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Vorwort

Vorwort

Die stetig wachsenden Anforderungen an die Bearbeiter von Disziplinar- und Beschwerdeangelegen-

heiten verlangen ein praxisorientiertes Werkzeug. Dabei ist eine effiziente Nutzung der Arbeitszeit – nicht

zuletzt – nach Einführung der Soldatenarbeitszeitverordnung unerlässlich. Das „Handbuch Disziplinar- und

Beschwerderecht – Arbeitshilfen für Disziplinarvorgesetzte“ verfolgt dieses Ziel. Es richtet sich in erster

Linie an Disziplinarvorgesetzte sowie Angehörige des Führungsgrundgebiets 1 und der Rechtspflege der

Bundeswehr; aber auch an (beschuldigte) Soldaten, Vertrauenspersonen, Verteidiger, Beschwerdeführer

und Betroffene.

Mit dem Handbuch lassen sich die einschlägigen Verfahrensvorschriften und Regelungen schnell und ein-

fach finden. Die beiden Teile orientieren sich amAblauf des jeweiligen Verfahrens. Die einzelnen Abschnitte

sind in Tabellenform aufgebaut. In der linken Spalte befinden sich die Schlagwörter, in der Mitte der Rege-

lungsinhalt und rechts die Quellenangaben und/oder weitere Arbeitshilfen. Aus Gründen der Übersicht-

lichkeit sind in den Quellenangaben für Regelungen der Kurztitel, die Regelungsnummer sowie die jewei-

lige Version, aber nicht die Regelungsart angegeben.

Das Handbuch ist aktualisiert und verweist nunmehr allein auf 81 für das Wehrdisziplinar- und das Wehr-

beschwerderecht relevante allgemeine Regelungen. Insbesondere konnte die Zentrale Dienstvorschrift

A-2160/6 „Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung“ in der derzeit gültigen Version 3.2

berücksichtigt werden.

Nach meiner Erfahrung als Rechtsberater und Wehrdisziplinaranwalt bietet sich dieses Handbuch als „ers-

ter schneller Griff im Truppenalltag“ an. Sollten weitergehende Informationen benötigt werden, verweise

ich zunächst auf die im Literaturverzeichnis aufgeführten – leider zum Teil etwas veralteten – Handbücher.

In diesen finden sich weitere Mustervordrucke. Schließlich ergibt der Blick in die angegebene Kommentar-

literatur eine umfassende Darstellung der Rechtslage.

Sollten die in diesem Handbuch gemachten Ausführungen für den Anwender nicht verständlich, unvoll-

ständig oder sogar fehlerhaft sein, freue ich mich über jede Anregung oder jeden Verbesserungsvorschlag.

Es gilt die „Regelungsmaterie“ für alle Verfahrensbeteiligten zu vereinfachen!

Möge das aktualisierte Handbuch mit der jetzt erfolgten Veröffentlichung allen interessierten Nutzern das

„Leben und Arbeiten“ mit den geltenden Gesetzen, Regelungen und Vorschriften erleichtern.

Februar 2018

Johannes Bölsing