Kostenmanagement in Sozialunternehmen

6.3 Kostenartenrechnung 136 www.WALHALLA.de zu 1.3: Die Spenden sollten getrennt von anderen Erlösen erfasst werden, weil Spenden in Sozialunternehmen in der Regel nicht zur Finanzierung der Regelleistung dienen, sondern in zusätzliche Maßnahmen zum Regelbetrieb oder zusätzliche Anschaffungen („Add-ons“) fließen. Bei der Erfassung von Spenden ist darauf zu achten, freie und zweckgebundene Spenden zu unterscheiden. Freie Spenden können unmittelbar als Ertrag erfasst werden und somit sofort in die Kosten- und Leistungsrechnung einfließen. Zweckgebundene Spenden (Schenkungen mit Auflage im Sinne des § 525 BGB) sollten zunächst auf einem Verbindlichkeitskonto erfasst werden. Erst nach deren zweckentsprechender Verwendung sollten die entsprechenden Beträge in den Spendenertrag fließen (Buchungssatz: Verbindlichkeiten, zweckgebundene Spenden an Spendenerträge). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nur verwendete zweckgebundene Spenden sowie freie Spenden zu Erträgen werden. zu 2: In der Kategorie „Löhne und Gehälter inkl. Lohnnebenkosten“ sind die Personalaufwendungen zusammengefasst, einschließlich tariflich bedingter Sonderzahlungen. Davon abgegrenzt sollten die Mehraufwendungen für Mehrarbeit (2.2) erfasst werden. Mehrarbeit kann ein Indikator für vielerlei Fehlentwicklungen sein, wie beispielsweise falsche Personaleinsatzplanung, Personalmangel, hoher Vertretungsbedarf oder eine Mischung dieser Faktoren. Andererseits kann mit Mehrarbeit aber auch einfach einmal eine Auslastungsspitze gezielt aufgefangen werden. zu 3: Hier sollten die nur durch Vertragsänderungen beeinflussbaren Kosten von den Kosten, die durch Änderungen der Nutzung oder Verhaltensänderungen beeinflusst werden können, getrennt werden. Deshalb erscheinen Mieten und Abschreibungen von den weiteren Raumkosten getrennt. Energiekosten sind durch Technik und Verhalten beeinflussbar, unterliegen aber häufig stärkeren Effekten, die durch die internationalen Ölmärkte in die Unternehmen getragen werden. zu 4: Diese Kostengruppe nimmt die wesentlichen Sachkosten auf. Die Sachkosten sind nach Maßgabe der Nähe zur persönlichen Dienstleistung geordnet. Die erste Kostenart (4.1) nimmt die unmittelbar mit dem pädagogischen oder pflegerischen Prozess verbundenen Kosten auf, während die Kosten weiter unten in der Liste (4.3 und 4.4) eher durch verwaltende Prozesse ausgelöst werden. Die letzte Kostenart – Beiträge und Versicherung (4.4) – nimmt Leistungen auf, die nicht unmittelbar mit einer Gegenleistung verbunden sein müssen. Hier kann überlegt werden, ob die Kosten der Gebäudeversicherung unter die sonstigen Raumkosten (3.5) geschlüsselt werden. zu 5: Es ist wichtig, die Umlagen von den primären Kosten einer Organisationseinheit zu trennen, um Kostentransparenz und Kostenverantwortung sicherzustellen. Während die Verantwortung für die primären Kosten eher bei den operativ tätigen Mitarbeitern liegt, sind die Leitungskräfte eher für die Umlagen verantwortlich. Spenden Personalkosten Raumkosten sonstiger Sachaufwand Umlagen

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