Das Gericht stellte klar, dass Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand nicht gewährt wird, wenn zwischen Dienststätte oder Wohnung und dem Ort des Dienstgeschäfts lediglich eine „geringe Entfernung“ besteht. Diese „geringe Entfernung“ betrug typisierend höchstens zwei Kilometer.
Nicht genommener Urlaub kann verfallen – oder muss ausgezahlt werden. Was zum Jahresende gilt.
Am 3. Dezember 2026 legte die Arbeitgeberseite in der Tarifrunde der Länder kein Angebot zu einer Lohnerhöhung vor.
Angesichts wachsender Investitions- und Transformationsbedarfe müssen Kommunen ihre Wirtschaftsförderung neu aufstellen — mit Blick auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit.