Steuerratgeber für Soldaten Ausgabe 2024

Wolfgang Benzel · Dirk Rott Steuerratgeber für Soldaten Ausgabe 2024 Für Ihre Steuererklärung 2023

Welche Kosten kann ich absetzen? Lehrgang, Kommandierung, Versetzung, Auslandseinsatz: Dieser Steuerratgeber LQIRUPLHUW 6LH LQVEHVRQGHUH ¾EHU GLH VWHXHUOLFKHQ 5HJHOXQJHQ ]X EHUXʴLFKHU Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung. · )DKUWNRVWHQ 0HKUDXIZDQG I¾U 9HUSʴHJXQJHQ · Übernachtungskosten · Trennungsgeld und Erstattungen durch den Dienstherrn · Anerkennung von Telefonkosten aufgrund der Erreichbarkeit · Smartphone, Tablet, PC · Aufwendungen für Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenstände Mit zahlreichen Praxis-Tipps, anschaulichen Berechnungsbeispielen, ABC der wichtigsten Werbungskosten und beispielhaft ausgefüllten Steuerformularen zum Download. Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, Oberst der Reserve, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-6209-7 € 12,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS

 | 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 11 Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu?.................................. 12 Wichtige Änderungen 2023.................................................... 16 Abkürzungen........................................................................... 21 1. Die Einkommensteuererklärung........................................ 23 Definition................................................................................ 24 Die Pflichtveranlagung........................................................... 24 Die Antragsveranlagung......................................................... 26 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?... 26 Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung?.......... 26 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 27 Termine und Fristen einhalten............................................... 28 2. So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem..................................................... 29 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 30 Die Summe der Einkünfte....................................................... 31 3. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.................... 33 Der Lohnsteuerabzug.............................................................. 34 Der Lohnsteuerfreibetrag. ...................................................... 34 Steuertarif............................................................................... 35 Steuerfreie Lohnersatzleistungen. ......................................... 35 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 36 Vorteil steuerbegünstigter Gehaltszuwendungen.................. 39 Werbungskosten und Arbeitnehmerpauschbetrag................. 45

6 | Reisekostenrecht..................................................................... 46 Erste Tätigkeitsstätte.............................................................. 47 Fahrten („Wege“) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte............................................................. 56 Berufliche Auswärtstätigkeit.................................................. 66 Doppelte Haushaltsführung. .................................................. 82 Erstattungen durch den Dienstherrn..................................... 93 Auslandseinsatz...................................................................... 96 Sonstige Fahrtkosten.............................................................. 100 ABC der wichtigsten Werbungskosten.................................... 101 Anlage: Ausgewählte Pauschbeträge 2023............................. 123 4. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 127 Grundsätzliches...................................................................... 128 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 128 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 132 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 135 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 139 Grundsätzliches...................................................................... 140 Werbungskosten...................................................................... 140 Abschreibungen...................................................................... 141 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten............................ 142 Erhaltungsaufwendungen....................................................... 144 Die neue Sonderabschreibung nach § 7b EStG....................... 145 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung...................... 147 Vermietung an nahe Angehörige............................................ 148

 | 7 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen.......................................................... 149 Grundsätzliches...................................................................... 150 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 150 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.................... 150 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 152 Kapitallebensversicherung..................................................... 154 Kirchensteuer.......................................................................... 155 7. Veräußerungsgeschäfte........................................................ 157 Grundsätzliches...................................................................... 158 Verkauf von Grundstücken..................................................... 158 8. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 161 Grundsätzliches...................................................................... 162 Altersentlastungsbetrag......................................................... 162 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 162 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 164 9. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 165 Sonderausgaben...................................................................... 166 Unterhaltsleistungen.............................................................. 167 Versorgungsausgleich............................................................. 169 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 169 Kinderbetreuungskosten........................................................ 171 Schulgeld................................................................................. 172 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 172 Kosten der ersten Berufsausbildung....................................... 173 Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge......... 176

