SBV – Schwerbehindertenvertretung

Perfekt zur Einarbeitung nach der Wahl 2026 SBV Schwerbehindertenvertretung Urs Peter Janetz Eine Einführung für Vertrauenspersonen und deren Stellvertretung 3., aktualisierte Auflage

Fit für die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind anspruchsvoll und rechtlich komplex. Dieses Buch vermittelt das nötige Wissen für eine sichere und erfolgreiche SBV-Arbeit. Praxisnah und verständlich erläutert der erfahrene Autor: • Grundlagen des SGB IX und wichtige Begriffe des Schwerbehindertenrechts • Rechte und Stellung der SBV in Betrieb und Dienststelle • Beteiligungsrechte und deren Durchsetzung • Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und weiteren Partnern • Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und Gleichstellung • Besondere Ansprüche schwerbehinderter Beschäftigter im Arbeitsverhältnis Zahlreiche Praxisbeispiele, Tipps und konkrete Handlungsempfehlungen unterstützen Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen dabei, rechtliche Fragen sicher einzuordnen und die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter kompetent und wirksam zu vertreten. Urs Peter Janetz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seit vielen Jahren leitet er arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare für Nichtjuristen, v. a. für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen. www.walhalla.de ISBN 978-3-8029-1653-3 € 31,95 [D] • AKTUELL • PRAXISGERECHT • VERSTÄNDLICH WISSEN FÜR DIE PRAXIS Bestellnummer: 1653600

Gesamtübersicht 1. W arum Sie dieses Buch unbedingt lesen sollten!.......... 13 1.1 Lernen Sie mit dem Buch schwimmen!............................ 14 1.2 Ein Hinweis in eigener Sache ........................................... 14 1.3 Warum ist die SBV so wichtig? ........................................ 15 1.4 Und wo liegen übliche (betriebliche) Problematiken? .. 17 2. Umgang mit Paragrafen & Co.......................................... 21 2.1 Recht – Etwas, vor dem man Angst haben muss?........... 22 2.2 Wie sind Gesetze und Paragrafen aufgebaut? Wie zitiere ich richtig?...................................................... 22 2.3 D er Umgang mit Gesetzen und Kommentaren – wie finde ich, was ich suche? ........................................... 23 2.4 Die Juristensprache .......................................................... 25 2.5 Und wie geht man mit diesem Buch um? ....................... 26 3. Das Sozialgesetzbuch....................................................... 27 3.1 Ü berblick über das Sozialgesetzbuch (SGB) ................... 28 3.2 Wichtige Begriffe im SGB IX............................................. 29 3.2.1 SBV/Vertrauensperson/Stellvertreter............................... 29 3.2.2 B ehinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX............................. 29 3.2.3 Grad der Behinderung (GdB)............................................ 30 3.2.4 Schwerbehinderung.......................................................... 31 3.2.5 Gleichstellung.................................................................... 31 3.2.6 Z uständige Interessenvertretung i. S. d. § 176 SGB IX.... 32 4. Die SBV im Betrieb............................................................ 33 4.1 Die Rechtsstellung der SBV............................................... 34 4.1.1 Die SBV als eigenständige Mitarbeitervertretung......... 34

4.1.2 Ein kurzer Blick auf die Wahl............................................ 34 4.1.3 F ür wen ist die SBV zuständig?......................................... 39 4.1.4 Vertrauensperson und Stellvertreter............................... 40 4.1.5 Ehrenamt............................................................................ 44 4.1.6 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot........................................................ 44 4.1.7 B esonderer Kündigungsschutz von Vertrauensperson und Stellvertreter............................... 46 4.1.8 Geheimhaltungspflichten................................................. 50 4.1.9 Freistellung zur Ausübung des Ehrenamts...................... 52 4.1.10 Schulungsansprüche.......................................................... 55 4.2 P raxis der SBV-Arbeit........................................................ 59 4.2.1 Kosten der Amtsausübung............................................... 59 4.2.2 Sprechstunden der SBV, Gespräche mit Kollegen........... 63 4.2.3 Datenschutz in der SBV-Arbeit......................................... 64 4.2.4 Anlage einer Schwerbehindertenkartei.......................... 69 4.2.5 Öffentlichkeitsarbeit und Schwerbehindertenversammlung.................................... 72 4.3 Kontakte: Wer gehört auf die SBV-Telefonliste?............ 75 4.3.1 Interne Partner der SBV.................................................... 76 4.3.2 Hilfe von außen................................................................. 87 5. Aufgaben der SBV............................................................. 99 5.1 Allgemeine Aufgaben nach § 178 Abs. 1 SGB IX ......... 100 5.2 Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen ...... 101 5.2.1 Unterrichtungs- und Anhörungsrecht nach § 178 Abs. 2 SGB IX................................................. 101 5.2.2 E xkurs: Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers, § 154 ff. SGB IX................................................................ 106 5.2.3 B eteiligung der SBV im Bewerbungsverfahren und bei Einstellung – Rechte und Pflichten aus §§ 164, 165 SGB IX.................................................... 113

5.2.4 Beteiligung der SBV bei Versetzungen.......................... 118 5.2.5 Beteiligung der SBV bei Aufhebungsverträgen............ 119 5.2.6 Beteiligung der SBV bei Abmahnungen........................ 119 5.2.7 B eteiligung der SBV bei Kündigungen........................... 122 5.2.8 Aussetzung einer Entscheidung des Arbeitgebers........ 127 5.3 Behindertengerechte Arbeitsplätze, 164 Abs. 4 SGB IX 128 5.4 Inklusionsvereinbarung . ................................................ 130 5.4.1 Verfahren.......................................................................... 132 5.4.2 Mögliche Inhalte.............................................................. 133 5.4.3 Vorteile der Inklusionsvereinbarung für die Beteiligten............................................................ 134 6. B ußgelder und Arbeitsgericht – Durchsetzung der Rechte der SBV................................. 137 6.1 Bußgeldverfahren .......................................................... 138 6.2 B eschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.................. 139 6.3 V erstoß der SBV gegen ihre gesetzlichen Pflichten..... 141 7. Prävention, Reha, Teilhabe am Arbeitsleben............... 143 7.1 Überblick.......................................................................... 144 7.2 Prävention gem. § 167 SGB IX ....................................... 144 7.2.1 Verhältnisprävention...................................................... 145 7.2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)........ 147 7.3 Krankheitsprävention .................................................... 154 7.3.1 Begriffe............................................................................ 154 7.3.2 Gesundheitsschutz im Betrieb........................................ 154 7.4 Reha im Schwerbehindertenrecht – ein Überblick....... 156 7.5 Berufliche Rehabilitation................................................ 157 7.6 Medizinische Rehabilitation........................................... 159 7.6.1 Allgemeines..................................................................... 159

7.6.2 Stufenweise Wiedereingliederung: Hamburger Modell.......................................................... 160 7.7 Teilhabe am Arbeitsleben............................................... 164 7.7.1 Allgemeines, Überblick................................................... 164 7.7.2 Technische Arbeitshilfen................................................. 165 7.7.3 Arbeitsassistenz............................................................... 167 7.7.4 H ilfe in besonderen Lebenslagen.................................. 168 7.7.5 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes....................... 169 7.7.6 Qualifizierung.................................................................. 170 7.8 Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen ................................................. 171 7.9 Überblick: Leistungsspektrum der Träger .................... 172 7.10 Leistungsgrundsätze und verfahrensrechtliche Fragen .......................................... 173 7.10.1 Allgemeine Leistungsgrundsätze................................... 173 7.10.2 Mitwirkungspflichten des Leistungsberechtigten........ 174 7.10.3 Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten.................... 175 7.10.4 K lärung der Zuständigkeit, § 14 SGB IX......................... 175 8. Feststellung von GdB und Gleichstellung..................... 177 8.1 Die Rolle der SBV im Feststellungsverfahren ............... 178 8.2 B ildung des Grades der Behinderung (GdB) ................ 179 8.2.1 Grundsätze zur Bildung eines GdB................................ 180 8.2.2 Maßstab: Versorgungsmedizinische Grundsätze.......... 180 8.2.3 Verfahrensweise bei der GdB-Bildung.......................... 181 8.2.4 Sonderfall: Heilungsbewährung.................................... 183 8.2.5 Die Merkzeichen.............................................................. 184 8.2.6 Nachteilsausgleiche im Überblick.................................. 185 8.2.7 Das (Verwaltungs-)Feststellungsverfahren im Überblick..................................................................... 190 8.2.8 Inhalt des Feststellungsbescheides................................ 191 8.2.9 Änderung von Feststellungsbescheiden........................ 192

