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www.WALHALLA.deDas Personalvertretungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz
moderne Verwaltung stellen. Sie sind aufgerufen, die Zukunfts-
fähigkeit und den Bestand der Dienststelle sicherzustellen. Ein
moderner Personalrat darf nicht nur reagieren, er muss agieren
und mitgestalten. Personalvertretungen spielen eine wichtige
Rolle bei der Organisation und Durchführung der Aufgaben.
In der heutigen modernen Verwaltung sind die personalvertre-
tungsrechtlichen Partner, das heißt, die Dienststelle und die Perso-
nalvertretung, Akteure einer gemeinsamen Managementaufgabe
(Lorse, PersV 2008, 124 ff.). Grundlegende Entwicklungen lassen
sich nur gemeinsam mit den Beschäftigten und deren Interessen-
vertretung gestalten. Um eine Akzeptanz der Beschäftigten für
Veränderungen zu erreichen, muss eine aktive Einbeziehung der
Personalvertretungen gewährleistet sein. Die Zusammenarbeit
von Dienststelle und Personalvertretung hat sich in den zurück-
liegenden Jahren in der Praxis erheblich verändert. Das reine
Abhandeln von Beteiligungstatbeständen ist in einer modernen
Verwaltung nicht mehr der ausschließliche Wesenskern der Zu-
sammenarbeit.
Die Gesamtheit der Vorschriften des Personalvertretungsrechts
und das komplexe Umfeld bestimmen das personalvertretungs-
rechtliche Miteinander. Der kompetente Umgang mit dem Ge-
setz, den Kommentierungen und der Rechtsprechung fördert die
Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststellenleitung.
Sie bestimmt wesentlich die internen Entscheidungsstrukturen
der Verwaltungen.
Helmuth Wolf