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Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht.
Unter den Bedingungen rasant steigender Mieten, zunehmenden Engpässen auf dem Wohnungsmarkt und dem gleichzeitigen Anstieg schlecht bezahlter oder befristeter Arbeitsverhältnisse ist das Wohngeld als wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherungssystems nicht wegzudenken.