8.2.10 Schwerbehindertenausweis............................................. 193 8.3 Gleichstellung nach § 151 Abs. 2 SGB IX ....................... 194 8.3.1 Allgemeines..................................................................... 194 8.3.2 Antrag – Begründung und Fallen................................... 195 8.3.3 Anhörung der Betriebspartner...................................... 197 8.4 Rechtsmittel .................................................................... 199 8.4.1 Widerspruch und Klage.................................................. 199 8.4.2 Wegfall von Schwerbehinderung/ Gleichstellung, § 199 SGB IX.......................................... 200 9. Besondere Ansprüche Schwerbehinderter aus dem Arbeitsverhältnis............................................. 203 9.1 Diskriminierung Behinderter ........................................ 204 9.1.1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)............. 204 9.1.2 F olgen (unzulässiger) Diskriminierung.......................... 206 9.2 D arf der Arbeitgeber nach der Schwerbehinderung fragen?.......................................... 209 9.2.1 Bewerbungsverfahren.................................................... 209 9.2.2 Bestehendes Arbeitsverhältnis....................................... 210 9.3 Teilzeitanspruch .............................................................. 210 9.4 B efreiung von Mehrarbeit ............................................. 212 9.5 Zusatzurlaub ................................................................... 213 9.6 Besonderer Kündigungsschutz ...................................... 213 9.6.1 Ausnahmen...................................................................... 214 9.6.2 Sonderfall § 173 Abs. 3 SGB IX ...................................... 216 9.6.3 S onderfall § 175 SGB IX................................................... 219 9.6.4 W ann stimmt das Integrationsamt einer Kündigung zu?....................................................... 219 10. S chlusswort und Literaturempfehlung......................... 222 11. Abkürzungsverzeichnis ................................................. 224 12. Stichwortverzeichnis...................................................... 226

1. Warum Sie dieses Buch unbedingt lesen sollten! 14 www.WALHALLA.de 1 1. W arum Sie dieses Buch unbedingt lesen sollten! 1.1 Lernen Sie mit dem Buch schwimmen! Die Erfahrung zeigt, dass Menschen häufig so ihre Probleme mit dem „Recht“ haben. Besonders eklatant tritt das immer dann ans Licht, wenn das „Recht“ einem selbst einmal nicht Recht gibt. Dann ist es – logisch – ungerecht. Verstärkt wird dieses Unwohlsein mit Recht und Gesetz dann, wenn Sie sich schlagartig in einem Ehrenamt wiederfinden, in dem man von Ihnen erwartet, dass sie – quasi gottgegeben – das Recht anwenden und verstehen können. Ach ja, beraten sollen Sie natürlich auch noch. In dieser Lage befinden sich viele Mitarbeitervertreter – selbstredend auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV). Hinzu kommt, dass Sie als Vertrauensperson nicht den Rückhalt durch ein Gremium haben, wie die bei Betriebs- oder Personalrat der Fall ist. Oft stehen Sie allein auf weiter Flur. Als Vertrauensperson oder Stellvertreter müssen Sie in der Realität zudem häufig damit kämpfen, dass Sie – im Gegensatz zum Betriebs- oder Personalrat – bei den Mitarbeitern relativ unbekannt sind. Gelegentlich sogar ungeliebt. Denn mit „Ihrer“ Thematik will sich niemand auseinandersetzen. Außer es ist schon zu spät. Wenn Sie sich an die Materie „Schwerbehindertenvertretung“ herantrauen, landen Sie schnell bei der üblichen Fachliteratur: Kommentare zum Sozialgesetzbuch, juristische Abhandlungen vom Umfang einer Brockhaus-Gesamtausgabe, Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, juristische Lehrbücher. Geschrieben von Juristen für Juristen. Spannend wie eine Verfilmung des Telefonbuchs von Berlin. Lebendig wie eine ägyptische Mumie. Noch dazu in der uns Juristen eigentümlichen Sprache, die „Normalmensch“ ohnehin nicht verstehen kann – und soll. Oder Sie landen bei wissenschaftlich anerkannten Medien wie der „Bild“-Zeitung, dem „Goldenen Blatt“ oder der „Hörzu“, die meist irgendwo den einen oder anderen Mini-Artikel zum Thema Recht

