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Das Personalvertretungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz

moderne Verwaltung stellen. Sie sind aufgerufen, die Zukunfts-

fähigkeit und den Bestand der Dienststelle sicherzustellen. Ein

moderner Personalrat darf nicht nur reagieren, er muss agieren

und mitgestalten. Personalvertretungen spielen eine wichtige

Rolle bei der Organisation und Durchführung der Aufgaben.

In der heutigen modernen Verwaltung sind die personalvertre-

tungsrechtlichen Partner, das heißt, die Dienststelle und die Perso-

nalvertretung, Akteure einer gemeinsamen Managementaufgabe

(Lorse, PersV 2008, 124 ff.). Grundlegende Entwicklungen lassen

sich nur gemeinsam mit den Beschäftigten und deren Interessen-

vertretung gestalten. Um eine Akzeptanz der Beschäftigten für

Veränderungen zu erreichen, muss eine aktive Einbeziehung der

Personalvertretungen gewährleistet sein. Die Zusammenarbeit

von Dienststelle und Personalvertretung hat sich in den zurück-

liegenden Jahren in der Praxis erheblich verändert. Das reine

Abhandeln von Beteiligungstatbeständen ist in einer modernen

Verwaltung nicht mehr der ausschließliche Wesenskern der Zu-

sammenarbeit.

Die Gesamtheit der Vorschriften des Personalvertretungsrechts

und das komplexe Umfeld bestimmen das personalvertretungs-

rechtliche Miteinander. Der kompetente Umgang mit dem Ge-

setz, den Kommentierungen und der Rechtsprechung fördert die

Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststellenleitung.

Sie bestimmt wesentlich die internen Entscheidungsstrukturen

der Verwaltungen.

Helmuth Wolf