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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 20. August 2020 entschieden, dass die Zustellungsfiktion des § 10 Absatz 2 Satz 2 AsylG, nach der ein Asylbewerber Zustellversuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der letzten bekannten Anschrift auch dann gegen sich gelten lassen, muss, wenn diese dem BAMF nicht vom Ausländer selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt ist, im Einklang mit dem Unionsrecht steht.
Wenn Personalratsmitglieder von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden. Dürfen sie dadurch keine Nachteile im Hinblick auf ihren beruflichen Werdegang erfahren.
Das Konsumgüter- und Einzelhandelsunternehmen Tchibo hatte in diesem Jahr einen Klopfmassage-Stab für den privaten Gebrauch im Sortiment.
Die Bundesregierung hat kürzlich den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG) beschlossen.