8 | Begünstigte Spenden.............................................................. 182 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 183 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 184 Außergewöhnliche Belastungen............................................. 186 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 186 ABC der wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen........................................... 187 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 192 10. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 201 Freibeträge für Kinder............................................................. 202 Härteausgleich........................................................................ 205 Steuerermäßigungen für bestimmte Personen im privaten Haushalt.................................................................................. 206 11. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 213 Schritt-für-Schritt-Erklärung................................................. 214 Musterfall Herr Eifrig.............................................................. 218 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 219 12. Tipps und Informationen...................................................... 221 Steuerklassenwahl.................................................................. 222 Lohnsteuerabzugsmerkmale................................................... 223 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 224 Übergangsbeihilfen und Übergangsgebührnisse................... 226 Vorauszahlungen.................................................................... 226 Heirat...................................................................................... 227 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 230 Steuerhinterziehung............................................................... 234

12 | Vorwort Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? Der Beruf des Soldaten bringt zahlreiche steuerliche Besonderheiten mit sich, etwa Kommandierungen, Versetzungen, Auslandseinsätze, Weiterbildungsmaßnahmen oder Dienstreisen. Es stellen sich aber auch oft Fragen nach der steuerlichen Behandlung von Einkünften aus einer Nebenbeschäftigung oder aus der Vermietung von Wohneigentum. Wer die steuerlich relevanten berufsspezifischen Umstände kennt, kann die eigene steuerliche Situation optimieren. Der vorliegende Fachratgeber soll Ihnen genau dabei helfen. Er soll Sie in die Lage versetzen, unter Kenntnis Ihrer steuerlichen Belange und der für Sie relevanten Sachverhalte, Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit geben, an alles gedacht zu haben. Wichtig: Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist selbst für den Fachmann häufig schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, bei besonders komplizierten Fragestellungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. Grundlage dieses Ratgebers sind die Steuergesetze, insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Der Aufbau dieses Steuerratgebers hält sich strikt an die Systematik des Einkommensteuergesetzes (siehe Schnellübersicht). Deshalb wird zunächst erläutert, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und tut sich leichter bei der Erstellung seiner Steuererklärung. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung gibt Ihnen die schematische Darstellung des Einkommensteuersystems die nötige Orientierung. Danach wird Schritt für Schritt dargestellt, wie sich die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte aus Ihrer Tätigkeit als Soldat) und eventuell weiterer relevanter Einkunftsarten er-

Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? | 13 rechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Das deutsche Steuerrecht ist das komplizierteste der Welt. Das lässt sich schon daran erkennen, dass ein Großteil der Steuerliteratur weltweit in deutscher Sprache verfasst ist. Dennoch lässt es sich auf drei Fragen reduzieren: Bin ich betroffen? Wer betroffen ist, haben wir in diesem Ratgeber in Kapitel 1 detailliert erläutert. In diesem Kapitel erfahren Sie nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch, bis wann Sie Ihre Steuererklärung bei welchem Finanzamt abgeben müssen. Auch wenn Sie von der Einkommensteuer betroffen sind, müssen Sie nicht zwangsweise eine Steuererklärung abgeben. Aber: Selbst, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, kann es von großem Vorteil sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Denn im Durchschnitt lag die Einkommensteuererstattung in den letzten Jahren bei 1.027 Euro! Was muss ich wissen? Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber anschaulich, strukturiert und mit vielen Beispielen. In den einzelnen Kapiteln erhalten Sie folgende Informationen: Kapitel 1 Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? Kapitel 2 Hier erfahren Sie, wie das deutsche Einkommensteuerrecht in seiner Systematik funktioniert. Kapitel 3 Hier werden die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erläutert und an vielen Beispielen veranschaulicht, welche Werbungskosten Sie aufgrund Ihrer speziellen beruflichen Tätigkeit steuerlich geltend machen können. Kapitel 4–7 Hier werden die restlichen Einkunftsarten, z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen und deren Ermittlung erläutert.

