Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte Ausgabe 2024

Wolfgang Benzel · Dirk Rott 6WHXHUUDWJHEHU I¾U 5HQWQHU XQG 5XKHVWDQGVEHDPWH $XVJDEH )¾U ,KUH 6WHXHUHUNO¦UXQJ

6WHXHUSʴLFKWLJ RGHU QLFKW" Die Antwort auf diese Frage hängt von zwei wesentlichen Punkten ab: · Liegen Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag? · Seit wann sind Sie im Ruhestand? Schrittweise leitet Sie dieser Ratgeber durch die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens und gibt Hilfestellung bei Ihrer Steuererklärung. · Wichtige steuerliche Änderungen · Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen · Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden) · $X¡HUJHZ¸KQOLFKH %HODVWXQJHQ ] % .UDQNKHLWVNRVWHQ 3ʴHJHDXIZHQGXQJHQ · Steuererleichterungen in der Corona-Krise „Schnell und zuverlässig unterstützt der Ratgeber den Leser, seine steuerliche Situation zu optimieren und Geld zu sparen. Eine Anschaffung, die sich in barer Münze auszahlt.“ ȿ 'LH 5HQWHQYHUVLFKHUXQJ 3URI 'U :ROIJDQJ %HQ]HO Steuerberater und Diplom-Kaufmann, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. 'LUN 5RWW Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-3189-5 € 12,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS

 | 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 11 Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu?.......................... 12 Wichtige Änderungen 2023.................................................... 17 Abkürzungen........................................................................... 23 1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?.................................................................................... 25 Grundsätze.............................................................................. 26 Die Pflichtveranlagung........................................................... 26 Die Antragsveranlagung......................................................... 28 Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?......... 29 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 30 Pilotprojekt: „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern“....... 30 Termine und Fristen einhalten............................................... 31 2. So funktioniert das Einkommensteuersystem.............. 33 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 34 Die Summe der Einkünfte....................................................... 34 3. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 37 Erstellung der Einkommensteuererklärung........................... 38 1. Schritt.................................................................................. 38 2. Schritt.................................................................................. 38 3. Schritt.................................................................................. 41 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 42

6 | 4. Musterfall Horst und Irene Tausendsassa...................... 45 Die Formulare zur Steuererklärung richtig ausfüllen............. 46 5. Einkünfte aus Renten............................................................ 79 Grundsätze.............................................................................. 80 Wer ist betroffen?.................................................................... 80 Besteuerung von Rentennachzahlungen................................ 84 Wie werden Folgerenten besteuert?........................................ 85 Rentenanpassungen................................................................ 86 Wie werden die sonstigen Renten besteuert?......................... 86 Wohnsitz im Ausland.............................................................. 89 Was Sie als Rentner noch wissen sollten................................. 90 6. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen............................................................. 91 Grundsätze.............................................................................. 92 Versorgungsfreibetrag............................................................ 93 Werbungskosten...................................................................... 97 7. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 99 Grundsätze.............................................................................. 100 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 100 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 103 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 106 8. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 111 Grundsätze.............................................................................. 112 Werbungskosten...................................................................... 112 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten ........................... 116 Erhaltungsaufwendungen....................................................... 118

 | 7 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung...................... 119 Vermietung an nahe Angehörige............................................ 120 9. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen.......................................................... 121 Grundsätze.............................................................................. 122 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 122 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ................... 123 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 125 Kapitallebensversicherung..................................................... 126 10. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte....... 129 Grundsätze.............................................................................. 130 Verkauf von Grundstücken..................................................... 130 11. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 133 Grundsätze.............................................................................. 134 Altersentlastungsbetrag......................................................... 134 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 135 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 136 12. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 137 Sonderausgaben...................................................................... 138 Unterhaltsleistungen.............................................................. 139 Versorgungsausgleich............................................................. 140 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 141 Kinderbetreuungskosten........................................................ 143 Schulgeld................................................................................. 144 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 145

8 | Begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente)............. 146 Begünstigte Spenden.............................................................. 146 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 147 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 148 Außergewöhnliche Belastungen............................................. 150 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 150 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 152 ABC der wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen......... 157 13. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 169 Freibeträge für Kinder............................................................. 170 Härteausgleich........................................................................ 172 Steuerermäßigungen für bestimmte Arbeiten im privaten Haushalt.................................................................................. 173 14. Tipps und Informationen...................................................... 179 Tipps und Informationen........................................................ 180 Steuerklassenwahl.................................................................. 180 Lohnsteuerabzug/ELStAM..................................................... 181 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 182 Vorauszahlungen.................................................................... 184 Heirat...................................................................................... 185 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 187 Erziehungsrente ..................................................................... 188 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 188 Was passiert nach Einlegung des Einspruchs?....................... 191 Steuerhinterziehung............................................................... 192 Eingetragene Lebenspartnerschaft. ....................................... 193

