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Ein Kommandeur und ärztlicher Direktor eines Bundeswehrkrankenhauses versetzte einst einen Berufssoldaten und Facharzt nach einem Einsatz in Afghanistan in häusliche Quarantäne. Dass dies falsch war, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht beschlossen.
Bei Langzeitkonten im Sinne des § 17 der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) hat der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ein Vorschlagsrecht für grundsätzliche Verwaltungsvorschriften. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Zunächst hatte ihn das Landgericht Lübeck zu einer Gefängnis-Strafe von sieben Jahren verurteilt, hatte der Besitzer einer verwahrlosten Villa doch im Nachsetzen einen von zwei bereits fliehenden Einbrechern mit einer Schusswaffe niedergestreckt. Nach erfolgreicher Revision vorm Bundesgerichtshof wird die Sache jetzt nochmal neu verhandelt.
Nach der Anerkennung von PTBS verklagte ein Bundeswehrsoldat die Bundesrepublik Deutschland, um ein Alkoholproblem als weitere Schädigungsfolge geltend zu machen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg jetzt in höherer Instanz abgewiesen.