Grundlagen der Eingruppierung TVöD und TV-L

WISSEN FÜR DIE PRAXIS • AKTUELL • PRAXISGERECHT • VERSTÄNDLICH Rechtssicher eingruppieren Erst ein fehlerfreier Umgang mit den tarifrechtlichen Vorgaben ermöglicht eine korrekte Zuordnung eines Tarifbeschäftigten zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Daher ist es unerlässlich, vor allem die Kernvorschriften der Eingruppierung gemäß § 12 TVöD/TV-L zu verstehen und praxisgerecht umzusetzen. Hier setzt dieser Fachratgeber an: Mithilfe von zahlreichen Hinweisen, Grafiken und Beispielen aus der Rechtsprechung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen vermittelt. Ausführlich werden dargestellt: • Grundlagen der Bewertung der Arbeit • Basisregeln zur Eingruppierung nach TVöD und TV-L • Bildung von Arbeitsvorgängen • Feststellung der Zeitanteile der auszuübenden Tatigkeit • Hinweise zum Weg zur Eingruppierung • Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung ,.Handliche Arbeitshilfe für Personalverantwortliche, Arbeitnehmervertreter, Führungskräfte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst." Mitgliederzeitschrift DEUTSCHE POLIZEI der Gewerkschaft der Polizei Annett Gamisch, Diplom-Betriebswirtin (BA) für öffentliche Wirtschaft; Trainerausbildung; langjährige Erfahrung in der Eingruppierung und Stellenbeschreibung für den öffentlichen und kirchlichen Dienst; Geschäftsführerin des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, das den öffentlichen und kirchlichen Dienst schult und personalwirtschaftlich berät. Thomas Mohr, Ass.jur., Studium der Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt Öffentliches Recht, Referent für Tarifrecht des Instituts für PersonalWirtschaft (IPW) GmbH in Fulda, langjährige Erfahrung als Berater in Eingruppierungsfragen und in der Erstellung von Stellenbeschreibungen und -bewertungen für den öffentlichen und kirchlichen Dienst. www.walhalla.de

10 15 20 25 30 35 40 Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort ......................................................................................... Das neue alte Tarifrecht ............................................................... 10 Abkürzungen ................................................................................ 12 1. Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes .... 1. Eingruppierung – ein erster Überblick.............................. 16 2. Die Kernvorschrift im TVöD-VKA...................................... 18 3. Die Kernvorschrift im TV-L................................................. 4. Die Kernvorschrift im TVöD-Bund..................................... 21 5. Die Kernvorschriften im TVöD und TV-L – auf was es ankommt ............................................................................ 23 6. Exkurs: Die Kirchen............................................................. 23 2. Die Bewertung der Arbeit................................................. 1. Grundlagen der Bewertung .............................................. 26 2. Summarische/Analytische Bewertung .............................. 3. Unerheblich für die Eingruppierung................................. 34 4. Die Ausbildung als subjektives Merkmal.......................... 34 5. Über- und Unterstellungsverhältnisse .............................. 3. Der Arbeitsvorgang ........................................................... 37 1. Der Arbeitsvorgang als abstrakter Rechtsbegriff............ 38 2. Der Arbeitsvorgang als Ergebnis einer Organisationsentscheidung............................................... 39 3. Der Begriff des Arbeitsvorgangs....................................... 4. Aufspaltungsverbot ........................................................... 46 5. Die Bildung des Arbeitsvorgangs...................................... 50 6. Die Anzahl der Arbeitsvorgänge ...................................... 54 7. Leitung als einheitlicher Arbeitsvorgang ......................... 56