12 | Vorwort Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu? Das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat für die Besteuerung von Renten einen Systemwechsel eingeleitet, der für eine Vielzahl von Rentnern und Pensionären steuerliche Konsequenzen hat. Mussten für das Steuerjahr 2005 ca. 2,7 Mio. Rentnerhaushalte Steuern zahlen, so waren es für das Steuerjahr 2020 bereits ca. 6,8 Mio. von rund 21,8 Mio. Rentnerhaushalten. Aufgrund der langen Fristen für die Steuerveranlagung kann die Zahl der Rentnerhaushalte, die Steuern zahlen jedoch noch höher sein. 2023 dürften aufgrund von Rentenerhöhungen nochmals ca. 80.000 hinzukommen. Darüber hinaus führen veränderte Lebensumstände in der Bundesrepublik Deutschland dazu, dass neben Renten und Pensionen immer öfter weitere Einkünfte erzielt werden, sei es im Rahmen einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, eines Angestelltenverhältnisses, aus Mieten oder aus Kapitalvermögen. Somit erhält die Beschäftigung mit der eigenen Steuererklärung auch im Ruhestand wieder eine größere Bedeutung. Ziel dieses Fachratgebers ist, Sie in die Lage zu versetzen, unter Nutzung aller legalen Möglichkeiten Ihre Steuererklärung selbst zu erstellen und Ihnen die Gewissheit zu geben, an alles gedacht zu haben. Besonderer Wert wurde auf eine verständliche Sprache ohne komplizierte Formulierungen gelegt. Auch wurde vermieden, Sie mit Paragrafen und sonstigen Fundstellen zu belasten. Beachten Sie bitte zudem, dass es nicht möglich ist, jeden Individualfall darzustellen. Sollten in dem einen oder anderen Fall differenziertere Informationen zu einem Thema erforderlich sein, so ist entweder eine zusätzliche Literaturrecherche oder die Nachfrage beim Steuerberater nötig, um die noch offenen Fragen zu beantworten. Wichtig: Das „Steuerdickicht“ in Deutschland ist häufig selbst für den Fachmann nur schwer zu durchblicken. Sie sollten sich daher nicht scheuen, in besonders komplizierten Fallgestaltungen einen Steuerberater aufzusuchen. Nehmen Sie zur Besprechung den Ratgeber als „roten Faden“ mit. So kommen Sie schneller auf den Kern Ihrer Frage.

Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu? | 13 Grundlage dieses Ratgebers sind die einschlägigen Steuergesetze. Dies ist insbesondere das Einkommensteuergesetz (EStG) mit den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen. Darüber hinaus sind die aktuellen Urteile der Finanzgerichte (FG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) wesentlich. Denn nur wer die Entscheidungen der Finanzgerichte kennt, kann seine Steuererklärung optimal gestalten. Zunächst erfahren Sie, was unter „Einkommensteuererklärung“ zu verstehen ist. Bereits anhand dieser Ausführungen können Sie feststellen, ob Sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen oder unter welchen Umständen es für Sie sinnvoll ist, es ohne Abgabepflicht dennoch zu tun. Anschließend wird die Systematik des Einkommensteuerrechts dargestellt. Wer diese Systematik kennt, kann vieles besser zuordnen und so die eigene Steuererklärung Schritt für Schritt selbst erstellen. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, stehen hierfür die Ausführungen in den jeweiligen Kapiteln zur Verfügung. Hier wird dargestellt, wie sich die Einkünfte aus Renten, nichtselbstständiger Arbeit (Einkünfte als Pensionär) und weiterer relevanter Einkunftsarten, zum Beispiel aus Vermietung oder einem Nebenjob, errechnen. Hieran schließen sich die Schritte bis zum zu versteuernden Einkommen an. Ergänzende Tipps und Informationen finden Sie am Ende des Ratgebers übersichtlich zusammengefasst. Für Rentner oder Ruhestandsbeamte mit Bezügen nur aus einer Einkunftsart, nämlich der Rente oder der Versorgung sind die Kapitel 5 „Einkünfte aus Renten“ (für Rentner) oder Kapitel 6 „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen“ (für Ruhestandsbeamte) von besonderem Interesse. Die Ausführungen zu anderen Einkunftsarten können dann außer Acht gelassen werden, wohingegen Themen wie „Außergewöhnliche Belastung“ und „Steuerermäßigungen“ altersbedingt besonders interessant sind. Hilfreich ist hierfür das ausführliche Stichwortverzeichnis; auch spezifische Sachverhalte lassen sich so schnell nachschlagen. Das Steuerrecht in Deutschland ist weltweit wohl eines der kompliziertesten. Das lässt sich schon daran erkennen, dass ein Großteil der Steuerliteratur weiltweit in deutscher Sprache verfasst ist. Deshalb ist

