Wolfgang Benzel · Dirk Rott Steuerratgeber für Arbeitnehmer Ausgabe 2027 Für Ihre Steuererklärung 2026 2 0 26
Geld zurück vom Finanzamt! Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über steuerliche Fragestellungen: · Wer muss bis wann wo seine Einkommensteuererklärung abgeben? · Wie ermittle ich die Summe meiner Einkünfte und mein zu versteuerndes Einkommen? Informieren Sie sich insbesondere über: · Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt · Steuerbegünstigte Gehaltszuwendungen · Doppelte Haushaltsführung · Fahrtkosten und Entfernungspauschale · Ausländische Einkünfte Mit zahlreichen Praxis-Tipps, anschaulichen Berechnungsbeispielen, ABC der wichtigsten Werbungskosten und beispielhaft ausgefüllten Steuerformularen zum Download. Prof. Dr. Wolfgang Benzel, Steuerberater und Diplom-Kaufmann, ist Gesellschafter der Dr. Benzel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, ordentlicher Professor an der Provadis-Hochschule Frankfurt/Höchst und erfolgreicher Fachautor. Dirk Rott, Diplom-Kaufmann, ist seit vielen Jahren in der Steuerberatung tätig, Fachreferent und erfolgreicher Fachbuchautor. Auf seinem YouTube-Kanal „Steuerratgeber“ gibt er wöchentlich Steuertipps. www.WALHALLA.de ISBN 978-3-8029-3179-6 € 14,95 [D] WISSEN FÜR DIE PRAXIS • VERSTÄNDLICH • ANWENDUNGSORIENTIERT • MIT PRAXIS-TIPPS
| 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort....................................................................................... 10 Ein Steuerratgeber für Arbeitnehmer, wozu?......................... 10 Wichtige Änderungen 2026.................................................... 14 Abkürzungen........................................................................... 20 1. Die Einkommensteuererklärung........................................ 23 Definition................................................................................ 24 Die Pflichtveranlagung........................................................... 24 Die Antragsveranlagung......................................................... 26 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?... 26 Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung................... 26 Welches Finanzamt ist zuständig?......................................... 27 Termine und Fristen einhalten............................................... 28 2. So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem..................................................... 29 Die verschiedenen Einkunftsarten......................................... 30 Die Summe der Einkünfte....................................................... 31 3. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.................... 33 Lohnsteuerabzug..................................................................... 34 Der Lohnsteuerfreibetrag. ...................................................... 34 Steuertarif............................................................................... 35 Steuerfreie Lohnersatzleistungen. ......................................... 35 Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt............... 36 Aktivrente: steuerfreier Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze.................................................................... 39
6 | Vorteil steuerbegünstigter Gehaltszuwendungen.................. 39 Werbungskosten und Arbeitnehmerpauschbetrag................. 64 Reisekostenrecht..................................................................... 66 Erste Tätigkeitsstätte.............................................................. 66 Fahrten („Wege“) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte....................................................................... 74 Berufliche Auswärtstätigkeit.................................................. 85 Doppelte Haushaltsführung. .................................................. 100 Sonstige Fahrtkosten.............................................................. 112 Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland......................... 112 Abc der wichtigsten Werbungskosten..................................... 119 Anlage: Ausgewählte Pauschbeträge 2026............................. 143 4. Einkünfte aus einer Nebentätigkeit.................................. 147 Grundsätzliches...................................................................... 148 Die nichtselbstständige Nebentätigkeit................................. 148 Die selbstständige Nebentätigkeit.......................................... 151 Exkurs: Umsatzsteuer............................................................. 155 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung................ 159 Grundsätzliches...................................................................... 160 Werbungskosten...................................................................... 160 Abschreibungen...................................................................... 161 Sonderabschreibung nach § 7b EStG...................................... 162 Degressive Abschreibung für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG) ....................................................................................... 164 Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten............................ 165 Erhaltungsaufwendungen ...................................................... 166 Vermietung an nahe Angehörige ........................................... 167
