Aktuelle News

Nicht immer macht es die Bundeswehr ihren Soldatinnen und Soldaten leicht, zur Tätigkeitsstätte zu gelangen. Erhöhte Aufwendungen lassen sich in diesen Fällen zumindest steuerlich absetzen. Doch was gilt überhaupt als „erste Tätigkeitsstätte“?
Nicht selten wird das Ergebnis einer Personalratswahl angefochten. Im Extremfall wird der Ausgang der Wahl vom Richter entschieden.
Die Bundeswehr ist bestrebt, allen Soldatinnen und Soldaten eine den individuellen Fähigkeiten entsprechende Laufbahn zu ermöglichen. Für solche Verfahren bestehen allerdings auch Grenzen, etwa beim Alter oder der Qualität der Beurteilungen.
Jeder der bei der Bundeswehr war, kennt sie: die Einmannpackung, kurz EPa. Vor allem der Geschmack der Kekse gilt Kennern als einmalig. Das Essenspaket mit dem zweifelhaften Ruf steht zwar nicht vor dem Aus, doch jetzt soll ein anderer Name her.