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Als Hauptgefreiter trank er ein paar Gläser zu viel, erhielt in einer Bar Hausverbot, welches durch die Polizei durchgesetzt werden musste und beleidigte dabei die Beamten. Für den Dienstherrn war damit eine Grenze überschritten und er entließ den Zeitsoldaten. Dieser klagte gegen den Rausschmiss aus der Bundeswehr, musste aber vor dem VG München eine Niederlage einstecken (VG München, Beschluss v. 06.08.2018 – M 21 S 17.5826). Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgte rechtmäßig.
Wie lässt sich Kompetenz messen? Diese Frage stellt sich derzeit die Bundeswehr. Auf dem (Aus)Bildungskongress in Hamburg präsentierte sie nun Antworten.
Angehörige der Bundeswehr müssen sich in ihrem sozialen Umfeld angemessen verhalten, sowohl inner- als außerdienstlich. Wer als Soldat seine Partnerin mehrfach schlägt begeht ein außerdienstliches Dienstvergehen und muss mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen. Über die genaue Form der Strafe entschied nun das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.06.2018 - BVerwG 2 WD 4.18)