14 | Vorwort es wichtig, alle Umstände zu kennen, die für die eigene Lebenssituation steuerlich relevant sind. Nur so ist es möglich, die eigene steuerliche Situation zu optimieren und nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig. Dabei lässt sich das Steuerrecht auf drei Fragen reduzieren: Bin ich betroffen? Wer betroffen ist, haben wir in diesem Ratgeber in Kapitel 1 „Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?“ detailliert erläutert. In diesem Kapitel erfahren Sie nicht nur, ob Sie betroffen sind, sondern auch, bis wann Sie Ihre Steuererklärung bei welchem Finanzamt abgeben müssen. Auch wenn Sie von der Einkommensteuer betroffen sind, müssen Sie nicht zwangsweise eine Steuererklärung abgeben. Aber: Selbst, wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, kann es von großem Vorteil sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben: Im Durchschnitt lag die Einkommensteuererstattung in den letzten Jahren bei 1.027 Euro! Was muss ich wissen? Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber anschaulich, strukturiert und mit vielen Beispielen. In den einzelnen Kapiteln erhalten Sie folgende Informationen: Kapitel 1 Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? Kapitel 2 Hier erfahren Sie, wie das deutsche Einkommensteuerrecht in seiner Systematik funktioniert. Kapitel 3 Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Einkommensteuererklärung Schritt für Schritt erstellen. Kapitel 4 Hier finden Sie einen Musterfall inklusive aller Berechnungen und der ausgefüllten Steuerformulare. Kapitel 5 Hier erfahren Sie, was alles zu den Einkünften aus Renten zählt, wer von der Besteuerung betroffen ist und wie Renten und Rentenanpassungen besteuert werden.

Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu? | 15 Kapitel 6 Wie werden Versorgungsbezüge (z. B. Pensionen oder Betriebsrenten) von Pensionären, aber auch ehemaligen Arbeitnehmern steuerlich behandelt? Kapitel 7–10 Hier werden die restlichen Einkunftsarten, wie z. B. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen und deren Ermittlung, erläutert. Kapitel 11–13 Hier erfahren Sie, wie Sie von der Summe der Einkünfte beginnend, Ihr zu versteuerndes Einkommen ermitteln. Was muss ich tun? Sie müssen die amtlichen Vordrucke für die Steuererklärung ausfüllen und diese entweder in Papierform bei dem für Sie zuständigen Finanzamt nebst Belegen abgeben oder elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. In Kapitel 3 ist erläutert, wie Sie sich bei dem von der Finanzverwaltung zur elektronischen Abgabe zur Verfügung gestellten Onlineportal registrieren (www.elster.de). In Kapitel 4 dieses Ratgebers finden Sie einen Musterfall, der ergänzend zu den Erläuterungen in diesem Ratgeber als Ausfüllhilfe dienen soll. Anhand dieses Musterfalls haben Sie die Möglichkeit, sich direkt über die Systematik der Formulare mit dem Thema Steuererklärung auseinanderzusetzen. In vielen Fällen kann die Bearbeitung unter Zuhilfenahme des Musterfalls bereits erfolgreich abgeschlossen werden, ohne sich mit weiteren Detailfragen beschäftigen zu müssen. Arbeiten Sie unseren Ratgeber durch, er ist klar strukturiert und für den Laien verständlich geschrieben. Sie werden sehen, das deutsche Einkommensteuerrecht ist nicht kompliziert, es muss nur verständlich erklärt werden.

