Als Wohnungseigentümer werden Sie ein höchstpersönliches Interesse daran haben, dass die Wohnanlage in Schuss bleibt. Deshalb wird es Ihnen selbstverständlich sein, dass erforderliche Reparaturen am Gemeinschaftseigentum umgehend durchgeführt werden. Diese wird in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage finanziert. Bei den sogenannten baulichen Veränderungen sieht es schon anders aus.