8. Funktionsmerkmal als einheitlicher Arbeitsvorgang....... 60 9. Tätigkeiten mit Funktionscharakter.................................. 62 10. Differenzierte Arbeitsvorgänge........................................ 66 11. Die neue Tendenz in der Rechtsprechung........................ 68 12. Die Bildung von Arbeitsvorgängen im ehemaligen Arbeiterbereich .................................................................. 74 4. Vom Maß der Zeit: Zeitanteile .......................................... 83 1. Überblick............................................................................. 84 2. Schätzung............................................................................ 84 3. Selbstaufschreibung........................................................... 85 4. Multimomentaufnahme .................................................... 86 5. Laufzettelverfahren ........................................................... 86 6. Zeitraum und Zeitpunkt der Erhebung ............................ 87 5. Zusammenfassende Betrachtung und Mischtätigkeiten 95 Zusammenfassende Betrachtung und Mischtätigkeiten ........... 95 6. Der Weg zur Eingruppierung ............................................ 101 1. Die Stellenbeschreibung im Zentrum des Eingruppierungsrechts....................................................... 102 2. Entwicklung von Stellenbeschreibungen mit unmittelbarer Einbindung der Stelleninhaber: Das Interview-Verfahren.................................................... 106 3. Training und Coaching der Führungskräfte ..................... 107 4. Die Stellenbewertungskommission als Schlüssel zum Erfolg................................................................................... 112 7. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung......... 117 1. Überblick............................................................................. 118 2. Mitbestimmung bei Eingruppierung ................................ 118 Der Betriebsrat .............................................................................. 118

Der Personalrat ............................................................................. 119 Landespersonalvertretungsgesetze ............................................ 120 3. Stellenbeschreibung und Stelleninterview....................... 123 Der Personalfragebogen .............................................................. 123 Eingruppierung............................................................................. 124 Auswahlrichtlinie .......................................................................... 125 Betriebliche Lohngestaltung........................................................ 125 Personalplanung........................................................................... 125 Mitbestimmungspflichtige Arbeitsmittel ................................... 126 Das Stelleninterview und die Rechte des Mitarbeiters ............. 127 4. Schulungsanspruch der Arbeitnehmervertretung........... 128 8. Arbeitshilfen....................................................................... 131 Muster: Stellenbeschreibungsformular....................................... 133 Überprüfung vorhandener Stellenbeschreibungen................... 136 9. Literaturverzeichnis ........................................................... 139 Literaturverzeichnis ...................................................................... 139 10. Stichwortverzeichnis ......................................................... 141

Das neue alte Tarifrecht Der TV-L ging vorweg und der TVöD zog nach. Die Entgeltordnungen des TV-L bzw. TVöD sind keine Revolution, sondern stellen eine hier und da korrigierte Fortschreibung des alten Rechts dar. Neben alte und gestraffte Tätigkeitsmerkmale treten neue, unbestimmte Rechtsbegriffe. Für alle diese Tarife gilt: Die Grundlagen der Eingruppierung müssen gelegt werden! Ohne das sichere Fundament von Stellenbeschreibung, Arbeitsvorgang, Zeitanteil und der Bestimmung der vorzuhaltenden Fachkenntnisse kann nicht sicher eingruppiert werden. Jede Beschäftigung mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD und TV-L setzt voraus, dass die Bewertungsgrundlage sicher erfasst worden ist. Doch gerade die aktuelle Diskussion um den Arbeitsvorgang im Zentrum der Eingruppierung zeigt, wie wichtig und folgenreich die tarifkonforme Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Bewertung ist. So löste die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28.02.2018, 4 AZR 816/16, AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT-O) zur Bildung von Arbeitsvorgängen für Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur etliche weitere Klagen aus (siehe z. B. LAG Hamm 21.04.2021, 3 Sa 653/20; LAG Berlin-Brandenburg 03.06.2020, 17 Sa 62/20, ZTR 2020, S. 467 ff.; BAG 09.09.2020, 4 AZR 195/20, AP Nr. 6 zu § 12 TV-L), sondern auch eine Verfassungsbeschwerde, die aber nicht zur Entscheidung angenommen wurde (BVerfG 04.10.2022, 1 BvR 382/21, ZTR 2023, S. 28 f.). Auch eine Neufassung des § 12 TV-L war in Diskussion (Tarifeinigung vom 02.03.2019; Aufsätze dazu in der ZTR von Natter und Sänger: ZTR 2019, S. 475 ff., ZTR 2021, S. 51 ff.). Man darf also gespannt sein, ob und wie sich die Tarifvertragsparteien bei dieser wichtigen Grundsatzfrage einigen (können). Dieser Fachratgeber erklärt die Ausgangslage und skizziert das aktuelle Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst. Den Leserinnen und Lesern möchten wir den erfolgreichen Einstieg in das Thema Eingruppierung ermöglichen, um sich fundiert an anderer Stelle mit den Tätigkeitsmerkmalen der jeweiligen Entgeltordnungen des TVöD-VKA, TVöD-Bund bzw. TV-L im Detail befassen zu können. www.WALHALLA.de 10

1. Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 1. Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 1 1. Eingruppierung – ein erster Überblick Eingruppierung ist die Zuordnung eines Beschäftigten aufgrund der von ihm vertragsgemäß auszuübenden Tätigkeit zu einer bestimmten Entgeltgruppe der in der Dienststelle/im Betrieb geltenden Entgeltordnung (vgl. ständige Rechtsprechung zum BPersVG: BVerwG 22.10.2007, 6 P 1.07; zum BetrVG: BAG 17.11.2021, 7 ABR 43/19, AP Nr. 173 zu § 99 BetrVG 1972). Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes war in der Vergangenheit recht übersichtlich geregelt: Neben den Eingruppierungsvorschriften für Arbeiter im BMT-G II und MTArb dominierte der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Dieser gliedert sich zwar in zwei Fassungen mit im Detail unterschiedlichen Nummerierungen, dennoch bildeten die Vorschriften des BAT-Bund/Länder und BAT/VKA eine Einheit. Die kirchlichen Tarifwerke übernahmen den BAT mit mehr oder weniger Modifikationen. Nach der Reform des Tarifrechts bricht diese Einheitlichkeit auseinander: Für die Versorgungswirtschaft gilt der TV-V (vgl. Gamisch/ Mohr, EG TV-V) mit vollständig eigenständigen Regelungen, der für die Wasserwirtschaft in NRW durch den TV-WW/NW flankiert wird. Das Eingruppierungsrecht der Ärzte hat sich über die Tarifverträge des Marburger Bundes verselbständigt. Der TV-L hat zum 01.01.2012 eine neue Entgeltordnung in Kraft gesetzt, der TVöD-Bund zum 01.01.2014 und schließlich der TVöD-VKA zum 01.01.2017, die grundsätzlich dem alten System des BAT gleichen, aber vereinzelt eigene Akzente setzen. Die evangelische Kirche hat sich für die Diakonie (in Bayern) ein vollständig eigenständiges Eingruppierungsrecht gegeben, während die katholische Kirche und die Caritas weiterhin dem TVöD folgen. Wichtig: Diese unterschiedlichen Tarifwerke weisen weiterhin viele Gemeinsamkeiten auf, unterscheiden sich aber zum Teil erheblich im Detail. Allen Tarifwerken ist gemein, dass die Eingruppierungsregeln unterteilt sind nach allgemeinen Bestimmungen (Grundlagen) und deren Konkretisierung in der Entgeltordnung. Die Grundlagen der 16 www.WALHALLA.de

Arbeitsvorgang/ -gänge • BAT/TVöD • TV-L • TV-WW/NW • TV-Ärzte/VKA angelehnte TV • • Zeitanteile nach den merkmalen der 1 1. Eingruppierung – ein erster Überblick Eingruppierung werden in allen Tarifwerken durch eigene Verfahrensvorschriften definiert. Das sind zum Beispiel die §§ 12, 13 im TVöD/TV-L und der § 5 Abs. 1 im TV-V. Dabei ist zunächst maßgeblich, ob zur Ermittlung der Eingruppierung ▪ Arbeitsvorgänge zu bilden sind oder ▪ auf Tätigkeiten abgestellt wird und ▪ welcher Zeitanteil maßgeblich ist. Systematik der Eingruppier und kirchlichen Dienst ung im öffentlichen ystematik der EG Arbeitgeber … und bildet überträgt … Tätigkeit/-en Tätigkeit/-en Tätigkeit/-en •TV-V • TV-V TV-V •TV-Ärzte • TV-Ärzte • AVR.Diakonie • TV-Ärzte • EG 1 TVöD • AVR.Diakonie Bayern auszuübende Arbeitsvorgang/ -gänge Tätigkeit • AVR.Caritas • KAVO.NRW • TVöD • TV-L • TV-H • TV-WW/NW • • … und bestimmt 50,1 % 50,1 % 50,0 % 1/3 50,0 % ... % … und bewertet TätigkeitsEGO/VGO Entgeltordnung Quelle: IPW – Institut für PersonalWirtschaft GmbH www.WALHALLA.de 17

