Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte - Ausgabe 2027

Wolfgang Benzel · Dirk Rott Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte Ausgabe 2027 Für Ihre Steuererklärung 2026

Steuerpflichtig oder nicht? Die Antwort auf diese Frage hängt von zwei wesentlichen Punkten ab: · Liegen Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag? · Seit wann sind Sie im Ruhestand? Schrittweise leitet Sie dieser Ratgeber durch die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens und gibt Hilfestellung bei Ihrer Steuererklärung. · Wichtige steuerliche Änderungen · Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen · Sonderausgaben (z. B. Kirchensteuer, Spenden) · Außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen) „Schnell und zuverlässig unterstützt der Ratgeber den Leser, seine steuerliche Situation zu optimieren und Geld zu sparen. Eine Anschaffung, die sich in barer Münze auszahlt.“ − Die Rentenversicherung Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.walhalla.de ISBN 978-3-8029-3185-7 € 14,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS

 | 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 10 Ein Steuerratgeber für Ruheständler, wozu?.......................... 10 Wichtige Änderungen 2026.................................................... 15 Abkürzungen........................................................................... 19 1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?.................................................................................... 21 Grundsätze.............................................................................. 22 Die Pflichtveranlagung........................................................... 22 Die Antragsveranlagung......................................................... 24 Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?......... 25 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 27 Pilotprojekt: „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern“....... 28 Termine und Fristen einhalten............................................... 29 2. So funktioniert das Einkommensteuersystem.............. 31 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 32 Die Summe der Einkünfte....................................................... 32 3. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 37 Erstellung der Einkommensteuererklärung........................... 38 1. Schritt.................................................................................. 38 2. Schritt.................................................................................. 38 3. Schritt.................................................................................. 41 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 42 4. Musterfall Horst und Irene Tausendsassa...................... 45 Die Formulare zur Steuererklärung richtig ausfüllen............. 46

6 |  5. Einkünfte aus Renten............................................................ 107 Grundsätze.............................................................................. 108 Wer ist betroffen?.................................................................... 108 Doppelbesteuerung von Renten: der Stand............................ 112 Besteuerung von Rentennachzahlungen................................ 113 Wie werden Folgerenten besteuert?........................................ 114 Rentenanpassungen................................................................ 115 Wie werden die sonstigen Renten besteuert?......................... 116 Wohnsitz im Ausland.............................................................. 118 Was Sie als Rentner noch wissen sollten................................. 119 6. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen............................................................. 121 Grundsätze.............................................................................. 122 Versorgungsfreibetrag............................................................ 123 Werbungskosten...................................................................... 127 7. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 131 Grundsätze.............................................................................. 132 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 132 Die Aktivrente......................................................................... 135 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 138 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 141 8. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 147 Grundsätze.............................................................................. 148 Werbungskosten...................................................................... 148 Die degressive Abschreibung ab 2023 (§ 7 Abs. 5a EStG)....... 152 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten ........................... 153

 | 7 Erhaltungsaufwendungen....................................................... 154 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung...................... 156 Vermietung an nahe Angehörige............................................ 156 9. Einkünfte aus Kapitalvermögen........................................ 159 Grundsätze.............................................................................. 160 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 160 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ................... 161 Vorabpauschale bei Fonds....................................................... 163 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 164 Kapitallebensversicherung..................................................... 166 10. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte....... 167 Grundsätze.............................................................................. 168 Verkauf von Grundstücken..................................................... 168 Verkauf von Gold und anderen Wertgegenständen................ 170 11. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 173 Grundsätze.............................................................................. 174 Altersentlastungsbetrag......................................................... 174 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 175 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 176 12. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 177 Sonderausgaben...................................................................... 178 Unterhaltsleistungen.............................................................. 179 Versorgungsausgleich............................................................. 180 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 181

8 |  Kinderbetreuungskosten........................................................ 183 Schulgeld................................................................................. 184 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 185 Begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente)............. 186 Begünstigte Spenden.............................................................. 186 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 187 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 188 Außergewöhnliche Belastungen............................................. 190 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 190 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 192 Abc der wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen.......... 197 13. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 209 Freibeträge für Kinder............................................................. 210 Härteausgleich........................................................................ 212 Steuerermäßigungen für bestimmte Arbeiten im privaten Haushalt.................................................................................. 213 Steuerermäßigung für die energetische Sanierung des eigenen Hauses. ...................................................................... 218 14. Tipps und Informationen...................................................... 221 Tipps und Informationen........................................................ 222 Steuerklassenwahl.................................................................. 222 Lohnsteuerabzug/ELStAM..................................................... 223 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 224 Vorauszahlungen.................................................................... 226 Heirat...................................................................................... 227 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 228

 | 9 Erziehungsrente ..................................................................... 229 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 230 Was passiert nach Einlegung des Einspruchs?....................... 233 Steuerhinterziehung............................................................... 234 Stichwortverzeichnis..................................................... 237

