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www.WALHALLA.deVorwort
Ist von Urlaub die Rede, denken die meisten wohl zuerst an die
„schönste Zeit des Jahres“, also den Erholungsurlaub. Das Urlaubs-
recht kennt jedoch noch viele andere Facetten. Eine Freistellung
kann zu vielerlei Zwecken erfolgen, z. B. zur Ausübung eines Ehren-
amtes, zur Fortbildung, zur Beaufsichtigung oder Erziehung eines
Kindes, zur Pflege eines Angehörigen oder auch im Interesse des
Arbeitgebers.
Und nicht immer geht die Freistellung mit einer Entgeltfortzahlung
einher. Prinzipiell gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“. Nur,
wenn eine Vorschrift oder Vereinbarung die Entgeltzahlung trotz
Freistellung von der Arbeitspflicht vorsieht, schuldet der Arbeit-
geber das entsprechende Gehalt. Beim klassischen Erholungsurlaub
erhält der Arbeitnehmer seine laufenden Bezüge weiter. Bei einem
Sabbatical wird der Arbeitnehmer in der Regel seinen Anspruch auf
Weiterzahlung der Vergütung zuvor auf einemWertguthabenkonto
angespart haben. Und bei der Ausübung eines Ehrenamtes wird
meist nur freigestellt, ohne Bezüge.
Dieses Buch gibt einen umfassenden Überblick über die verschie-
denen Arten von Urlaub und Freistellungen im Arbeitsverhältnis.
Es beantwortet, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch des
Arbeitnehmers besteht und welche Rechte und Pflichten von Arbeit-
geber und Arbeitnehmer damit verbunden sind.
J. Girstmair
C. Ostermaier
S. Vogt