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Das Beschaffungswesen der Bundeswehr kommt nicht zur Ruhe. Die Rüstungsbeschaffung ist schwerfällig, Zeitpläne und Budgets werden häufig nicht eingehalten. Beschleunigung verspricht man sich unter anderem von einer Umstrukturierung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz.
Zu einem einschneidenden Urteil im Laufbahnrecht kam das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.03.2018 – 1 WB 8.17) in einem aktuellen Verfahren. Aus der Entscheidung ergeben sich auch direkte Auswirkungen auf die Dienstvorschriften.