14 | Vorwort Kapitel 8–10 Hier erfahren Sie, wie Sie von der Summe der Einkünfte beginnend Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Kapitel 11 Hier wird erläutert, wie die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erklärt wird auch die elektronische Steuer- erklärung (ELSTER). Kapitel 12 Hier finden sich hilfreiche Tipps und Informationen, z. B. zur Steuerklassenwahl, zu Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren oder zum Rechtsbehelf. Was muss ich tun? Sie müssen die amtlichen Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen und diese entweder elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln oder in Papierform bei dem für Sie zuständigen Finanzamt abgeben. Arbeiten Sie unseren Ratgeber durch, er ist klar strukturiert und für den Laien verständlich geschrieben. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für sachliche Anregung und Kritik. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt. Viel Erfolg! Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom-Kaufmann Oberst der Reserve Dirk Rott Diplom-Kaufmann

Ein Steuerratgeber für Soldaten, wozu? | 15 Muster-Formulare zum Download Über Ihr Kundenkonto auf www.WALHALLA.de können Sie MusterFormulare herunterladen, die Sie bei der Erstellung Ihrer eigenen Steuererklärung unterstützen: ■■ Um Zugriff auf die Anleitungen und Kopiervorlagen zu erhalten, melden Sie sich bitte in Ihrem Kundenkonto an. Sollten Sie noch kein Kundenkonto auf www.WALHALLA.de besitzen, können Sie sich einmalig registrieren. ■■ Gehen Sie in Ihr persönliches Kundenkonto, dort finden Sie den Punkt „Aktivierungscodes“. ■■ Geben Sie nun den Code ein und klicken Sie auf „Jetzt aktivieren“. Den Aktivierungscode finden Sie ganz hinten im Buch. ■■ Anschließend wird Ihnen die Eingabe des Codes bestätigt. Die Dateien stehen Ihnen nun in Ihrer Online-Bibliothek zur Verfügung.

16 | Vorwort Wichtige Änderungen 2023 Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Änderungen des Jahres. Anhebung des Einkommensteuer-Grundfreibetrags Der Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ ab Veranlagungszeitraum 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro ■■ ab Veranlagungszeitraum 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde zum 01.01.2023 von 1.200 Euro auf 1.230 Euro pro Jahr erhöht. Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds Der Kinderfreibetrag (2022: 2.810 Euro) wurde wie folgt erhöht: ■■ Seit Veranlagungszeitraum 2023 auf 3.012 Euro. ■■ Zu den Beträgen kommt jeweils der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro hinzu. ■■ Bei Ehegatten, die gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge. Das Kindergeld beträgt 250 Euro pro Kind. Seit dem 01.01.2023 ist die Staffelung entfallen. Nun gibt es einheitlich 250 Euro für jedes Kind, egal, ob eine Familie nur ein Kind oder mehrere Kinder hat. Baukindergeld Zur Förderung von Wohneigentum wurde im Jahr 2018 das Baukindergeld eingeführt. Dieses Programm ist im Dezember 2022 ausgelaufen. Da das Programm sehr erfolgreich war, hat die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm ins Leben gerufen: das Wohneigentum für Familien (WEF). Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen.

Wichtige Änderungen 2023 | 17 Im Detail gelten folgende Anspruchskriterien: ■■ Die Förderung gilt für klimafreundliche Wohngebäude (grundsätzlich Effizienzhaus 40 und besser). ■■ Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf den Grundfreibetrag von 90.000 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 10.000 Euro pro Kind nicht übersteigen (Beispiel: Bei einer Familie mit einem minderjährigen Kind darf das Haushaltsjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigen). ■■ Förderfähig ist nur der Ersterwerb/Neubau einer selbst genutzten Immobilie. ■■ Die Immobilie befindet sich in Deutschland. Wenn Sie die Anspruchskriterien erfüllen, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen. Die Zinssätze beginnen bei 0,01 Prozent, zum Beispiel für ein Annuitätendarlehen mit zehnjähriger Laufzeit. Bei einem Annuitätendarlehen mit 26- bis 35-jähriger Laufzeit wären es beispielsweise 0,38 Prozent. Höherer Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen Der Freibetrag für Unterhaltsaufwendungen (siehe dazu Kapitel 9) wurde für das Steuerjahr 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben. Höherer Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung, in ein berufliches Versorgungswerk oder in eine Rürup-Rentenversicherung sind 2023 bis zu einer Höhe von 26.528 Euro/53.056 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Eheleute) begünstigt. Davon sind 2023 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar. Bei der Einzahlung in eine gesetzliche Rentenversicherung muss jedoch der Arbeitgeberanteil der Beträge zur Rentenversicherung von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.