| 7 Beispiel einer Einnahmenüberschussrechnung ..................... 168 6. Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen.......................................................... 171 Grundsätzliches...................................................................... 172 So funktioniert die Abgeltungsteuer...................................... 172 Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.................... 173 Berechnung der Abgeltungsteuer........................................... 174 Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds........................... 176 Kapitallebensversicherung..................................................... 177 Kirchensteuer.......................................................................... 178 7. Veräußerungsgeschäfte........................................................ 179 Grundsätzliches...................................................................... 180 Verkauf von Grundstücken..................................................... 180 8. Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte............................................................................ 183 Grundsätzliches...................................................................... 184 Altersentlastungsbetrag......................................................... 184 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende................................ 184 Freibetrag für Land- und Forstwirte....................................... 186 9. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen.. 187 Sonderausgaben...................................................................... 188 Unterhaltsleistungen.............................................................. 189 Versorgungsausgleich............................................................. 191 Vorsorgeaufwendungen.......................................................... 191 Kinderbetreuungskosten........................................................ 193 Gezahlte Kirchensteuer. ......................................................... 194
8 | Kosten der ersten Berufsausbildung....................................... 195 Schulgeld................................................................................. 197 Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge......... 197 Begünstigte Spenden.............................................................. 203 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien.......... 204 Verlustrücktrag und Verlustvortrag....................................... 205 Außergewöhnliche Belastungen............................................. 207 Allgemeine außergewöhnliche Belastungen.......................... 207 Abc der wichtigsten allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen........................................... 209 Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen.......... 214 10. Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen................................................................................ 223 Freibeträge für Kinder............................................................. 224 Härteausgleich........................................................................ 227 Steuerermäßigungen für bestimmte Arbeiten im privaten Haushalt.................................................................................. 227 11. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung........... 233 Schritt-für-Schritt-Erklärung................................................. 234 Musterfall Herr Eifrig.............................................................. 238 Steuererklärung mit ELSTER erstellen................................... 239 12. Tipps und Informationen...................................................... 243 Steuerklassenwahl.................................................................. 244 Lohnsteuerabzugsmerkmale................................................... 245 Lohnsteuerermäßigungsverfahren........................................ 246 Vorauszahlungen.................................................................... 248 Heirat...................................................................................... 249
| 9 Antrag auf Änderung, Einspruch und Klage........................... 251 Was passiert nach Einlegung des Einspruchs?....................... 254 Steuerhinterziehung............................................................... 255 Stichwortverzeichnis..................................................... 257
1 1. Die Einkommensteuererklärung Definition...................................................................................... 24 Die Pflichtveranlagung................................................................. 24 Die Antragsveranlagung. .............................................................. 26 Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?.......... 26 Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung......................... 26 Welches Finanzamt ist zuständig?................................................ 27 Termine und Fristen einhalten..................................................... 28
24 | Die Einkommensteuererklärung 1 Definition Noch immer ist neben „Einkommensteuererklärung“ der Begriff „Lohnsteuerjahresausgleich“ im Umlauf, obwohl diese formale Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. „Lohnsteuer“ ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Da Sie als Arbeitnehmer Bruttoarbeitslohn beziehen, wird entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch das Personalbüro an das Finanzamt abgeführt. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das „zu versteuernde Einkommen“ zugrunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. „Zu versteuerndes Einkommen“ ist das Einkommen, auf welches die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus dem sich die tatsächliche Steuer errechnet. Um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln, müssen vom Jahresbruttoarbeitslohn Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Beziehen Sie neben den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer weitere Einkünfte, zum Beispiel aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung einer Immobilie, sind auch diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen „Pflichtveranlagung“ und der sogenannten freiwilligen Antragsveranlagung unterschieden. Die Pflichtveranlagung Die von Ihnen während des Jahres abgeführte Lohnsteuer bzw. die von Ihnen gezahlten Einkommensteuer-Vorauszahlungen stellen immer nur vorläufige Zahlungen dar und beruhen auf bestimmten Annahmen bzw. auf Schätzungen. Wie hoch Ihre endgültige Steuerschuld tatsächlich ist, kann erst nach Ablauf des Steuerjahres festgestellt werden.
