Mit Beispielen, Checklisten und Praxishinweisen Compliance im Verwaltungsalltag Prof. Dr. Katrin Kanzenbach Ein Praxishandbuch für rechtskonformes Verhalten
Rechtssicher handeln – Risiken minimieren In der öffentlichen Verwaltung ist Compliance von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in Behörden und Institutionen zu bewahren, Ressourcen zu schützen und Straf- sowie Bußgelder zu vermeiden. Die Thematik betrifft alle Tätigkeitsbereiche und Organisationen und adressiert die unterschiedlichsten Problemstellungen: Dazu zählen Strafbarkeits-, Datenschutz- und Ordnungswidrigkeitsrisiken, Korruption, Haushaltsuntreue bei der Verwendung öffentlicher Mittel, Probleme mit dem Steuer- und Vergaberecht sowie Geldwäsche oder Subventionsbetrug im Alltag der Verwaltung. Dieses Handbuch richtet sich insbesondere an Compliance-Beauftragte sowie an alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die aufgrund individualarbeitsrechtlicher, tarifvertraglicher und gesetzlicher Regelungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet sind. Informieren Sie sich insbesondere über • Ziele und Aufgaben von Compliance in der öffentlichen Verwaltung • Rechtliche Rahmenbedingungen • Straf-, arbeits- und beamtenrechtliche Besonderheiten • Public-Corporate-Government-Kodex • Organisation von Compliance • Implementierung eines Compliance-Management-Systems • HR-Compliance Prof. Dr. Katrin Kanzenbach, Wirtschaftsjuristin (LL.M.), ist Professorin für Personal und Recht an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU). Berufliche Erfahrungen hat sie in Fach- und Führungsfunktionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erworben. Sie ist Autorin von Fachbüchern, eines Lehrbuchs und von Beiträgen in Zeitschriften sowie Mitherausgeberin der Zeitschrift Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP). Sie promovierte mit einer rechtsvergleichenden Untersuchung zum Compliance Officer. Seit 2019 organisiert sie die HGU-Compliance-Fachgespräche in der GUV, die in zeitlichen Abständen angeboten werden. www.walhalla.de WISSEN FÜR DIE PRAXIS ISBN 978-3-8029-1511-6 € 39,95 [D] • AKTUELL • PRAXISGERECHT • VERSTÄNDLICH Bestellnummer: 1511600
Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort.......................................................................................... 12 Abkürzungsverzeichnis................................................................. 13 Abbildungsverzeichnis.................................................................. 18 Tabellenverzeichnis....................................................................... 19 I. C ompliance im Verwaltungsalltag.................................... 21 1. Einführung........................................................................... 22 2. Compliance im öffentlichen Dienst................................... 23 3. Besonderheiten von Compliance in der öffentlichen Verwaltung.......................................................................... 28 3.1 Ziele, Aufgaben und Standard von Compliance............... 30 3.2 Compliance als Präventionsaufgabe.................................. 34 4. Korruptionsprävention....................................................... 37 5. Compliance in Ethik und Integrität................................... 40 II. Rechtliche Rahmenbedingungen für die öffentliche Verwaltung......................................................................... 43 1. Übersicht.............................................................................. 44 2. Hinweisgeberschutz im öffentlichen Dienst..................... 44 3. M enschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Lieferketten..................................... 47 4. Das Haushaltsrecht – Grundsätze des Wirtschaftens....... 50 5. Compliance im Beschaffungswesen.................................. 52 6. Verschwiegenheitspflichten............................................... 56 7. S chutz personengebundener Daten................................. 58 8. Verwaltungsdigitalisierung................................................ 64 9. Nachhaltigkeit in der öffentlichen Verwaltung............... 69 10. Klimaschutz......................................................................... 72
