Die Bundeswehr verzeichnet 2025 einen spürbaren personellen Aufwärtstrend. Steigende Bewerberzahlen, ein deutlicher Zuwachs bei Einstellungen und ein wachsender Gesamtbestand markieren einen Wendepunkt in der Personalentwicklung der Streitkräfte.
Der Deutsche Bundestag hat am 15. Januar 2026 das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz der Bundeswehr beschlossen. Ziel ist es, Material, Ausrüstung und Gerät künftig schneller an die Truppe zu bringen und damit die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nachhaltig zu verbessern.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesministerium der Verteidigung zu Unrecht auf die Neuerstellung einer aufgehobenen Regelbeurteilung verzichtet hat. Die Beurteilung muss also neu erstellt werden.
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes formell beschlossen. Ziel der Reform ist es, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr langfristig zu stärken und neue Grundlagen für die Personalgewinnung zu schaffen.