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Das OLG Düsseldorf hat die ab 1. Januar 2021 geltenden Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder veröffentlicht. Diese Erhöhung beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung, nach der der Mindestunterhalt unmittelbar am Existenzminimum des minderjährigen Kindes orientiert.
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