III. Straf- und nebenstrafrechtliche Regelungen in der öffentlichen Verwaltung.................................................... 77 1. Einleitung: Verfolgung von Pflichtverletzung.................. 78 2. Amtsträgereigenschaft i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB...... 79 2.1 Amtsträgerdelikte (§§ 331 ff. StGB).................................. 82 2.1.1 Vorteilsannahme – was ist erlaubt?................................... 83 2.1.2 Bestechlichkeit – Abgrenzung zur Vorteilsannahme....... 86 3. Relevante nebenstrafrechtliche Regelungen................... 89 3.1 Steuerliche Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst................................................................................... 90 3.1.1 Die Umsatzsteuer für Körperschaften des öffentlichen Rechts................................................................................... 93 3.1.2 Die Körperschaftsteuer. ..................................................... 99 3.2 Tax-Compliance................................................................... 103 4. Schutz vor Ordnungswidrigkeiten..................................... 105 4.1 N ormadressaten der Ordnungswidrigkeit........................ 106 4.2 Unterlassung der Aufsichtspflicht und Rechtsfolge......... 107 4.3 C MS als erforderliche Aufsichtsmaßnahme?.................... 109 5. D as effiziente Compliance-Management-System (CMS).... 111 5.1 Schritte zur Implementierung eines CMS......................... 111 5.2 Die Grundelemente und Standards eines CMS................. 113 5.3 Das angemessene und effiziente CMS für den öffentlichen Dienst............................................................. 118 IV. A rbeits- und beamtenrechtliche Besonderheiten bei Compliance-Verstößen....................................................... 121 1. E inleitung............................................................................ 122 2. Das Dienstvergehen............................................................ 124 3. Das disziplinarrechtliche Verfahren der Behörde............. 125 4. Der Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber jPöR. ................................................................. 127
5. Der Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber den Organen....................................................................... 128 6. Der Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber Beschäftigten...................................................................... 130 V. Das Rahmenwerk der Kodizes........................................... 133 1. Herleitung........................................................................... 134 2. Der Public-Corporate-Governance-Kodex (PCGK)............ 136 3. Struktur des PCGK............................................................... 137 4. Anwendungsbereich des PCGK.......................................... 139 5. Funktionen des PCGK......................................................... 140 6. Verantwortlichkeiten für Compliance (Legalitätspflicht).... 142 7. Compliance-Anforderungen öffentlicher Unternehmen.... 143 VI. Ableitungen für die Praxis im öffentlichen Dienst.......... 145 1. Grundlagen zur Organisationsstruktur............................. 146 2. Compliance-Beauftragte im öffentlichen Dienst............. 146 3. Organisation der Compliance-Funktion............................ 150 3.1 Organisationsstrukturen der Compliance-Funktion........ 150 3.2 Aufgaben und Qualifikation der Compliance-Funktion...... 154 4. Risikomanagement und Internes Kontrollsystem............ 157 4.1 Elemente eines Risikomanagementsystems...................... 158 4.2 Internes Kontrollsystem (IKS)............................................. 166 4.3 T hree-Lines-Model (das Drei-Linien-Modell).................... 170 4.3.1 First Line: Operatives Tagesgeschäft................................. 171 4.3.2 Second Line: Risk Management and Compliance............. 171 4.3.3 Third Line: Internal Audit................................................... 172 VII. H R-Compliance in der öffentlichen Verwaltung.............. 177 1. Bedeutung einer HR-Compliance...................................... 178
2. Herausforderungen von HR-Compliance im öffentlichen Dienst............................................................. 178 3. Abgrenzung zu allgemeiner Verwaltungs-Compliance..... 179 4. Rechtliche Grundlagen der HR-Compliance..................... 180 4.1 Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst.................................. 180 4.1.1 B esonderheiten gegenüber dem privaten Arbeitsrecht..... 182 4.1.2 Tarifrecht (TVöD, TV-L)....................................................... 183 4.1.3 Mitbestimmung durch Personalräte.................................. 197 4.2 Beamtenrecht und Compliance in der öffentlichen Verwaltungspraxis.............................................................. 204 4.2.1 Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis..................... 205 4.2.2 D ienstrechtliche Besonderheiten. ..................................... 211 4.3 Transparenz von Entgelten und Entgeltregelungen........ 219 4.3.1 Geltungsbereich und Adressatenkreis. ............................. 221 4.3.2 Individueller Auskunftsanspruch....................................... 222 4.3.3 Berichtspflichten................................................................. 