1.2 Ein Hinweis in eigener Sache 15 www.WALHALLA.de 1 abdrucken. Der freilich den Informationsgehalt eines Päckchens Kaugummi enthält. Zudem sind Sie meist auf sich alleine gestellt, werden ins kalte Wasser geworfen. An dieser Stelle setzt dieses Buch an. Es will Ihnen helfen, Schwimmen zu lernen. Dieses Buch ▪ soll Ihnen einen ersten Einstieg in die Materie verschaffen, ▪ ist nicht für Juristen geschrieben, ▪ verzichtet bewusst auf wissenschaftliche Formatierung, ▪ erhebt den Anspruch, juristisch korrekt zu sein und ▪ soll vor allem eines: Spaß machen und Lust auf „SBV“. Sie kommen schnell in die Materie, kurz(-weilig) und informativ. Dieses Buch macht Sie sensibel für die Knackpunkte und Stolpersteine. Bewusst verzichtet wird darauf, ein wissenschaftliches Standardwerk zu schaffen. Die Themen werden angesprochen, aber nicht bis ins kleinste Detail ausgeführt. Tiefgreifende Literaturverweise etc. werden Sie von daher nicht finden. Dieses Werk stellt ja keine Doktorarbeit dar! Wichtig: Verweise auf Rechtsprechung und Literatur werden bewusst knappgehalten. Zum einen beschränke ich mich auf Literatur, welche für Sie auch greifbar sein sollte. Zum anderen finden Sie Hinweise auf Kommentare und Gerichtsentscheidungen in der Regel nur dort, wo Sie sich eventuell selbst gelegentlich rechtfertigen müssen. Wenn Sie in den Stoff tiefer einsteigen möchten oder müssen, bleibt Ihnen in aller Regel nichts anderes übrig, als sich an einen Spezialisten zu wenden. Doch: Ist es nicht ein befreiendes Gefühl zu wissen, wann das notwendig ist? 1.2 Ein Hinweis in eigener Sache Menscheln – das darf und soll es in diesem Werk. Von daher verzeihen Sie mir bitte den ein oder anderen ironischen Anflug oder die ein oder andere Flapsigkeit.