18 | Vorwort Geänderte Fristen für die Einkommensteuererklärung Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen bis einschließlich 2024 geändert: ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2023 muss bis spätestens 02.09.2024 beim Finanzamt sein. ■■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2024 muss bis spätestens 31.07.2025 beim Finanzamt sein. Diese Fristen gelten, wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Sollten Sie Ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten die folgenden Fristen. Fristverlängerung für fachkundig vertretene Steuerpflichtige Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, müssen ihre Einkommensteuererklärung ■■ für den Besteuerungszeitraum 2023 bis zum 02.06.2025 ■■ für den Besteuerungszeitraum 2024 bis zum 30.04.2026 beim Finanzamt abgegeben haben. Ein steuerlich beratener Arbeitnehmer muss also die Einkommensteuererklärung 2023 bis spätestens 02.06.2025 über seinen Steuerberater beim Finanzamt einreichen. Das gilt allerdings nur für Steuerzahler, die zur Steuererklärung verpflichtet sind. Verspätungszuschlag Verspätungszuschläge werden seit den Steuererklärungen für das Jahr 2018 ohne eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten festgesetzt. Wird die Steuererklärung nicht innerhalb der folgenden Fristen abgegeben, hat das Finanzamt zwingend einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Gründe, warum eine Steuererklärung nicht fristgemäß abgegeben werden konnte, spielen künftig keine Rolle mehr. Wer also zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 innerhalb von 22 Monaten, für das Jahr 2024 innerhalb von 21 Monaten (jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres) abgegeben haben; danach wird ein Verspätungszuschlag erhoben.

Wichtige Änderungen 2023 | 19 Der Verspätungszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat 0,25 Prozent der Steuerzahlung, mindestens 25 Euro pro vollen Monat der verspäteten Abgabe. Das gilt auch bei Steuererstattungen. Steuervorteile für umweltfreundliche Pendler Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrrad auch privat nutzen dürfen, sind von einer Versteuerung dieses geldwerten Vorteils bis Ende 2030 befreit. Ursprünglich war diese Regelung bis 2021 befristet, aber der Gesetzgeber hat diese nun deutlich, bis Ende 2030, verlängert. Von dieser Regelung umfasst sind Fahrräder und Elektrofahrräder bis 25 km/h. Für schnellere E-Bikes, Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge müssen nur noch 0,25 Prozent anstatt 1 Prozent des Listen-Neupreises pro Monat versteuert werden. Vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verfügung gestellte Jobtickets sind seit 2019 nicht mehr steuerpflichtig. Umzugskostenpauschale steigt Die Pauschale für sogenannte sonstige Umzugskosten wird erhöht: Für Umzüge, die ab dem 01.04.2023 stattfinden, können Ledige 886 Euro geltend machen, Verheiratete oder Alleinerziehende 1.772 Euro. Wegweisendes Urteil Der BFH hat am 28.04.2020 (veröffentlicht am 01.10.2020) entschieden, dass Soldaten fiktive Werbungskosten bei ersparten Aufwendungen geltend machen können. Konkret geht es darum, dass ein Soldat, der vom Dienstherrn unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt bekommt, diese als Sachbezug (geldwerter Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) versteuern muss. Hiergegen hatte ein Soldat geklagt, da er die Auffassung vertrat, dass wenn dieser Sachbezug seine Steuer erhöht, dieser mindestens in gleicher Höhe auch als Werbungskosten in der Einkommensteuer abzugsfähig sein muss. Genau dieser Auffassung ist der BFH nun gefolgt und hat geurteilt, dass die Gemeinschaftsunterkunft in Höhe des Sachbezugswerts als (fiktive) Werbungskosten abgezogen werden kann (BFH, Urteil vom 28.04.2020, Az. VI R 5/18). §

20 | Vorwort Wichtig: Im entschiedenen Fall kehrte der Soldat täglich an seinen Wohnort zurück und nutzte die Gemeinschaftsunterkunft nur zum Aufbewahren und Wechseln seiner Dienstbekleidung. Er nutzte die Gemeinschaftsunterkunft also nicht zum Wohnen. Somit lag keine doppelte Haushaltsführung vor und er konnte die (fiktiven) Werbungskosten für die Unterkunft neben den Fahrtkosten geltend machen. Bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung, also wenn der Soldat die Unterkunft auch zum Übernachten genutzt hätte, könnten die Unterkunftskosten nicht neben den Fahrtkosten geltend gemacht werden.

Berufliche Auswärtstätigkeit | 77 3 Die Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt kalendertagbezogen. Übersteigt der Kürzungsbetrag der einzelnen Mahlzeiten die Tagespauschale, erfolgt maximal eine Kürzung bis auf 0,00 Euro. Eine Verrechnung mit den Verpflegungspauschalen anderer Kalendertage ist nicht zulässig. Abwandlung: Hauptfeldwebel Mohr reist am dritten Tag erst um 14:00 Uhr ab. In der Gesamtsumme der Hotelrechnung ist noch ein weiteres Mittagessen enthalten, dieses wird ebenfalls nicht gesondert ausgewiesen. Anreisetag 14,00 EUR Zwischentag 28,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR Mittagessen – 11,20 EUR Abendessen – 11,20 EUR Verbleiben für Zwischentag 0,00 EUR Abreisetag 14,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR Mittagessen – 11,20 EUR Verbleiben für Abreisetag 0,00 EUR Insgesamt als Werbungskosten abzugsfähig 14,00 EUR Beispiel: Oberfeldwebel Schön nimmt an einem Truppenübungsplatzaufenthalt vom 01. bis 13.07. in Baumholder teil. Abfahrt ist am 01.07. um 6:00 Uhr an seiner Dienststelle in Idar-Oberstein, Rückkehr am 13.07. um 8:30 Uhr. Für die berufliche Auswärtstätigkeit kann er für den An- und Abreisetag jeweils 14 EUR, für die übrigen Tage 28 EUR ansetzen. Für den Truppenübungsplatzaufenthalt wird Oberfeldwebel Schön zur Truppenverpflegung gemeldet. Die Truppenverpflegung muss er zahlen, im Gegenzug erhält er in Höhe der tatsächlich geleisteten Verpflegungskosten eine

78 | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 3 Aufwandsvergütung (AVG). Die Verpflegungsmehraufwendungen berechnen sich seit 2014 wie folgt: Anreisetag 14,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR Mittagessen – 11,20 EUR Abendessen – 11,20 EUR Verbleiben für Anreisetag 0,00 EUR Zwischentage 28,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR Mittagessen – 11,20 EUR Abendessen – 11,20 EUR Verbleiben für Zwischentage 0,00 EUR Abreisetag 14,00 EUR Kürzung Frühstück – 5,60 EUR Verbleiben für Abreisetag 8,40 EUR Insgesamt als Werbungskosten abzugsfähig 8,40 EUR Seit 2014 müssen Verpflegungsmehraufwendungen um die vom Dienstherrn steuerfrei erstatteten Verpflegungsgelder gekürzt werden. Würde Herr Schön am Rückreisetag erst um 14:30 Uhr in die Kaserne zurückkehren und somit zusätzlich zum Frühstück noch ein Mittagessen zur Verfügung gestellt bekommen, würde die Verpflegungspauschale am Rückreisetag in Höhe von 14 Euro um weitere 11,20 Euro gekürzt werden. Oberfeldwebel Schön könnte somit für den gesamten Truppenübungsplatzaufenthalt aufgrund der Kürzungen keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

