursperspektiven auch Vertretungen anderer Hochschulen, Institute und Gewerkschaften angehören. 
 Das IBEB ist zwar in Rheinland-Pfalz angesiedelt und hat dort seinen Auftrag. Allerdings werden die Effekte und Forschungsergebnisse dieses neuen Instituts bundesweit für die Kitas von Bedeutung sein, zumal das Institut von seiner Aufgabe heraus auf vielfältige Kontakte, Forschungsergebnisse und eigene Forschungsvorhaben in Bezug auf ein kompetentes System der Kindertagesbetreuung angewiesen ist. 
 Hierzu arbeitet das IBEB mit weiteren Instituten, wie etwa dem Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) oder dem Staatsinstitut für Frühpädagogik in Bayern (ifp) auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene zusammen und ist im Dialog mit Einrichtungen und Stiftungen, um einige der bislang wenig erforschten Felder des „kompetenten Systems“ zu erschließen. Zu erwarten ist daher, dass die Transfer- und Diskursphilosophie/-strategie des IBEB ihre Wirkung über Rheinland- Pfalz hinaus entfaltet. 
 Erste Erfahrungen aus der Praxis finden Sie beispielsweise in: 
 
 Pohlmann, U. et al. (2016): Haltung entwickeln – Qualität zeigen 
 Schneider, A. et al. (2015): Kindertageseinrichtungen: Qualitätsentwicklung im Diskurs 
 Schneider, A. (Hrsg.) (2015): Die Kita als Türöffner – Wege zur Sozialraumorientierung 
 
 Verantwortet wird das Institut von einem Vorstand. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen: drei gewählte Professor*innen aus dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz (darunter der Direktor) und eine vom zuständigen Landesministerium entsandte Person. Der feste Personalstamm, bestehend aus einem Direktor, einer Geschäftsführung und zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, wird durch entsprechende Projekte aufgestockt. Damit sind sowohl eine kontinuierliche Arbeit an den genannten Themen als auch die adäquate Arbeit an aktuellen (Forschungs-)Fragestellungen möglich. 
 3. Diskurs heißt, andere in ihren Interessen und Absichten wahrzunehmen 
 Diskursive Prozesse im Kontext der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit zeigen die grundlegende Bedeutung von Partizipation und Demokratie sowohl in der Kindheit selbst als auch in der Organisation, Verantwortung und Durchführung in den einzelnen Einrichtungen. Mit der zentralen Aufgabe eines Diskurses verschiedener Akteure vertritt das Institut einen Qualitätsbegriff, der eher dynamisch und vielfältig ist als statisch und eindimensional. 
 „Anders ausgedrückt: Es gibt immer Alternativen und es gibt viele Geschichten über die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung. Anstatt aber über die ‚Qualität‘ der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung zu reden, anstatt ‚gute Qualität‘ unter der Fassade einer scheinbar objektiven Wahrheit definieren zu wollen, sollten wir stattdessen reden (dialogisch, konfrontativ, argumentativ) über Alternativen und Wahlmöglichkeiten.“   (Moss 2015, S. 37) 
 Dieser diskursive Begriff von Qualität entspricht in Rheinland-Pfalz einer Tradition, aus der heraus auch die hiesigen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sowie die Qualitätsempfehlungen entstanden sind (vgl. Ministerium 2014). Die damals noch als Vorschulerziehung bezeichnete Arbeit wurde in Rheinland-Pfalz bereits vor dem (bundesweit ersten) Kindergartengesetz 1970, das den eigenständigen Bildungsauftrag des Kindergartens gegenüber der Schule beschreibt, in Form von Modellversuchen wissenschaftlich begleitet und später zum Situationsansatz weiterentwickelt (vgl. Roth 2015, S. 19). 
