Ein Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer inzwischen in den Betriebsrat gewählt worden ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO entschieden, dass Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, nicht einfach zurückgewiesen werden dürfen (vgl. Beschlüsse vom 2.6.2025 – VG 6 L 191/25, u. a.).