223 4.3.4 Ausblick: Umsetzung der EUEntgelttransparenzrichtlinie.............................................. 223 4.3.5 Darlegungs- und Beweislast............................................... 227 4.4 Beschäftigtendatenschutz................................................. 232 4.4.1 Das Spannungsverhältnis zwischen Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG............................................................................ 233 4.4.2 Datenverarbeitung in Betriebsvereinbarungen............... 234 4.4.3 Zweckbindung und Erforderlichkeitsprinzip.................... 235 4.4.4 Umgang mit Gesundheitsdaten, Bewerbungsdaten und Personalakten..................................................................... 236 5. EU AI Act und seine Auswirkungen auf HR...................... 242 5.1 Hochrisiko-KI-Systeme in Rekrutierung und Personalbewertung............................................................ 244 5.2 Transparenzpflichten, menschliche Aufsicht, DSFA.......... 246 6. Digitalisierung und HR-Compliance.................................. 252
6.1 Einsatz von HR-Software und Cloud-Systemen................ 252 6.2 Datenschutz bei digitalen Personalakten......................... 259 7. Handlungsfelder der HR-Compliance in der Praxis.......... 263 7.1 Das Stellenbesetzungsverfahren....................................... 264 7.2 Digitalisierung von HR-Prozessen und deren rechtliche Bewertung........................................................................... 275 8. Organisationale Umsetzung von HR-Compliance in der öffentlichen Verwaltung.................................................... 283 8.1 Aufbau eines HR-Compliance-Management-Systems (HR-CMS)............................................................................. 284 8.2 Implementierungsfahrplan für die Praxis......................... 285 8.3 Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten im HRCMS...................................................................................... 287 8.4 Interne Kontrollmechanismen und Audits........................ 289 VIII. Fazit und Ausblick............................................................... 293 IX. Anhang................................................................................ 298 X. Literaturverzeichnis............................................................ 312 XI. Stichwortverzeichnis.......................................................... 325
Abkürzungsverzeichnis 12 www.WALHALLA.de Vorwort Compliance ist längst kein Thema mehr, das ausschließlich Unternehmen der Privatwirtschaft betrifft. Auch die öffentliche Verwaltung steht heute in besonderem Maße vor der Aufgabe, rechtmäßiges, integres und transparentes Handeln nicht nur vorauszusetzen, sondern auch strukturell abzusichern. Verwaltungshandeln ist an Gesetz und Recht gebunden und bewegt sich zugleich in einem komplexen Geflecht aus organisatorischen Vorgaben, haushaltsrechtlichen Anforderungen, Datenschutz, Vergaberecht, Antikorruption, Dienstrecht und verantwortungsvoller Führung. Gerade im Verwaltungsalltag zeigt sich, dass Compliance kein abstraktes Regelwerk, sondern gelebte Praxis ist. Dieses Buch widmet sich der Frage, wie Compliance in behördlichen und öffentlich-rechtlichen Strukturen wirksam umgesetzt werden kann. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung von Rechtsverstößen oder Haftungsrisiken. Vielmehr dient Compliance der Sicherung von Vertrauen innerhalb der Organisation sowie gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Staat und Gesellschaft. Sie ist Ausdruck einer Verwaltungskultur, die Verantwortung übernimmt, Entscheidungen nachvollziehbar macht und rechtliche Bindungen als Grundlage professionellen Handelns begreift. Der Verwaltungsalltag ist geprägt von Entscheidungsdruck, begrenzten Ressourcen und vielfältigen Erwartungen. Umso wichtiger ist es deshalb, Beschäftigten und Führungskräften Orientierung zu geben: Welche Pflichten bestehen? Wo liegen typische Risiken? Wie können Prozesse so gestaltet werden, dass Rechtskonformität, Effizienz und Integrität miteinander verbunden werden? Dabei darf Compliance nicht als zusätzliche Belastung missverstanden werden, sondern als Instrument guter Verwaltung und präventiver Organisationsgestaltung. Mit dem vorliegenden Werk soll ein praxisnaher und zugleich rechtlich fundierter Beitrag zu diesem Thema geleistet werden. Es richtet sich an Beschäftigte und Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, die Verantwortung für rechtssicheres und integres Handeln tragen. Möge dieses Buch dazu beitragen, Compliance als selbstverständlichen Bestandteil eines modernen, leistungsfähigen und rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns zu etablieren! Die Autorin, Prof. Dr. Katrin Kanzenbach
I. Compliance im Verwaltungsalltag 22 www.WALHALLA.de I I. