Ein Beamter, der Akten in den Fluss Fulda geworfen hatte, wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Dies geschah aufgrund des Vertrauensbruchs gegenüber seinem Dienstherrn.
Wenn Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit unterschiedlich vergütet werden, liegt bei einem Tarifvertrag allein darin kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Nach einer ergebnislosen zweiten Verhandlungsrunde ist mit einer höheren Anzahl von Warnstreiks in den Tarifverhandlungen zum TVöD zu rechnen.
Vor der zweiten Verhandlungsrunde am 17. und 18. Februar 2025 nimmt in der TVöD-Tarifrunde die Anzahl an Warnstreiks zu.