1. Warum Sie dieses Buch unbedingt lesen sollten! 16 www.WALHALLA.de 1 Ich bin selbst schwerbehindert und weiß, dass einige Leidensgenossen mit einer großen Portion an Selbstmitleid ausgestattet sind. Zudem wird die Thematik „Behinderung“ oft bierernst genommen und jeder Witz sofort als „taktlos“ angesehen. Das ist nicht mein Ding. Und viele Teilnehmer in den SBV-Kursen, die ich abgehalten habe, gehen auch mit Humor an die Sache heran. So durfte ich einen Querschnittgelähmten kennen lernen, der von sich immer nur als „der Rolli-Fahrer“ sprach und beim Thema Arbeitssicherheit erklärte: „Keine Füße – keine Sicherheitsschuhe!“ Für mich ist das der richtige Weg, mit Behinderung umzugehen. Ganz normal eben. Nicht abgeklärt, abgehoben oder zu ernst. Behinderungen sind in unserer Gesellschaft etwas Alltägliches – und sollten genauso behandelt werden. Und dann ist der ein oder andere Witz durchaus erlaubt. Die nunmehr vorliegende 3. Auflage dieses Buches berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und etwaige Gesetzesänderungen, die seit Drucklegung der 2. Auflage im September 2022 verkündet wurden. Zudem wurde der ein oder andere Themenbereich ergänzt, verändert oder hinzugefügt. In diesem Sinne: Viel Spaß! Ihr Urs Peter Janetz, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1.3 Warum ist die SBV so wichtig? Sie haben sich dafür entschieden, das Amt der Vertrauensperson oder des Stellvertreters zu übernehmen. Dafür zunächst einmal: Respekt! Egal, ob Sie das Amt aus Überzeugung übernommen haben oder weil Sie nicht schnell genug auf dem Baum waren, als man Sie gefragt hat: Sie engagieren sich. Deshalb haben Sie dieses Buch zur Hand genommen. Möglicherweise wissen Sie noch gar nicht, worauf Sie sich da eingelassen haben. In vielen Fällen werden SBV-Interessierte mit Sätzen wie „Das ist nicht so viel Arbeit, das schaffst du mit links“ in die Irre geführt. Nun, so wenig Arbeit ist das nicht, aber das werden Sie auf den folgenden Seiten selbst entdecken.

1.3 Warum ist die SBV so wichtig? 17 www.WALHALLA.de 1 Aber es ist unbestreitbar ein spannendes Amt. Und ein wichtiges! Denn: (Schwer-)Behinderung geht uns alle an. Auch wenn wir nicht behindert sind, es kann uns schneller treffen als wir das Wort „behindert“ sagen können. Beispiele: Denken Sie nur an Samuel Koch. Bevor er am 4. Dezember 2010 in der Fernsehshow „Wetten, dass..?“ mit seinen Sprungstiefeln über ein fahrendes Auto sprang, war er ein kerngesunder, junger Mann. Binnen weniger Augenblicke war er an den Rollstuhl gefesselt. Natürlich verdankt nicht jeder Behinderte seine Einschränkung einer derart aufsehenerregenden Situation. Ich kenne einen Rollstuhlfahrer, der einfach nur mal eben mit seinem Motorrad zum TÜV fahren wollte, als ihm ein Auto die Vorfahrt nahm. Oder ein anderer, der im Einsatz in Afghanistan beide Beine durch eine Mine verloren hat. Oder ein Freund von mir: Eben noch ein ganz normaler Student und plötzlich die Diagnose Diabetes Typ I und ein Leben mit täglichen Spritzen. So kann es auch Ihren Kollegen im Betrieb gehen. Heute noch keinerlei Bezug zum Thema – morgen mittendrin, statt nur dabei. Und zur gesundheitlichen Thematik kommt zusätzlich der Kampf mit Ämtern, Behörden und ganz normalen Alltäglichkeiten, über die wir uns bisher keinerlei Gedanken gemacht haben. Gut, wenn es da jemanden gibt, der Unterstützung anbietet: die SBV! Das Hausarzt-Prinzip Ich sehe die SBV dabei nicht als „eierlegende Wollmilchsau“, die alles selbst erledigen muss. Nein, ich sehe Ihre Aufgabe eher wie die eines guten Hausarztes: Sie helfen, die grundsätzlichen Dinge anzustoßen – und schicken dann weiter zum richtigen Spezialisten! Ich nenne das „Das Hausarzt-Prinzip“.

4. Die SBV im Betrieb 70 www.WALHALLA.de 4 ein sicheres Schloss handelt. Idealerweise verwenden Sie einen feuerfesten Schrank. ▪ Lassen Sie den Betroffenen die Datenschutzerklärung unterzeichnen. Füllen Sie am besten das Formular mit diesem zusammen aus. ▪ Entsorgen Sie am Ende Ihrer Amtszeit die Kartei datenschutzrechtlich korrekt oder geben Sie das jeweilige Karteiblatt an den Betroffenen zurück und dokumentieren Sie dies schriftlich. Im Falle der Rückgabe an den Betroffenen lassen Sie sich diese quittieren. ▪ Scheidet ein Betroffener aus dem Betrieb endgültig aus (z. B. bei Eigenkündigung, abgeschlossenem Kündigungsschutzprozess), vernichten Sie das entsprechende Karteiblatt oder geben Sie es dem Betroffenen zurück. Auch das dokumentieren Sie bitte schriftlich. Im Falle der Rückgabe an den Betroffenen lassen Sie sich diese quittieren. Nachfolgend nun ein Vorschlag für eine Schwerbehindertenkartei mit Datenschutzerklärung (ohne Gewähr): Schwerbehindertenkartei Zur Person Name, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anschrift Telefon/Handy Erlernter Beruf Besondere Fachkenntnisse Eingestellt am Personalschlüssel Zur Behinderung Versorgungsamt Bescheid vom Az. GdB: Merkzeichen gültig bis GdB: Merkzeichen gültig bis Gleichstellung O ja O nein Arbeitsagentur Bescheid vom Az. Art der Behinderung (lt. Feststellung Versorgungsamt): Sonstige Behinderungen (noch nicht festgestellt) Falls noch keine Feststellung des GdB / der Gleichstellung vorliegt: Antrag auf Feststellung des GdB gestellt bei am Az. Antrag auf Gleichstellung gestellt bei am Az. Bergmannversorgungsschein vom Az.

4.2 Praxis der SBV-Arbeit 71 www.WALHALLA.de 4 Bei Tätigkeit generell zu beachtende Einschränkungen (z. B. keine Nachtschicht, keine Arbeit im Stehen): Zur beruflichen Situation Betrieb/Abteilung von bis Arbeitsplatz Beschreibung der Tätigkeit Tarifgruppe Probleme am Arbeitsplatz (z.B. Tragen schwerer Lasten, ungeeigneter Bürostuhl) Bisherige Maßnahmen (z.B. Hebegerät, höhenverstellbarer Schreibtisch) Datenschutzerklärung / Zustimmung zur Erhebung und Verwendung der oben genannten Daten Die in dieser Schwerbehindertenkartei aufgenommenen Daten (s. o.) dienen dazu, der Schwerbehindertenvertretung (SBV) im Betrieb [Name, Rechtsform, Adresse des Arbeitgebers]die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Abfassung von Stellungnahmen der SBV in folgenden Bereichen vornehmen zu können: Stellungnahmen gegenüber den Integrationsämtern im Rahmen von Anträgen des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung.Stellungnahmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Gleichstellungsanträgen. Stellungnahmen gegenüber dem Arbeitgeber im Rahmen der Beteiligung/Anhörung der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX, wobei dem Arbeitgeber Diagnosen nicht mitgeteilt werden. Nichzutreffende Alternative bitte streichen Alternative 1: Berechtigt zur Einsichtnahme in diese Schwerbehindertenkartei sind sämtliche Mitglieder der SBV (Vertrauensperson / Stellvertreter) während der Amtszeit der SBV in der Legislaturperiode 20xx-20xx. Alternative 2: Berechtigt zur Einsichtnahme in diese Schwerbehindertenkartei sind sämtliche Mitglieder der SBV (Vertrauensperson / Stellvertreter) der zum Zeitpunkt meiner Unterschrift im Amt befindlichen SBV. Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, dass mein Datenblatt der nachfolgenden SBV für die vorgenannten Zwecke übergeben wird. Mit Beendigung der Amtszeit (Alternative 1) bzw. mit meinem Widerruf (beide Alternativen) wird die Schwerbehindertenkartei – soweit mich betreffend – an mich zurückgegeben oder in datenschutzrechtlich zulässiger Weise vernichtet. Das Gleiche gilt, wenn ich endgültig aus dem Betrieb ausscheide. Meine hiermit erteilte Zustimmung zur Erhebung und Verwendung der oben genannten Daten im Rahmen dieser Datenschutzerklärung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ohne Begründung widerrufen. Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Betroffener

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