16 | Vorwort Herzlichen Dank an dieser Stelle für die sehr gute Resonanz auf diesen Steuerratgeber sowie für die sachlichen Anregungen. Wo immer möglich und sinnvoll, werden diese bei einer Neuauflage berücksichtigt. Prof. Dr. Wolfgang Benzel Steuerberater und Diplom- Kaufmann Dirk Rott Diplom-Kaufmann

2. Schritt | 39 3 Hauptvordruck/Mantelbogen Übersicht über die auszufüllenden Formulare SonderAusgaben Außergewöhnliche Belastungen Handwerker, Dienstleistungen Versicherungsbeiträge Kinder Unterhalt Anlagen zu den 7 Einkunftsarten Fortsetzung Persönliche Angaben (Name, Adresse, Familienstand, Bankverbindung, Unterschrift) Antrag Festsetzung Arbeitnehmer-Sparzulage Einkommensersatzleistungen Ergänzende Angaben zur Steuererklärung (z. B. wenn bei Angaben bewusst von der Verwaltungsauffassung abgewichen wurde. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie anderer Rechtsauffassung sind.) Anlage Sonderausgaben (Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge), Berufsausbildungskosten (wenn keine Werbungskosten), weitere Aufwendungen, wie z. B. gezahlte Versorgungsleistungen oder Unterhaltsleistungen usw.) Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Behindertenpauschbetrag, Hinterbliebenenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, andere Aufwendungen, wie z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten, behinderungsbedingte Aufwendungen, Bestattungskosten usw.) Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen (Geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sog. Minijobs -,Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen) Anlage Vorsorgeaufwand (privater Vorsorgeaufwand, z. B. Beiträge zur Rentenversicherung (auch Rürup), Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-Versicherung) Anlage AV (Altersvorsorgeaufwendungen, Riester-Verträge) Anlage Kind (Kinderberücksichtigung/steuerliche Vergünstigungen für Kinder) Anlage K (Übertragung von Freibeträgen für Kinder auf Großeltern/Stiefeltern) Anlage Unterhalt (Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen) Anlage U (Unterhalt an den Ex-Ehegatten/Ex-Partner in Lebenspartnerschaft)

40 | Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 3 Übersicht über die auszufüllenden Formulare Fortsetzung Anlagen zu den 7 Einkunftsarten Gewinneinkünfte Überschusseinkünfte Anlage L (Land- und Fortstwirtschaft, z. B. Bauernhof, Gärtnerei, Viehzucht) Anlage N (Nichtselbstständige Arbeit, z. B. Arbeitnehmer, Pensionäre, Soldaten, Polizisten, Betriebsrentner) Anlage G (Gewerbebetrieb, z. B. Handel, Handwerk, Dienstleistung, Produktion) Anlage S (Selbstständige Arbeit, z. B. Freiberufler, Fahrlehrer, Autor) Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) Anlage 34a (nur bei Buchführung, ermäßigte Besteuerung von in einem Betrieb stehen gelassener Gewinne) Zusätzlich Gewinnermittlung Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung (Buchführung) Einnahme-Überschuss-Rechnung Anlage KAP (Kapitalvermögen, z. B. Zinsen, Dividenden, Aktienverkäufe, Börsengeschäfte) Anlage(n) V (Vermietung, z. B. Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, einzelne Zimmer) Anlage R (Renten, z. B. gesetzliche Rente, private Rente, Renten aus RürupVerträgen, Riester-Renten) Anlage SO (sonstige Einkünfte, z. B. private Veräußerungsgeschäfte) Anlage AUS (ausländische Einkünfte)

Versorgungsfreibetrag | 93 6 Versorgungsfreibetrag Die Versorgungsbezüge müssen nicht komplett versteuert werden. Es wird ein prozentualer Anteil abgezogen, der steuerfrei bleibt. Für diesen Anteil, den sogenannten Versorgungsfreibetrag, gibt es einen Höchstbetrag. Für Versorgungsbezüge, die bis einschließlich 2005 erstmals gezahlt wurden, beträgt der Versorgungsfreibetrag 40 Prozent der Versorgungsbezüge, höchstens 3.000 Euro. Daneben wird ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 Euro gewährt. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist ■■ bei Versorgungsbeginn vor 2005 das Zwölffache des Versorgungsbezugs für Januar 2005 ■■ bei Versorgungsbeginn ab 2005 das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rentenanspruch besteht. Die Bemessungsgrundlage für einen Versorgungsbeginn im Oktober 2023 ist somit das Zwölffache der Versorgungsbezüge aus dem November 2023. Beispiel: Der im Jahr 2004 pensionierte Beamte Erhard Fleißig bezog 2013 Versorgungsbezüge in Höhe von 24.500 EUR jährlich. Im Januar 2005 betrug der Versorgungsbezug 25.200 EUR jährlich. Der Versorgungsfreibetrag betrug somit 40 % × 25.200 EUR (= 12 × 2.100 EUR) = 10.080 EUR, maximal jedoch 3.000 EUR zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 900 EUR. Die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit betrugen daher: 24.500 EUR – 3.000 EUR – 900 EUR – 102 EUR (Werbungskostenpauschbetrag) = 20.498 EUR Versorgungsfreibetrag sowie Zuschlag werden ebenfalls bis zum Jahr 2040 sukzessive auf Null abgeschmolzen. Je später der Versorgungsbezug beginnt, desto niedriger ist der Versorgungsfreibetrag und desto höher ist das zu versteuernde Einkommen.