106 | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit 3 Falls Sie die Wäsche in einer Wäscherei reinigen lassen, dienen die Belege als Nachweis der Kosten. Wenn allerdings die Reinigung in der privaten Waschmaschine vorgenommen wird, ist die Sache komplizierter. In der Literatur und auch an zahlreichen Standorten kursieren die unterschiedlichsten Berechnungslisten, wie der Aufwand für die Reinigung ermittelt wird. Tatsache ist, dass von Fall zu Fall unterschieden werden muss. Der Reinigungsaufwand für einen Stabsoffizier im BMVg wird nicht so hoch sein wie der eines Fallschirmjägerunteroffiziers in einer Einsatzkompanie. Sinnvoll ist es daher, zu notieren, wie viele Maschinen voll Dienstbekleidungswäsche tatsächlich im Laufe eines Jahres gewaschen werden. Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass durchschnittlich eine Waschmaschine pro Woche zu einem Kostensatz von 3 Euro ohne Probleme anerkannt wird. Was darüber hinausgeht, bedarf einer genaueren Begründung. Unter Berücksichtigung von Urlaub und anderen freien Tagen ist der Ansatz von 46 Wochen à 3 Euro = 138 Euro ohne Weiteres möglich. Das Finanzgericht Nürnberg hat am 24.10.2014 (Az. 7 K 1704/13) geurteilt, dass die Reinigungskosten auch anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzverbände geschätzt werden können. Die Erhebung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Stand: Dezember 2002) ermittelte folgende Werte pro Kilogramm Wäsche. Auf diesen Werten basiert die Schätzung im o. g. Urteil. 1-PersonenHaushalt 2-PersonenHaushalt 3-PersonenHaushalt ab 4-Personen-Haushalt Wäsche waschen: Kochwäsche 95 Grad 0,77 EUR 0,50 EUR 0,43 EUR 0,37 EUR Buntwäsche 60 Grad 0,76 EUR 0,48 EUR 0,41 EUR 0,35 EUR PflegeleichtWäsche 0,88 EUR 0,60 EUR 0,53 EUR 0,47 EUR

ABC der wichtigsten Werbungskosten | 107 3 Wäsche trocknen: Ablufttrockner 0,41 EUR 0,26 EUR 0,23 EUR 0,19 EUR Kondenstrockner 0,55 EUR 0,34 EUR 0,29 EUR 0,24 EUR Bügeln: Bügeleisen 0,07 EUR 0,05 EUR 0,05 EUR 0,05 EUR Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Finanzämter mittlerweile die anhand der Daten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. geschätzten Aufwendungen für die Reinigung von Berufsbekleidung anerkennen. Abweichungen gibt es zwischen den Finanzämtern hinsichtlich der Anerkennung, wie viel Kilogramm Berufsbekleidung wöchentlich anfallen. Je nach Finanzamt werden hier zwischen 2 kg und 15 kg pro Woche anerkannt. Um anhand der Daten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Ihre Aufwendungen für die Reinigung von Dienstkleidung zu ermitteln, gehen Sie wie folgt vor: Sie wählen die Spalte, die für Ihren Haushalt zutrifft; in dieser addieren Sie die für Sie zutreffenden Werte für Waschen, Trocknen und Bügeln. Die Summe dieser Werte multiplizieren Sie mit 46 bis 48 Wochen und mit dem Gewicht der Dienstkleidung, welche Sie wöchentlich reinigen. Bewerbungskosten Vor allem Zeit-, aber auch Berufssoldaten bewerben sich vor dem Ende ihrer Dienstzeit um einen neuen Arbeitsplatz. Die Kosten für die Bewerbung können als Werbungskosten angesetzt werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitsplatzsuche erfolgreich war. Angesetzt werden können Kosten für ■■ Inserate ■■ Porto ■■ Telefon ■■ Bewerbungsmappen ■■ Kopien

