Aktuelle News

Ab 1. Oktober 2015 haben zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen, Alltagsbegleiter sowie Assistenzkräfte Anspruch auf den für die Pflegebranche verbindlich erlassenen "Pflege-Mindestlohn". Dieser beträgt 9,40 Euro je Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten und ist damit höher als der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz.