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Gute Nachrichten für Eltern in Berlin! Ab 1. August müssen sie für die Betreuung ihrer Kinder in Kitas oder bei Tageseltern generell keine Beiträge mehr zahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 24.07.2018 (Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung präzisiert und gleichzeitig gesetzgeberischen Handlungsbedarf angemahnt.
Dieses Urteil war mit großer Spannung erwartet worden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juli 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht.