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DasPersonalvertretungsrechtdes LandesRheinland-Pfalz

Das Personalvertretungsrecht des Landes

Rheinland-Pfalz

Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder die-

nen dem kollektiven Schutz der Beschäftigten der öffentlichen

Verwaltung. Geprägt wird das Personalvertretungsrecht durch

den gesetzlich normierten Gedanken der partnerschaftlichen Stel-

lung von Personalvertretung und Dienststelle. Das Bundesverfas-

sungsgericht bezeichnet das Personalvertretungsrecht in einer

seiner Entscheidungen als ein „wichtiges Mittel zur Wahrung der

Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung in der Dienst-

stelle“ (BVerfGE 28, 314).

Das Personalvertretungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (LPers-

VG) trifft Regelungen für die Verwaltungen des Landes und hat

sich in seinen Grundstrukturen über viele Jahre bewährt. In der

Vergangenheit ist eine Vielzahl von Veränderungen im Aufga-

benspektrum von Dienststelle und Personalvertretung eingetre-

ten. Bedingt sind diese unter anderem durch die Änderungen

im Dienst- und Tarifrecht, die einem ständigen Wandel unter-

liegende, sich verändernde Struktur der Verwaltung durch die

Einführung von Elementen betriebswirtschaftlicher Steuerung

und die Dezentralisierung der Budgetverantwortung sowie die

rasante Weiterentwicklung der Informations- und Kommunika-

tionstechnologie.

Insbesondere die sich fortentwickelnden Anforderungen an die

öffentliche Verwaltung sowie die demografische Entwicklung

erfordern von Dienststelle und Personalvertretung ein hohes

Maß an Handlungsbereitschaft und einen gemeinsamen Willen.

Dienststelle und Personalvertretung müssen die neuen Aufgaben-

stellungen bewältigen und auf rechtliche, soziale, wirtschaftliche

und ökologische Veränderungen reagieren. Sich ändernde Orga-

nisationsstrukturen und Verfahrensabläufe müssen gemeinsam

gestaltet werden.

Geprägt wird das Personalvertretungsrecht durch den gesetzlich

normierten Gedanken der partnerschaftlichen Stellung von Per-

sonalvertretung und Dienststelle. Dienststelle und Personalver-

tretung müssen sich gemeinsam den Herausforderungen an eine