 Infolge des sogenannten PISA-Schocks entstehen seit 2002 im Diskurs der Kita-Spitzen die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen, die auf die frühere Tradition Bezug nehmen. In diesem Diskursprozess gab es Befragungen für alle Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. Damit wurde der Fachpraxis ein aktiver Teil des Diskursprozesses nicht nur zugestanden, sondern in ihr auch tief verankert, sodass er heute aktiv zum Einsatz kommt. 
 Dies zeigt sich im institutionalisierten halbjährlichen „Kita-Tag der Spitzen“ als permanente Diskursplattform der Verantwortungsträger sowie in den Qualitätsempfehlungen, in denen der Diskurs ebenfalls benannt ist: „Qualitätssicherung wird verstanden als fortwährender Prozess einer Qualitätsentwicklung, dem diskursive und dialogische Verfahren und Instrumente zugrunde liegen. Einer Haltung der Partizipation wird Rechnung getragen. Respekt und Wertschätzung gegenüber der Fachpraxis sind Voraussetzungen für das Interesse, die Qualität in Kindertagesstätten zu sichern und weiterzuentwickeln“ (Ministerium 2014, S. 160). 
 Eine Einbeziehung eines wissenschaftlichen Instituts in Form der HS Koblenz ist daher sowohl logische Konsequenz der Entwicklung im Land als auch eine weitere Form der Festigung des diskursiven Ansatzes, der diesen zur Grundlage des Handelns in Transfer und Qualitätsentwicklung macht. Das Institut fördert mit wissenschaftlicher Perspektive den landesweiten Diskurs und öffnet darüber hinaus nationale und internationale wissenschaftliche Perspektiven letztlich von und für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz. 
 Das Institut wird jährlich einen Kita-Kongress in Form eines landesweiten Diskursforums anbieten, zu dem von allen Seiten Vertreter*innen eingeladen werden, sich über unterschiedliche Themenstellungen auszutauschen. So erhält der Diskurs auch in einer größeren Form einen verlässlichen Ort. 
 4. Transfer findet vor Ort statt und bedarf der Beteiligung 
 Aus dieser diskursiven Haltung heraus versteht das IBEB den wechselseitigen Transfer von Wissen und Erfahrungen als Dienstleistung zwischen den verschiedenen Akteuren und Partnern im System der Kindertagesbetreuung. 
  Wichtig:  Ein Transfer kann nur unter zwei wesentlichen Voraussetzungen gelingen: Der jeweilige Gegenstand muss „anschlussfähig“ zu den einzelnen Systemen sein. Zudem bedarf es einer Offenheit aller Akteure für das Gesamtsystem. Ersteres kann nur dann erfolgen, wenn die Sprachen und Interessen der jeweils anderen verstanden und gesprochen werden, letzteres nur, wenn der eigene Anteil als Teil eines größeren Ganzen wahrgenommen wird. Transfer ist demnach keineswegs voraussetzungslos. 
 Eine weitere Grundlage für einen konstruktiven Austausch ist die Beteiligung aller Akteure in den laufenden Prozessen. Im Wissenschafts- und Bildungskontext kann davon ausgegangen werden, dass eine Einbindung von betroffenen Personen wie zum Beispiel den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas bereits bei der Entwicklung neuer Modelle und Konzepte wesentlich zu einer gelingenden Implementation und einem Transfer beiträgt. 
 Wichtige Einflussfaktoren zur Umsetzung neuer Ideen im Bereich der Bildung sind, neben der Innovation selbst, auch die Merkmale der einzelnen Akteure, der Organisation sowie deren Umfeld und Unterstützung (vgl. Gräsel 2010). So spielen der Sozialraum, die Vernetzungsmöglichkeiten und die strukturellen Rahmenbedingungen einer Kita eine entscheidende Rolle für die Umsetzung neuer Konzepte. Gerade aus einer systemischen Perspektive heraus kann nicht länger davon ausgegangen werden, dass in anderen Systemen „nur noch angewendet“ oder „nur noch übertragen“ werden kann. Die jeweils eigene Systemlogik muss diese Anforderungen, Ideen oder Konzepte von außen integrieren, Neues muss für das System einen Sinn ergeben. 
