Aktuelle News

Es verstößt grundsätzlich nicht gegen den Geheimwettbewerb, wenn ein Bieter einen Mitarbeiter einstellt, der kurz zuvor bei dem öffentlichen Auftraggeber, wie z.B. der Bundeswehr, beschäftigt war, an dessen Vergabeverfahren der Bieter nun teilnimmt. Das gilt nach der Vergabekammer Münster selbst dann, wenn der Mitarbeiter aus der Vergabestelle des öffentlichen Auftraggebers kommt (29.11.2017, 1-33/17).
Obwohl der Wehrbeauftragte in seinem aktuellen Jahresbericht auf eklatante Probleme bei der Bundeswehr hinweist, konnten in bestimmten Bereichen auch sichtbare Verbesserungen erzielt werden. So haben sich die Wartezeiten auf Beförderungen in den letzten Jahren spürbar reduziert - auch wenn immer noch tausende Soldatinnen und Soldaten im Beförderungsstau stecken.