94 | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen 6 Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die Beträge entwickeln: Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR Jahr des Versorgungsbeginns in % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in EUR bis 2005 40,0 3.000 900 ab 2006 38,4 2.880 864 2007 36,8 2.760 828 2008 35,2 2.640 792 2009 33,6 2.520 756 2010 32,0 2.400 720 2011 30,4 2.280 684 2012 28,8 2.160 648 2013 27,2 2.040 612 2014 25,6 1.920 576 2015 24,0 1.800 540 2016 22,4 1.680 504 2017 20,8 1.560 468 2018 19,2 1.440 432 2019 17,6 1.320 396 2020 16,0 1.200 360 2021 15,2 1.140 342 2022 14,4 1.080 324 2023 14,0 1.050 315 2024 13,6 1.020 306 2025 13,2 990 297 2026 12,8 960 288 ... ... ... ... 2046 4,8 360 108 2047 4,4 330 99 2048 4,0 300 90

Versorgungsfreibetrag | 95 6 Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR Jahr des Versorgungsbeginns in % der Versorgungsbezüge Höchstbetrag in EUR 2049 3,6 270 81 2050 3,2 240 72 2051 2,8 210 63 2052 2,4 180 54 2053 2,0 150 45 2054 1,6 120 36 2055 1,2 90 27 2056 0,8 60 18 2057 0,4 30 9 2058 0,0 0 0 Der Versorgungsfreibetrag richtet sich nach dem Zwölffachen des Bezugs des Monats Januar (Versorgungsbeginn vor 2005) bzw. des Monats des ersten Bezugs (Versorgungsbeginn ab 01.01.2005, s. o.). Das hat wiederum zur Konsequenz, dass bei steigenden Pensionen die Bemessungsgrenze nicht mit ansteigt. Gerade bei kleineren Pensionen, bei denen die Begrenzung nicht greift, fällt somit der Versorgungsfreibetrag etwas niedriger aus. Liegen mehrere Versorgungsbezüge vor, ist für die Bemessung des insgesamt zu gewährenden Versorgungsfreibetrags der Beginn des ersten Versorgungsbezugs maßgebend. Beispiel: Frau Mausch bezieht seit 2016 eine Betriebsrente in Höhe von 2.400 EUR und ab 2023 eine weitere Betriebsrente in Höhe von 9.000 EUR. Die Berechnung erfolgt in einem ersten Schritt getrennt:

188 | Tipps und Informationen 14 Erziehungsrente Auch Geschiedene können eine Rente erhalten, wenn sie ein Kind erziehen und ihr geschiedener Ehepartner stirbt. Diese Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern. Diese Rente ist genau wie die Regelaltersrente mit dem Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn zu besteuern (2023 beträgt dieser 82,5 Prozent, siehe Tabelle in Kapitel 5 Abschnitt „Wer ist betroffen?“). Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.08.2013 (Az. X R 35/11) entschieden. Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage Beim Erlass von Steuerbescheiden können sich Fehler einschleichen, zum Beispiel bei der Übertragung der Daten aus dem Formular in den Computer. In einem solchen Fall ist es am einfachsten, sofort nach Erhalt des Bescheids den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und zu versuchen, die Angelegenheit unbürokratisch zu regeln. In den meisten dieser Fälle wird ein neuer Bescheid erlassen, und die Sache ist erledigt. Im Zweifelsfall ist ein formloser schriftlicher Antrag auf schlichte Änderung des Bescheids zu stellen. Wenn dies nicht weiterhilft und Sie einen Einkommensteuerbescheid für rechtswidrig halten, da einzelne Positionen nicht anerkannt wurden, so steht Ihnen als Rechtsmittel im außergerichtlichen Verfahren der Einspruch zur Verfügung. Zulässig ist der Einspruch allerdings nur, wenn Sie „beschwert“ sind, also durch den Ihrer Auffassung nach fehlerhaften Bescheid einen Nachteil haben, das heißt wenn der erwartete Erstattungsbetrag niedriger ausfällt als bei Berücksichtigung der streitbehafteten Positionen. Praxis-Tipp: In der Beratungspraxis lässt sich immer wieder feststellen, dass Personen Einsprüche wegen der Nichtberücksichtigung von verschiedenen Positionen einlegen, ohne die Rechtslage genau zu kennen. Prüfen Sie daher vor Einlegung eines Einspruchs genau, ob Aussicht auf Erfolg besteht. Falls die Abweichung von der Erklärung auf dem Steuerbescheid

Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage | 189 14 nicht ausreichend erläutert ist, kontaktieren Sie den Sachbearbeiter beim Finanzamt und fragen Sie nach, aus welchen Gründen er den einen oder anderen Ansatz verweigert. Den Einspruch richten Sie unter Angabe der Steuernummer und des angefochtenen Bescheids an das zuständige Finanzamt. Im Rahmen des Einspruchs haben Sie die Möglichkeit, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Folgt das Finanzamt diesem Antrag, wird die Veranlagung zunächst so durchgeführt, wie Sie es beantragt haben. Das Finanzamt hat dem Antrag zu folgen, wenn ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids bestehen. Das formlose Schreiben könnte wie folgt aussehen: Peter und Petra Peters Oberbach StNr.: 999/234/4711/1 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Einkommensteuerbescheid … legen wir hiermit Einspruch ein. Gleichzeitig beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung, da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen. Begründung: Entgegen unserer Erklärung haben Sie die Kosten für die Anschaffung eines PCs nicht anerkannt, da Sie die berufliche Nutzung nicht nachvollziehen können. Dieser Auffassung ist nicht zu folgen. In der Anlage übersenden wir eine Bescheinigung der Dienststelle, aus welcher eindeutig hervorgeht, in welchem Umfang und für welche Zwecke der PC beruflich genutzt wird. Wir beantragen daher die Änderung des angefochtenen Bescheids und verbleiben … Wichtig ist, dass Sie sowohl den Antrag auf schlichte Änderung als auch den Einspruch innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist von einem Monat seit Bekanntgabe des Bescheids einlegen. In der Regel werden Steuerbescheide mit der Post zugesendet. Als bekannt gegeben gilt ein Verwaltungsakt bei Postzustellung drei Tage nach der Aufgabe zur

190 | Tipps und Informationen 14 Post (beachten Sie den Stempel), auch wenn Sie den Bescheid früher erhalten haben. Fällt dieser dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, beginnt die Einspruchsfrist erst am darauffolgenden Werktag. Die Monatsfrist endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des darauffolgenden Monats, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem der Bescheid bekannt gegeben wurde. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist ebenfalls am darauffolgenden Werktag. Beispiel: Der Briefträger wirft Herrn Meier am 01.10.2023 den Einkommensteuerbescheid in den Briefkasten. Als Herr Meier den Brief abends aus dem Briefkasten nimmt, sieht er, dass der Umschlag am 30.09.2023 abgestempelt wurde. Unter Anwendung der Drei-Tages-Fiktion rechnet er aus, dass der Bescheid erst am 04.10.2023 als bekannt gegeben gilt, da es sich beim dritten Tag, dem 03.10.2023, um einen Feiertag handelt. Die Einspruchsfrist endet einen Monat später am 04.11.2023. Da das ein Samstag ist, endet die Einspruchsfrist am nächsten Werktag, das ist der Montag, 06.11.2023. Herr Meiers Einspruch gegen den Steuerbescheid muss also spätestens am Montag, den 06.11.2023, beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein; die Monatsfrist endet am 06.11.2023 um 23:59 Uhr. Praxis-Tipp: Falls Sie bei der Einkommensteuererklärung Angaben vergessen haben sollten, können Sie diese im Rahmen des Einspruchsverfahrens noch geltend machen. Bedenken Sie allerdings auch, dass Fehler des Finanzamts zu Ihren Gunsten ebenfalls korrigiert werden können. Sollte der Einspruch keinen Erfolg haben, bleibt als nächster Schritt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Hier empfiehlt es sich jedoch, die professionelle Hilfe eines Steuerberaters einzuholen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5MDIz