 So sollte beispielsweise die Qualitätsentwicklung und -sicherung eine direkt fassbare Bedeutung für die Kita haben und darf nicht nur um ihrer selbst willen betrieben werden. Partizipation ist hierfür ein wichtiger Erfolgsgarant. „Gute Strategieumsetzung beginnt […] weit vor der eigentlichen Umsetzung. Sie beginnt mit einem partizipativen Strategieentwicklungsprozess und einer realistischen, faktenbasierten Planungsphase, in der potenzielle Interessenkonflikte und Ressourcenengpässe früh adressiert werden“ (Eppler 2009, S. 43). 
 Transfer braucht Orte und Räume. Das Koblenzer Institut will hierzu neben dem Dialog mit den einzelnen Akteuren sogenannte Diskursforen anbieten, in denen aus jeweils einer Akteursperspektive Themen aufgenommen und für den weiteren Diskurs gemeinsam erarbeitet werden. Weiter zu entwickeln sind auch digitale und andere Kommunikationsformen, um Informationen, Forschungsergebnisse und Praxiserkenntnisse jeweils adressatenspezifisch aufzubereiten und für Transfer- und Implementationsprozesse nutzbar zu machen. 
 5. Aktuelle Herausforderungen als Aufgabe des IBEB 
 Gesellschaftlich relevante Themen machen auch vor Kindertageseinrichtungen nicht halt. In gewisser Weise scheint eine Kindertageseinrichtung ein „geschützter Raum“ für Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu sein, jedoch nicht im Sinn einer „anderen Welt“ oder einer Parallelwelt. 
  Beispiel:  Digitalisierung: In dem Maße, wie etwa Eltern, pädagogische Fachkräfte und ältere Geschwister selbstverständlich in der digitalen Welt agieren, wird dies auch früher oder später die Lebenswirklichkeit der Kinder berühren und beeinflussen. Jedes Verhalten hierzu, von völliger Abschottung bis hin zu aktiver Nutzung, trägt zur Erziehung bei. Hier wie auch in anderen Feldern und bei anderen gesellschaftlichen Themen müssen nicht nur Kosten und vermeintlicher Nutzen realistisch und datenbasiert abgewogen werden, sondern auch Formen und Konzepte entwickelt werden, wie diese Querschnittsthemen im Alltag einer Kindertageseinrichtung angemessen zum Wohl der Kinder genutzt werden können. 
 Derzeit ist eine Entwicklung von Kindertageseinrichtungen in Richtung Familienzentren und sozialraumgestaltende Einrichtungen zu beobachten. Die Folge: Eine Einrichtung agiert verstärkt in diesem Sozialraum, die Kinder eignen sich diesen an und Eltern sind in diesen eingebunden. Für die pädagogische Praxis bedeutet die Sozialraumorientierung eine verstärkte Arbeit im und mit dem Bezugssystem der Kinder in Familie und Sozialraum (vgl. dazu Schneider 2015a). Bezogen auf die Digitalisierung der (Kinder-)Welt bedeutet eine Hinwendung zum Sozialraum auch die Einbeziehung dieses Themas in die Arbeit mit den Eltern und im Sozialraum, u.a. auch in der Zusammenarbeit mit der Grundschule (Übergang Kita – Grundschule). 
 Qualität in Kindertageseinrichtungen wird vielfach noch von einer einseitig positivistischen Perspektive aus gesehen und in allen Bereichen als mess- und steuerbar beschrieben (vgl. Moss 2015, S. 33). Dabei muss in den Blick genommen werden, dass gerade bei der Anwendung unterschiedlicher Qualitätskonzepte in den letzten beiden Jahrzehnten in den Kindertageseinrichtungen inzwischen oft ein neues Denken von Qualität anzutreffen ist (vgl. Schneider 2015b). Dieses „neue Denken“ ist teils aus der Ernüchterung über aus anderen Bereichen adaptierte Systeme, teils aus neuen Herangehensweisen entstanden. Es ist wesentlich dadurch gekennzeichnet, dass es von einem eher dynamischen, partizipativen und diskursiven Begriff ausgeht, der dem pädagogischen Geschehen vor Ort wesentlich gerechter wird. 
