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Wenn das familiäre Umfeld kein sicherer Ort ist, greift der Staat ein: 69.477 Kinder und Jugendliche wurden in Deutschland 2024 zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen.
Zum 1. Juli 2025 wurden die Entschädigungszahlungen nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) angepasst. Die Erhöhung beträgt 3,74 % und orientiert sich – wie gesetzlich vorgesehen – an der Rentenanpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer gut verdient, muss sich unter Umständen an den Pflegekosten der eigenen Eltern beteiligen – auch wenn das Sozialamt einspringt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.