Die Pflichtveranlagung | 25 1 Bestimmte steuerliche Sachverhalte können dazu führen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Diese Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nennt man Pflichtveranlagung. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbstständiger Arbeit (aus Ihren laufenden Bezügen) besteht, während des Jahres ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde und ■ Einkünfte (Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen (z. B. Einkünfte aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit), welche 410 Euro im Jahr übersteigen oder ■ die Summe der steuerfrei erhaltenen Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Elterngeld), mehr als 410 Euro im Jahr beträgt oder ■ Sie von mehreren Arbeitgebern zeitgleich Arbeitslohn bezogen haben, also Lohneinkünfte mit der Steuerklasse VI besteuert werden, oder ■ die beim Steuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale größer ist als die tatsächlich abziehbaren Vorsorgeaufwendungen oder ■ beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von beiden für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert bzw. bei der Steuerklasse IV der Faktor eingetragen wurde oder ■ Sie einen Freibetrag beantragt haben oder ■ ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag zwischen ihnen in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird oder ■ Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug (z. B. Entlassungsentschädigungen) ermittelt wurde oder ■ Ihre Ehe im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und Sie oder Ihr geschiedener Ehepartner im Veranlagungszeitraum erneut geheiratet haben oder
26 | Die Einkommensteuererklärung 1 ■ bestimmte Fälle der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht vorliegen. Die Antragsveranlagung Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Deshalb wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn Sie dies beantragen. Der Antrag erfolgt mit der Einreichung der Steuererklärung, eine grundsätzliche Frist ist hierbei nicht einzuhalten. Es gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres. Die Erklärung für 2026 muss also bis zum 31.12.2030 beim Finanzamt sein. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung, wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben höher als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge sind. Sind also beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 1.230 Euro, ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, müssen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer berechnen. Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein? Bei der Pflichtveranlagung muss Ihre Steuererklärung 2026 bis spätestens 02.08.2027 beim Finanzamt sein. Der 31.07.2027 fällt auf einen Samstag, deshalb verschiebt sich die Frist auf den folgenden Montag. Im Fall der Antragsveranlagung sind Sie überhaupt nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, haben die Möglichkeit, sich entweder zusammen veranlagen zu lassen, was zum meist vorteilhafteren Ehegattensplitting führen würde, oder aber die Einzelver
Welches Finanzamt ist zuständig? | 27 1 anlagung zu beantragen. Diese Wahl können die Ehegatten in jedem Steuerjahr neu treffen. Praxis-Tipp: Die Ehegatten treffen diese Wahl, indem sie im jeweiligen Hauptvordruck (ESt 1 A) das Kreuzchen entweder neben „Zusammenveranlagung“ oder neben „Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern“ setzen. Falls Sie sich für die Zusammenveranlagung entscheiden, füllen Sie auch die Zeilen unter der Rubrik „Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau oder Person B“ aus. In den meisten Fällen stellt die Zusammenveranlagung die steuerlich günstigste Variante dar. Die Einzelveranlagung ist jedoch beispielsweise sinnvoller, wenn ein Ehegatte steuerfreie, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte bezieht. Siehe dazu ausführlich Kapitel 3 → Steuerfreie Einnahmen und Progressionsvorbehalt → Steuerfreie Lohnersatzleistungen. Die Einzelveranlagung kann außerdem günstiger sein, wenn ein Ehegatte als Beamter oder Angestellter neben sonstigen Vorsorgeaufwendungen niedrige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlt (in der Regel im Rahmen einer Anwartschaft) und der Ehegatte, der Einkünfte bezieht, hohe Beiträge zahlt. In diesem Fall sollten Sie mithilfe einer entsprechenden Steuersoftware eine Vergleichsberechnung durchführen. Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das örtliche Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Arbeitnehmer vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Arbeitnehmers, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.
28 | Die Einkommensteuererklärung 1 Termine und Fristen einhalten Folgende Termine sollten Sie beachten: 31. Juli Sofern Sie eine Steuererklärung abgeben müssen (Pflichtveranlagung), haben Sie für die Abgabe Ihrer Steuererklärung bis zum 02.08.2027 Zeit. Die gesetzliche Frist endet am 31. Juli. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärungen bis einschließlich Veranlagung 2024 geändert. Seit 2025 gelten wieder die ursprünglichen Fristen. ■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2026 muss bis spätestens 02.08.2027 beim Finanzamt sein. ■ Die Steuererklärung für den Besteuerungszeitraum 2027 muss bis spätestens 31.07.2028 beim Finanzamt sein. Werden Sie von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein betreut, verlängert sich die Frist grundsätzlich ■ für den Besteuerungszeitraum 2025 bis zum 01.03.2027. ■ für den Besteuerungszeitraum 2026 bis zum 29.02.2028. 30. November Das ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder Ergänzung der ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) für das laufende Jahr. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die früher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Anzahl der Kinderfreibeträge etc.). Hierzu zählt auch der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Der eingetragene Jahresbetrag gilt dann ab dem 01. des Folgemonats. Das ist insbesondere dann interessant, wenn Sie im Dezember Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erwarten. Sollten Sie das Weihnachtsgeld mit Ihrem Novembergehalt ausgezahlt bekommen, achten Sie bitte darauf, dass Sie den Freibetrag bis spätestens Ende Oktober eintragen lassen.
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