 So wird der Qualitätsbegriff nicht mehr nur als Leitbegriff diskutiert, sondern gemeinsame Qualitätsstandards werden verhandelt und formuliert. Einen Beitrag dazu leistet der vom Institut entwickelte Ansatz der „Qualitätsentwicklung im Diskurs“, der vor allem auch die individuelle und kollektive Haltung thematisiert. Qualität in der Kita ist nicht nur abhängig vom „methodischen Geschick“ der Mitarbeiter*innen. Von großer Bedeutung ist hier insbesondere die hinter dem pädagogischen Handeln stehende Haltung. Diese ist wirkmächtiger als allgemein angenommen, daher muss die eigene Haltung der Fachkräfte und des Teams „besprechbar gemacht“ und reflektiert werden (vgl. Pohlmann et al. 2016; Schneider et al. 2015). 
 Ein weiterer wichtiger Bereich, der auch von den pädagogischen Fachkräften vor Ort als Bedarf gesehen wird, ist die Nutzung von unterschiedlichen Professionen in einer Einrichtung (Stichwort: multiprofessionelle Teams). Auch hierzu bedarf es Ressourcen und gemeinsamer Lernprozesse. 
 6. Trägerqualität stärkt pädagogische Arbeit vor Ort 
 Stärker als bisher sind Träger gefordert, zum einen ihrer Verantwortung gerecht zu werden, zum anderen aber auch Unterstützungssysteme zu bieten, um die vielfältigen Aufgaben vor Ort bewältigen zu können. 
 In den vergangenen Jahren wurde sehr viel Energie in die Aus- und Fortbildung von Leitungen investiert. Dies kann sich jedoch nur dauerhaft lohnen, wenn auch andere Teile des kompetenten Systems hier „mithalten“. Dazu werden teilweise noch verschiedene Modelle erprobt, teilweise haben sich auch schon Trägerverbünde, Koordinatoren und Regionalleitungen und dergleichen etabliert. Das IBEB wird die Trägerqualität als Teil des kompetenten Systems in den Fokus nehmen und beispielsweise in Diskursforen mit den Trägern bereits vorhandene Ideen und bewährte Arbeitsweisen weiterentwickeln. 
 In einem Bundesland wie Rheinland-Pfalz, das in vielen Bereichen ländlich strukturiert ist, ist eine Vielzahl kleinerer Träger vorhanden (Orts- und Kirchengemeinden, Elterninitiativen). 
  Wichtig:  Vor dem Hintergrund des Kindeswohls und eines qualitativ vergleichbar hohen Angebots darf die Qualität einer Kita nicht von der Größe des Trägers oder dessen Ausrichtung abhängig sein. 
 Dennoch verfügt ein kleiner Träger nicht über die Unterstützungssysteme großer Träger, obwohl diese nicht weniger erforderlich sind. Hier sind aus heutiger Sicht vor allem zwei Dinge wichtig: 
 
 Zunächst einmal die Diskussion um „intelligente“ Trägerzusammenschlüsse, die einen Ausgleich zwischen der Nutzung von Größeneffekten und den Vorteilen der Nähe, der oft ausgeprägten Identität und der Verflochtenheit mit dem Sozialraum nutzen. 
 Zudem ist es erforderlich, das Unterstützungssystem für kleinere Träger u.a. durch klare Rollen und Kompetenzen von Fachberatungen zu stärken. In diesem Feld sind in der Praxis noch sehr unterschiedliche und weit auseinandergehende Konzepte vorhanden. 