1 1. Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? Grundsätze.................................................................................... 22 Die Pflichtveranlagung................................................................. 22 Die Antragsveranlagung. .............................................................. 24 Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?................ 25 Welches Finanzamt ist zuständig?................................................ 27 Pilotprojekt: „Vereinfachte Veranlagung von Rentnern“.............. 28 Termine und Fristen einhalten..................................................... 29

22 | Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 1 Grundsätze Noch immer ist neben „Einkommensteuererklärung“ der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ im Umlauf, obwohl diese formale Trennung bereits vor einigen Jahren entfallen ist. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. „Lohnsteuer“ ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Wer als Arbeitnehmer oder als Pensionär aus dem aktiven oder ehemaligen Dienstverhältnis Bruttoarbeitslohn oder Versorgungsbezüge erhält, muss entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer zahlen, die durch den Arbeitgeber bzw. die Auszahlungsstelle an das Finanzamt unmittelbar abgeführt wird. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das „zu versteuernde Einkommen“ zugrunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird. „Zu versteuerndes Einkommen“ ist das Einkommen, auf welches die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus dem sich die tatsächliche Steuer errechnet. Um das „zu versteuernde Einkommen“ zu ermitteln, müssen vom Jahresbruttoarbeitslohn oder den Versorgungsbezügen Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Beziehen Sie noch weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus der Vermietung einer Immobilie, sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ebenfalls zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen „Pflichtveranlagung“ und der sogenannten freiwilligen „Antragsveranlagung“ unterschieden. Die Pflichtveranlagung Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht. Als Rentner sind Sie seit jeher grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings ist es in den allermeisten Fällen so – und zwar unabhängig vom alten

Die Pflichtveranlagung | 23 1 oder neuen Recht –, dass es aufgrund der niedrigen Einkünfte zu keiner Steuerfestsetzung kam. Die Finanzämter haben dann in aller Regel auf die Erfüllung der Erklärungspflicht verzichtet. Zahlreiche Rentner waren bislang überhaupt nicht steuerlich erfasst. Für viele Rentner ist es deshalb sinnvoll, eine sogenannte „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ (NV-Bescheinigung) zu beantragen – und zwar dann, wenn die Höhe des zu versteuernden Einkommens so niedrig ist, dass keine Steuern anfallen, gleichzeitig aber Zinseinnahmen anfallen, für die Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten werden müsste. In diesem Fall sieht die Bank vom Abzug der Abgeltungsteuer normalerweise ab. Außerdem muss keine Einkommensteuererklärung eingereicht werden, nur um die Abzugsbeträge vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Beispiel: Der ledige Rentner Hans Bauer bezieht im Jahr 2026 eine Altersrente in Höhe von 10.000 EUR. Daneben hat er Zinseinnahmen in Höhe von 2.801 EUR. Da Herrn Bauer ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen zusteht, ist die Bank verpflichtet, mindestens vom übersteigenden Zinsbetrag (2.801 EUR – 1.000 EUR = 1.801 EUR) Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einzubehalten. Da für Herrn Bauer insgesamt aufgrund des zu niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Einkommensteuer festgesetzt wird, müsste er eine Einkommensteuererklärung einreichen, damit die einbehaltene Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Dieses umständliche Prozedere lässt sich vermeiden, indem Herr Bauer eine NV-Bescheinigung beantragt, die in der Regel für drei Jahre erteilt wird. Durch Vorlage der Bescheinigung bei der Bank kann diese die Zinsen ohne Steuerabzug auszahlen und Herr Bauer muss keine Steuererklärung einreichen. Als Pensionär sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbstständiger Arbeit besteht, das heißt in Ihrem Fall aus Versorgungsbezügen, ein Steuerabzug vorgenommen wurde und

