10
www.WALHALLA.de2
Was Sie zu einem Ehevertrag
motivieren könnte
Das Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist standardisiert
und typisiert sowie einem ständigen Wandel unterzogen. Maß-
gebend für diesen Wandel sind stets die verschiedenen Strömun-
gen in der Gesellschaft. Es wird vom Gesetzgeber aber nicht jede
neue Strömung erfasst oder toleriert. Oftmals wird eine Verände-
rung in der Gesellschaft auch erst Gesetz, wenn diese bereits durch
eine neue Veränderung überholt wird. Dies führt dazu, dass der
vom Gesetzgeber gewollte Ehetyp bzw. die Ehetypen – da man
aus dem Gesetz eigentlich mehrere Typen herauslesen kann – viel-
leicht auf einen großen Teil der Gesellschaft einigermaßen passen
mag, aber oftmals nicht auf die eigene Ehe. Man tut sich daher
gegenseitig nichts Schlechtes, wenn man mit seinem Partner einen
Ehevertrag schließt, sondern man wandelt das Gesetz nur auf die
beiderseitigen individuellen Bedürfnisse ab.
Diese Möglichkeit, die ehelichen Vorschriften in großem Umfang
auf die eigene Ehe zuzuschneiden, sieht das Gesetz gerade auch
vor, indem viele Vorschriften abänderbar sind. Dies darf natürlich
nicht darüber hinwegtäuschen, dass etliche Vorschriften auch
zwingend sind, das heißt dass in den Bereichen der zwingenden
gesetzlichen Vorschriften individuelle Vereinbarungen nicht mög-
lich sind. Der ganz individuelle Ehetyp kann also nicht vereinbart
werden und schon gar nicht eine Form des partnerschaftlichen
Zusammenlebens, welche die Grundvoraussetzungen einer Ehe
nicht mehr erfüllt.
Warum eine Ehe mit Ehevertrag eine
gute Alternative zur „wilden Ehe“ sein kann
Das Eherecht ist vom Gesetzgeber umfassend geregelt. Nahezu
sämtliche Lebensbereiche werden abgedeckt, wenn auch nicht
immer klagbare Rechte existieren.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft als solche ist aber im Ge-
setz nicht geregelt; lediglich Rechtsprechung und Literatur haben
einige wenige Grundsätze herausgearbeitet. Auch neuere politische