3 3. Der Arbeitsvorgang 12. Die Bildung von Arbeitsvorgängen im ehemaligen Arbeiterbereich Auf Basis der objekt-/einzelfallbezogenen Auffassung der Tarifvertragsparteien zum Arbeitsvorgang gemäß Protokollerklärung zum TV-L, TVöD-Bund bzw. TVöD-VKA: „Durchführung einer Unterhaltungs- oder Instandsetzungsarbeit“ einerseits und der regelmäßigen Zusammenfassung dieser bei vergleichbarem Schwierigkeits- bzw. Verantwortungsgrad durch das BAG andererseits lassen sich zwei wichtige Eckpunkte für die Bildung von Arbeitsvorgängen im ehemaligen Arbeiterbereich ableiten: 1. Das zu erbringende Arbeitsergebnis wird sich wesentlich nach den zu betreuenden technischen Anlagen richten. 2. Dabei können alle Einzeltätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden, die einen ununterbrochenen Arbeitsablauf darstellen oder einen engen inneren Ablaufzusammenhang aufweisen (siehe Übersicht Bildung Arbeitsvorgang in Kapitel 3.5). Nach diesen Grundüberlegungen zeichnen wir im Folgenden die Bildung von Arbeitsvorgängen für einen Schichtführer (vgl. BAG 15.02.2006, 4 AZR 634/04, AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT Rückgruppierung) nach: Der Beschäftigte ist einer von drei Schichtführern in der Technikzentrale eines Universitätsklinikums (UKK). Im Rahmen der Schichtführung sind ihm drei Arbeiter und zwei Personen, die Zivildienst leisten, unterstellt. Zu seinen Aufgaben zählen die Betreuung der vielfältigen technischen Anlagen des UKK (z. B. Druckluft-, Fernwärme-, Lüftungs-, Notstromanlagen), im Einzelnen: Lfd. Nr. Aufgabe Auszuführende Tätigkeiten % 1. Bedienen 1. Bedienung der Regelungstechnik zur optimalen Fahrweise der technischen Anlagen im UKK 10 % 2. Bedienung der computergestützten Gebäudeleittechnik zur Ermittlung von technischen Unregelmäßigkeiten bzw. Störausfällen 74 www.WALHALLA.de

12. Arbeitsvorgänge im ehemaligen Arbeiterbereich Lfd. Nr. Aufgabe Auszuführende Tätigkeiten % 3. Bedienung der Brandmeldeanlage zur Freischaltung von Melderstrecken (Sanierung) 4. Eingriff in die klimatechnischen Regelungsstrecken zur Anpassung an die jeweiligen vorgegebenen Bedingungen im OP-Bereich 5. Kontrolle und Optimierung der Parameter sowie der technischen Anlagen zur Sauerstoffversorgung der OP und Intensivstationsbereiche sowie der zentralen Druckluftversorgung (medizinische Druckluft) 2. Kontrolle 6. Kontrolle der technischen Anlagen auf ihre Funktionsfähigkeit durch Vor-OrtBegehung im Klinikum K bzw. im innerstädtischen Bereich sowie der außenliegenden Liegenschaften 10 % 7. Kontrolle der Mitarbeiter auf ordnungsgemäße Durchführung der ihnen übertragenen Arbeitsaufträge im Schichtbereich 3. Störungsbeseitigung 8. Beseitigung/Organisation der Störungsbeseitigung 40 % 9. Bagatellstörungen durch Schichtpersonal 10. Organisation des technischen Bereitschaftsdienstes in Abstimmung mit dem bereitschaftsdiensthabenden Leiter 11. Organisation der notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit den Kliniken und Institutsbereichen zur Havariebeseitigung 12. Ist qualifiziert, im Störungsfall die Netzersatzanlagen (Dieselaggregate) zu starten, um den Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten. 13. Analysiert die Störungen und organisiert die sachgerechte Abarbeitung. 4. Organisation 14. Beauftragt die in der Schicht tätigen Mitarbeiter zur Abarbeitung von Störungen, Havarien. 40 % www.WALHALLA.de 75 3

