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Was Sie zu einem Ehevertrag

motivieren könnte

Das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist standardisiert

und typisiert sowie einem ständigen Wandel unterzogen. Maß-

gebend für diesen Wandel sind stets die verschiedenen Strömun-

gen in der Gesellschaft. Es wird vom Gesetzgeber aber nicht jede

neue Strömung erfasst oder toleriert. Oftmals wird eine Verände-

rung in der Gesellschaft auch erst Gesetz, wenn diese bereits durch

eine neue Veränderung überholt wird. Dies führt dazu, dass der

vom Gesetzgeber gewollte Ehetyp bzw. die Ehetypen – da man

aus dem Gesetz eigentlich mehrere Typen herauslesen kann – viel-

leicht auf einen großen Teil der Gesellschaft einigermaßen passen

mag, aber oftmals nicht auf die eigene Ehe. Man tut sich daher

gegenseitig nichts Schlechtes, wenn man mit seinem Partner einen

Ehevertrag schließt, sondern man wandelt das Gesetz nur auf die

beiderseitigen individuellen Bedürfnisse ab.

Diese Möglichkeit, die ehelichen Vorschriften in großem Umfang

auf die eigene Ehe zuzuschneiden, sieht das Gesetz gerade auch

vor, indem viele Vorschriften abänderbar sind. Dies darf natürlich

nicht darüber hinwegtäuschen, dass etliche Vorschriften auch

zwingend sind, das heißt dass in den Bereichen der zwingenden

gesetzlichen Vorschriften individuelle Vereinbarungen nicht mög-

lich sind. Der ganz individuelle Ehetyp kann also nicht vereinbart

werden und schon gar nicht eine Form des partnerschaftlichen

Zusammenlebens, welche die Grundvoraussetzungen einer Ehe

nicht mehr erfüllt.

Warum eine Ehe mit Ehevertrag eine

gute Alternative zur „wilden Ehe“ sein kann

Das Eherecht ist vom Gesetzgeber umfassend geregelt. Nahezu

sämtliche Lebensbereiche werden abgedeckt, wenn auch nicht

immer klagbare Rechte existieren.

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als solche ist aber im Ge-

setz nicht geregelt; lediglich Rechtsprechung und Literatur haben

einige wenige Grundsätze herausgearbeitet. Auch neuere politische