222 | Tipps und Informationen 12 Steuerklassenwahl Die Steuerklassen bestimmen, welche persönlichen Verhältnisse und, damit zusammenhängend, welche Freibeträge bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen sind. Des Weiteren bestimmt die Steuerklasse, ob die Grundtabelle oder aber die Splittingtabelle Anwendung findet. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen, wobei den einzelnen Klassen folgende Arbeitnehmer zugeordnet werden: ■■ Steuerklasse I: Gilt für alle alleinstehenden (ledig, dauernd getrennt lebend, geschieden, verwitwet) Arbeitnehmer. ■■ Steuerklasse II: Gilt für alle alleinstehenden Arbeitnehmer, bei denen mindestens ein Kind zum Haushalt gehört, für das sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Wichtig ist, dass die Steuerklasse II nur den „echten Alleinerziehenden“ zugutekommt. ■■ Steuerklasse III: Gilt im Wesentlichen bei einer Zusammenveranlagung, wenn der andere Ehegatte entweder keinen Arbeitslohn bezieht oder aber nach Steuerklasse V besteuert wird. Die Kombination III/V ist eine von zwei möglichen Kombinationen bei zusammen veranlagten Ehegatten und wird nur auf Antrag eingetragen. ■■ Steuerklasse IV: Gilt grundsätzlich, wenn beide nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten Arbeitslohn beziehen. Nach der Heirat wird automatische die Steuerklassenkombination IV/IV eingetragen, auf Antrag ist ein Wechsel in die Kombination III/V möglich. Bei der Steuerklasse IV werden beide Ehegatten wie alleinstehend behandelt. Darüber hinaus ist bei der Steuerklassenkombination IV/ IV das sogenannte Faktorverfahren möglich. ■■ Steuerklasse V: Gilt immer dann, wenn einer der Ehegatten sich auf Antrag in Steuerklasse III befindet. ■■ Steuerklasse VI: Gilt, wenn Sie neben Ihrem Beschäftigungsverhältnis weiteren Beschäftigungsverhältnissen nachgehen. Aus dieser Übersicht ist erkennbar, dass nur zusammen veranlagten Ehegatten die Wahlfreiheit haben, sich zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen, nämlich IV/IV oder III/V, zu entscheiden. Als Faustregel gilt, dass die Kombination III/V immer dann günstiger ist,

Lohnsteuerabzugsmerkmale | 223 12 wenn die Besoldungsbezüge des besserverdienenden Ehegatten 60 Prozent oder mehr zum Gesamtbruttoarbeitslohn beitragen. In diesem Fall ist der Ehegatte mit dem höheren Arbeitseinkommen in Steuerklasse III, der mit dem niedrigeren in Steuerklasse V einzureihen. Praxis-Tipp: Die Wahl der Steuerklasse hat keine Konsequenzen auf die endgültige Gesamtsteuerbelastung. Durch geschickte Wahl der Steuerklassenkombination ist lediglich zu erreichen, dass das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden etwaige Unterschiede wieder ausgeglichen. Wer also im Laufe eines Jahres eine für ihn ungünstige Kombination gewählt hat, erhält zu viel bezahlte Steuern im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung im Folgejahr zurück. Zu beachten ist außerdem, dass die Steuerklassenwahl nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten zu treffen ist. Ehegatten sollten daran denken, dass Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Elterngeld von dem zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängen können. Für Arbeitnehmer in der Steuerklasse V sind diese Lohnersatzleistungen daher geringer als bei gleich hohem Bruttoarbeitslohn, für den die Lohnsteuer nach den Steuerklassen III oder IV einzubehalten ist. Praxis-Tipp: Der sogenannte Faktor beim Lohnsteuerabzug von Ehegatten bei der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV muss nicht jährlich neu beantragt werden. Erstmals für das Jahr 2019 ist der beantragte Faktor zwei Jahre lang gültig. Lohnsteuerabzugsmerkmale Die Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung wurde zum 01.01.2013 durch die sogenannten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt. Steuerlich relevante Ereignisse (z. B. Eheschließung, Geburt oder Adoption eines Kindes, Kirchenein- oder -austritt) werden