 
 7. Das Logo des IBEB als Symbol für Austausch und Diskurs 
 Das Logo als Programm 
 Das Logo des neuen Instituts symbolisiert in der Form der Pyramide die Systematik der Wissenschaft. 
 
 Als Spitze der Pyramide steht die Kompetenz, die sich sowohl auf das System als auch die einzelnen Akteure und die Arbeit der Hochschule Koblenz bezieht. 
 Im Mittelpunkt stehen die Kernaufgaben des Diskurses und des Transfers. 
 Basis der Pyramide ist die Verantwortung der jeweiligen Akteure und die geteilte Verantwortung in einer Verantwortungsgemeinschaft. 
 Komplettiert wird das Logo von den zwei Dreiecken Qualität im Sinne einer Qualitätsentwicklung und Sicherung und Forschung. 
 
 In den Verben „… INITIIEREN, GESTALTEN, FÖRDERN, ORGANISIEREN, ENTWICKELN …“ werden die Tätigkeiten des Instituts erkennbar, die auf ein kompetentes System ausgerichtet sind. 
 Im Logo des Instituts kommt der Diskurs, der auch zum „Querdenken“ einlädt, dadurch zum Ausdruck, dass in der systematischen Struktur eines der Dreiecke „auf den Kopf“ gestellt ist und dieses Dreieck „Diskurs“ neben durchgehend farbigen Dreiecken in graugehalten wird. Dies ist nicht mit der Intention eines „bedeutungslosen Mausgrau“ konzipiert. Vielmehr ist die Farbe Grau die Summe aller Farben, in der sich sowohl in der additiven als auch in der subtraktiven Mischung alle Farben einbringen, wenn der Anteil der jeweiligen Grundfarben (also entweder rot-gelb-blau oder cyan-magenta-gelb) gleich ist. (Im Original ist das Logo des IBEB in unterschiedlichen Farben dargestellt. Die dabei gewählten Farben stellen zum einen in den Blautönen den Bezug zum Logo der Hochschule Koblenz her, in den Farben „schwarz-rot-gold“ den Bezug zum Land Rheinland-Pfalz. Gerade diese Farben wurden beim Hambacher Fest 1832 im vorderpfälzischen Hambach als Zeichen der Republik und damit als Symbol von Freiheit, bürgerschaftlichen Rechten und Bildung getragen. Das graue umgedrehte Dreieck steht für den Diskurs. Das Logo im Original finden Sie auf der Website des Instituts unter  www.ibeb-rlp.de . 
 Damit wird der Diskurs sowohl als Wahrnehmung der Interessen anderer als auch als eine Aushandlung in einer Balance symbolisiert. Hier geht es jedoch nicht um eine Beliebigkeit, sondern um eine Ausrichtung an dem gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe zum „Wohl des Kindes“, der in § 1 SGB VIII beschrieben wird: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ 
 Fazit 
 Das IBEB bietet den Kitas unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Einerseits können die Teams und auch die Träger sich über aktuelle Entwicklungen, Forschungsergebnisse und Literatur informieren, andererseits können die pädagogischen Fachkräfte in den Veranstaltungen, Diskussionen und Foren des IBEB ihre Erkenntnisse aus der Praxis und ihr Erfahrungswissen einbringen. Dadurch bereichern die Mitarbeiter*innen der Kitas die Qualitätsentwicklung im Diskurs mit ihrem fachpraktischen Expertenwissen. Die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in den Kitas orientiert sich somit an der praktischen Arbeit und den Rahmenbedingungen vor Ort. Ein Schritt, den sich pädagogische Fachkräfte schon lange wünschen. 
 Literaturhinweise und Links 
  Eppler, M. J. (2009):  Die Wissenschaft der Strategieausführung: Implikationen für die Praxis. In: Organisationsentwicklung 1/2009. S. 41 ff. 
  Gräsel, C. (2010):  Transfer und Transferforschung im Bildungsbereich. ZfE 3/2010. S. 7–20. 
  Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (2014):  Bildungsund Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Cornelsen, Berlin. 