3 3. Der Arbeitsvorgang Lfd. Nr. Aufgabe Auszuführende Tätigkeiten % 15. Organisiert die fachgerechte Zuordnung von Störungs- und Reparaturmeldungen durch die Mitarbeiter. 16. Erreicht durch Verteilung der anstehenden Arbeitsaufgaben innerhalb der Schichtbesetzung, dass die technischen Anlagen und Systeme der Med. Fakultät ordnungsgemäß funktionieren und steuert die technischen Prozesse. 17. Organisiert im Rahmen der Störungsmeldung die reibungslose Zusammenarbeit unterschiedlicher Gewerke außerhalb der Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen. 18. Ist verantwortlich für die Arbeitsorganisation innerhalb der Schicht. 19. Leitet die Mitarbeiter hinsichtlich einer effektiven Anlagenfahrweise unter besonderer Berücksichtigung der Energieeinsparung für den optimalen Einsatz der Energieerzeugung und Umformeranlagen. Von einem fortlaufenden ununterbrochenen Arbeitsablauf kann bei den Tätigkeiten 1. bis 4. nicht ausgegangen werden. Sie bauen nicht zwingend aufeinander auf, da nicht jeder Kontroll- (2.) bzw. Überwachungsvorgang (1.) zwingend eine Störungsbeseitigung (3.) bzw. eine Organisation (4.) nach sich zieht. So stellt sich die Frage, ob zwischen den Aufgaben ein enger innerer Ablaufzusammenhang besteht, der seinerseits das Vorliegen eines Arbeitsvorgangs begründen kann. Das kann dann der Fall sein, wenn die Stelle zumindest Funktionscharakter hat und damit aufgrund der (Allein-) Zuständigkeit des Beschäftigten von einem einheitlichen Arbeitsergebnis ausgegangen werden kann. Von einem solchen kann man hier ausgehen. Die Funktion des Schichtführers, als eine Form von Aufsicht bzw. Leitung, kennen bzw. kannten bereits die Lohngruppenverzeichnisse. Danach ist unter einem Schichtführer ein Arbeiter zu verstehen, der einem oder mehreren Arbeitern (Arbeitsgruppe) vorsteht bzw. der die Verantwortung für die während seiner Schicht anfallenden Aufga76 www.WALHALLA.de

12. Arbeitsvorgänge im ehemaligen Arbeiterbereich ben trägt, ohne dass ihm jemand unterstellt ist (vgl. BAG 31.08.1988, 4 AZR 133/88, AP Nr. 5 zu § 21 MTL II). Nach diesem Grundsatz können zumindest alle koordinierenden und kontrollierenden Aufgaben im Rahmen der Schichtführung zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (Einzeltätigkeiten unter lfd. Nrn. 7.–9., 11., 13.–16., 18., 19.). Weitere Beispiele zur Bildung von Arbeitsvorgängen für sog. Arbeitertätigkeiten aus der Rechtsprechung: Die folgenden Tätigkeiten eines Mitarbeiters im Hol- und Bringedienst eines Krankenhauses bilden mit 75% den bewertungsrelevanten Arbeitsvorgang: In Absprache mit dem verantwortlichen 3 Gärtner oblagen dem Mitarbeiter folgende Tätigkeiten: ▪ Bepflanzung des Klinikgeländes sowie die entsprechende Pflege, ▪ Beschnitt der Bepflanzungen in Beeten und Teichen, ▪ Mähen der Rasenflächen und ▪ die Reinigung des Außenbereiches. Die Reinigung des Außenbereiches beinhaltet das Sauberhalten der Beete und Grünflächen, der Wege, aller Pflasterflächen und des Teiches sowie das Entleeren der Müllbehälter auf dem gesamten Klinikgelände. Diese Tätigkeiten erfordern die Zuhilfenahme verschiedener technischer Geräte. Diese Aufgaben im Bereich der Pflege und Reinigung des Außenbereichs erfüllen die Anforderungen an den Arbeitsvorgang. Sie sind auf das Arbeitsergebnis eines funktionierenden und sauberen Außenbereichs des Klinikgeländes ausgerichtet. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Wartungs- und Reinigungsarbeiten an dem dabei einzusetzenden technischen Gerät sind als Zusammenhangsarbeiten Teil dieses Arbeitsvorgangs (Hinweis der Verfasser: Die restlichen Tätigkeiten zu 25% der Gesamtarbeitszeit waren nicht mehr bewertungsrelevant, daher keine Aussagen zu weiteren Arbeitsvorgängen im Beschluss.). (LAG Thüringen 18.06.2024, 1 TaBV 11/23, zit. nach WKRS 2024, 17760) www.WALHALLA.de 77

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