24 | Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 1 ■ Einkünfte (Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen (z. B. Einkünfte aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit), welche 410 Euro im Jahr übersteigen, oder ■ die Summe der steuerfrei erhaltenen Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld), mehr als 410 Euro im Jahr beträgt oder ■ Sie von mehreren Arbeitgebern zeitgleich Arbeitslohn bezogen haben oder ■ bei einem Steuerpflichtigen die beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder ■ beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von beiden für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder ■ der Steuerpflichtige einen Freibetrag beantragt hat oder ■ ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag zwischen ihnen in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder ■ Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug (z. B. Entlassungsentschädigungen) ermittelt wurde oder ■ die Ehe des Pensionärs im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein geschiedener Ehegatte im Veranlagungszeitraum erneut geheiratet hat oder ■ bestimmte Fälle der erweiterten unbeschränkten Einkommensteuerpflicht vorliegen. Die Antragsveranlagung Wenn Sie nicht zum Kreis derjenigen gehören, die pflichtveranlagt werden, werden Sie nur auf Ihren Antrag hin zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung. Dafür haben Sie vier Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, um das es geht. Für das Jahr 2026 läuft die Frist also bis zum 31.12.2030.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? | 25 1 Prüfen Sie einmal im Jahr, ob sich für zurückliegende Jahre noch eine freiwillige Erklärung lohnt. Solange die Vierjahresfrist läuft, können Sie sie nachholen. Ende 2026 sind das die Jahre 2022 bis 2025. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung für den Fall, dass für Sie Lohnsteuer aus den Versorgungsbezügen oder aus einem Arbeitsverhältnis einbehalten wurde, immer dann, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben höher als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge sind. Sind beispielsweise die Werbungskosten bei Arbeitnehmern durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel höher als der Pauschbetrag von 1.230 Euro, ist mit einer Steuererstattung zu rechnen. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, müssen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnen. Praxis-Tipp: Führt die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung nicht zu einer Erstattung, sondern wider Erwarten zu einer Steuernachzahlung, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat nach Zugang des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt Ihren Antrag auf Steuerveranlagung zurücknehmen. Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Viele Rentner müssen im Alter noch eine Steuererklärung abgeben. Grundsätzlich gilt: Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt. 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Es kommt jedoch nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist, da Renten erst seit 2005 teilweise besteuert werden. Wer 2005 in Rente gegangen ist, hat sich damals einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent gesichert. Dieser Freibetrag gilt lebenslang, allerdings als fester Eurobetrag. Alle späteren Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Weil die Renten seit 2005 um rund 59 Pro

26 | Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? 1 zent gestiegen sind, sind bei diesem Rentner heute nicht mehr 50 Prozent steuerfrei, sondern nur noch rund 31 Prozent. Er kann 2026 etwa 22.000 Euro Bruttorente im Jahr beziehen, ohne Steuern zu zahlen. Wer 2026 in Rente geht, muss dagegen von Anfang an 84 Prozent seiner Rente versteuern. Für ihn liegt die Grenze bei etwa 17.400 Euro im Jahr. Beispiel: Herr Altmann ist 2005 in Rente gegangen, Frau Neumann geht 2026 in Rente. Beide sind gesetzlich krankenversichert, haben Kinder und beziehen keine weiteren Einkünfte. Herr Altmann Frau Neumann Bruttorente 2026 22.000 EUR 17.400 EUR Steuerpflichtiger Anteil 68,64 % (ursprünglich in 2005 waren es 50 %) 84 % ./. Werbungskostenpauschbetrag 102 EUR 102 EUR ./. Sonderausgabenpauschbetrag 36 EUR 36 EUR ./. Kranken- und Pflegeversicherung 2.717 EUR 2.149 EUR = zu versteuerndes Einkommen 12.237 EUR 12.329 EUR Beide liegen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR und zahlen keine Steuern. Herr Altmann darf dafür rund 4.600 EUR mehr Rente beziehen als Frau Neumann. Wichtig: Diese Grenzen gelten für Rentner ohne weitere Einkünfte. Sobald eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hinzukommen, verschiebt sich die Grenze nach unten. Auch der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wirkt sich aus: Wer kinderlos ist, zahlt mehr und kann deshalb etwas mehr Rente steuerfrei beziehen.

Welches Finanzamt ist zuständig? | 27 1 Kommen weitere Einnahmen, wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung hinzu, muss neu gerechnet werden. Seit 2026 gibt es eine weitere Besonderheit. Wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei (Aktivrente, siehe Kapitel 7). Dieser Betrag zählt bei der Frage, ob Sie über dem Grundfreibetrag liegen, nicht mit. Er unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Nur weil Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bedeutet das aber nicht, dass Sie in jedem Fall Steuern zahlen müssen. Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen. Einen großen Posten können hier die Gesundheitsausgaben ausmachen. Allerdings müssen auch Rentner hier eine Eigenbelastung tragen. Sammeln Sie also sämtliche Belege für Brille, Medikamente, Kuren, Gehhilfen oder Zahnersatz. Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz von verheirateten Personen, die von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Pensionsempfängern, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die für die Auszahlung der Pensionen zuständige öffentliche Kasse befindet. Für Rentenbezieher ohne Wohnsitz in Deutschland ist seit dem 01.01.2009 das Finanzamt in Neubrandenburg zuständig.

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