  Moss, P. (2015):  Über Qualität hinaus zu einer ethischen und politischen Frühpädagogik. In: Kalicki, B./Wolff-Marting, C. (Hrsg.): Qualität in aller Mund. Herder, Freiburg im Breisgau. S. 31–40. 
  Pohlmann, U./Kaiser-Hylla, C./Herzog, S./Schneider, A. (2016):  Haltung entwickeln – Qualität zeigen. Ein Kompass zur Eltern-, Familien- und Sozialraumorientierung. verlag das netz, Weimar. 
  Roth, X. (2015):  Frühe Bildung weiterentwickeln – Fachpolitische Entwicklungen pädagogischer Qualität. In: KiTa aktuell spezial 1/2015. S. 19 ff. 
  Schneider, A./Herzog, S./Kaiser-Hylla, C./Pohlmann, U. (2015):  Kindertageseinrichtungen – Qualitätsentwicklung im Diskurs. Verlag Barbara Budrich, Opladen. 
  Schneider, A. (Hrsg.) (2015a):  Die Kita als Türöffner – Wege zur Sozialraumorientierung. Cornelsen, Berlin. 
  Schneider, A. (2015b):  Qualität neu denken. In: KiTa aktuell spezial 1/2015. S. 9–12. 
 Zum Autor 
  Prof. Dr. Armin Schneider  studierte Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften, Psychologie und Katholische Theologie. Seit 2007 Professur für Sozialmanagement und Forschung an der Hochschule Koblenz. Von 2010 bis 2015 Leiter des Instituts für Forschung und Weiterbildung (IFW). Seit 2016 Direktor des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB). 
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                                            Wie kann das System Kindertagesbetreuung seine Kompetenzen weiterentwickeln? Dieser Frage geht Autorin Hilke Lipowski im Beitrag auf den Grund, ursprünglich erschienen auf BOLD – Blog on Learning and Development.
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                 „Was macht Ihr da mit unseren Kindern?“ Ein kritischer Beitrag von  Kai Biermann u.a. aus der ZEIT-online Diskussion  zur pädagogischen Qualität in Kitas. Die Autor*innen weisen auf Missstände in der Kindertagesbetreuung hin und kritisieren die Passivität von Bund und Ländern. Die Diskussion über die Qualität in Kitas und Kindertagespflege ist nach dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze ein notwendiger Schritt. Das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle und Missstände müssen aufgedeckt und behoben werden. 
 Die Verantwortung für die Qualität in Kitas ruht auf vielen Schultern 
 Allzu leicht wird in dieser Diskussion nur das Handeln der pädagogischen Fachkräfte in den Vordergrund gestellt. Die Verantwortung für die Qualität in der Kindertagesbetreuung liegt jedoch nicht allein bei den Mitarbeiter*innen in den Kitas sondern&amp;nbsp;− wie auch Biermann und Kollegen in ihrem Beitrag hervorheben - bei allen Akteuren im System der Kindertagesbetreuung: also auch bei Trägern, Fachberatungen, Kommunen, Wissenschaft und (Fach)politik. All diese Akteure haben nicht nur die Aufgabe zu handeln, wenn es in den Kitas „brennt“ - sie müssen schon vorher aktiv daran mitwirken, die Rahmenbedingungen und Unterstützungsstrukturen in den Kitas zu verbessern, damit die pädagogischen Fachkräfte ihre Kompetenzen weiterentwickeln und anwenden können (vgl. weiterführend  Friederich u.a., 2016 ) 
 Ein „kompetentes“ System Kindertagesbetreuung ist gefordert 
 Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem zweiten Lebensjahr, gesellschaftliche Umbrüche, bedeutende Veränderungen in den Familien und in der Arbeitswelt, all diese dynamischen Entwicklungen betreffen direkt oder indirekt auch die Kompetenz des Systems Kindertagesbetreuung. Kitas und Kindertagespflege haben mit kind- und familienorientierten Betreuungsangeboten reagiert. In den Teams hat sich viel bewegt, eingefahrene Strukturen wurden aufgebrochen und die pädagogischen Fachkräfte leisten vielerorts gute Arbeit. Längst wissen wir auch aus Studien, dass die Teams ihren Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung unter teilweise schwierigen Rahmenbedingungen umsetzen. Aber wo bleiben die Konsequenzen, die aus diesen Ergebnissen gezogen werden? Es fehlen vielfach die Unterstützungsstrukturen, die notwendig wären, um für eine flächendeckende, hohe Betreuungsqualität zu sorgen. Hier wäre durchaus die Frage angebracht: 
 „Was macht Ihr da mit unseren pädagogischen Fachkräften?“ 
 Ein wichtiger Faktor für die Qualitätssicherung und -entwicklung in den Kitas sind ausreichende zeitliche Ressourcen. Personalschlüssel müssen so berechnet werden, dass Fehlzeiten aufgefangen werden können und Zeiten für die Reflexion der pädagogischen Arbeit und den Austausch im Team gegeben ist. Auch eine intensive Einarbeitung und Begleitung neuer Teammitglieder ist aufgrund der veränderten Ausbildungsformen und der notwendigen Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams unabdingbar. 
 Wissenschaft als Knotenpunkt für den Austausch 
 Gleichzeitig müssen die pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit haben, sich aktiv in die Qualitätsdiskussion einzubringen. Hier ist die Wissenschaft gefragt. Neue Projekte und Studien können unter Einbindung der Fachpraxis entwickelt werden. Forschungsergebnisse sollten handlungsorientiert für die Akteure im System Kindertagesbetreuung aufgearbeitet und mit den Beteiligten diskutiert werden. Neben dem intradisziplinären Austausch in Fachpraxis und Fachwissenschaft sollte der kontinuierliche Austausch zwischen den Disziplinen zum festen Bestandteil einer anwendungsorientierten Forschung werden. Durch ein solches transdisziplinäre Vorgehen werden die unterschiedlichen Perspektiven und die Komplexität des Systems Kindertagesbetreuung erfasst. 
 Diese Form des Wissenstransfers muss sich jedoch entwickeln und im System verankert werden. Eine gemeinsame Sprache muss gefunden werden, die Rolle der pädagogischen Fachkräfte als Expert_innen muss herausgearbeitet werden. Gelingt dieser Prozess, so kann Qualität in einem transparenten Dialog weiterentwickelt werden, in dem auch Aussagen darüber getroffen werden, was Kindertagesbetreuung leisten kann und wo die Grenzen liegen. So erhalten auch die Eltern realistische und hoffentlich immer überzeugendere Antworten auf ihre berechtigte Frage:  „Was macht ihr in den Kitas mit unseren Kindern?“  
 Dieser Artikel wurde ursprünglich auf  BOLD – Blog on Learning and Development  (in englischer Sprache) veröffentlicht. 
 Literatur 
 Friederich, Tina; Schoyerer, Gabriel (2016): Professionalisierung des Systems Kindertagesbetreuung. In: Friederich, Tina; Lechner, Helmut; Schneider, Helga; Schoyerer, Gabriel; Ueffing, Claudia (Hrsg): Kindheitspädagogik im Aufbruch 
 Über die Autorin 
 Hilke Lipowski ist Bildungswissenschaftlerin (M.A.) und verfügt über langjährige Berufserfahrung als Erzieherin. Derzeit ist sie als wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut e.V. in der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung (Fachgruppe: Pädagogische Konzepte für die Kindheit) beschäftigt. Ihre Schwerpunkte sind eine diversitätsbewusste Pädagogik der Kindheit, Kindertagespflege und Theorien der Erwachsenenbildung. Von 2016 bis 2018 war Hilke Lipowski Herausgeberin des  Zukunfts-Handbuch Kindertageseinrichtungen . 
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