224 | Tipps und Informationen 12 seither automatisch nach der Eintragung im Melderegister berücksichtigt. Verpflichtet zu einer Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind Sie, wenn ■■ sich die Verhältnisse für die Eintragung der Steuerklasse und der Kinderfreibeträge vor Beginn eines Jahres ändern. ■■ Sie als Arbeitnehmer vor Beginn oder im Laufe eines Jahres beschränkt einkommensteuerpflichtig werden. Sie haben die Möglichkeit, die für Sie hinterlegten Daten im ELSTERPortal (www.elster.de) jederzeit zu kontrollieren. Hierfür ist lediglich eine Registrierung mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer notwendig (s. o.), bei Ehegatten muss jeder Partner registriert sein. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 11. Praxis-Tipp: Sie sollten bei Änderungen immer im ELSTER kontrollieren, ob diese auch tatsächlich eingetragen wurden. Bei fehlerhaften Daten finden Sie auch die Änderungsanträge unter: www.elster.de Lohnsteuerermäßigungsverfahren Bestimmte Aufwendungen mit steuerlicher Wirkung, die beim jeweiligen Steuerpflichtigen üblicherweise anfallen, können als Freibeträge (z. B. für doppelte Haushaltsführung) bei ELStAM hinterlegt werden. Der Freibetrag mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen, damit fließt Ihnen monatlich ein höheres Nettoeinkommen zu. Für das laufende Kalenderjahr ist eine Änderung bis zum 30.11. möglich. Eintragungsfähig sind: ■■ Werbungskosten, sofern sie den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen ■■ Sonderausgaben – ohne Vorsorgeaufwendungen –, sofern sie den Pauschbetrag von 36 Euro/72 Euro übersteigen ■■ um die zumutbare Belastung gekürzte außergewöhnliche Belastungen ■■ Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene

Lohnsteuerermäßigungsverfahren | 225 12 ■■ Verluste aus Vermietung und Verpachtung ■■ Steuerermäßigung wegen Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Das Gesetz unterscheidet zwischen Ermäßigungsgründen, die nur unter Beachtung einer betragsmäßigen Grenze eingetragen werden können, und solchen, bei denen die Eintragung uneingeschränkt zulässig ist. Ein Antrag auf Änderung der ELStAM wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen ist nur zulässig, wenn die abziehbaren Beträge insgesamt eine Antragsgrenze von 600 Euro überschreiten. Die übrigen Ermäßigungsgründe (Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, voraussichtliche Verluste aus anderen Einkunftsarten) bleiben hiervon unberührt. Den Freibetrag können Sie grundsätzlich für zwei Jahre beantragen. Der Freibetrag greift ab dem 01. des Folgemonats nach der Eintragung in Ihre ELStAM. Grundsätzlich beginnt das Lohnsteuerermäßigungsverfahren am 01.10. des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll. Ab dem 01.10.2023 eingetragene Freibeträge gelten dann ab dem 01.01.2023 bis längstens 31.12.2023. Beispiel: Sie beantragen einen Freibetrag in Höhe von 2.400 EUR am 30.10.2023 Der Freibetrag greift ab dem 01.11.2023 und wird auf die restlichen Monate des Jahres aufgeteilt. Für November und Dezember also jeweils 1.200 EUR. 30.11.2023 Der Freibetrag greift ab dem 01.12.2023, Sie erhalten im Dezember den vollen Freibetrag von 2.400 EUR. 30.10.2023 (für 2 Jahre) Der Freibetrag greift ab dem 01.11.2023 und wird auf die restlichen Monate des Jahres aufgeteilt. Für November und Dezember also jeweils 1.200 EUR. Ab dem 01.01.2024 monatlich 200 EUR. 30.11.2023 (für 2 Jahre) Der Freibetrag greift ab dem 01.12.2023, Sie erhalten im Dezember den vollen Freibetrag von 2.400 EUR. Ab dem 01.01.2024 monatlich 200 EUR.

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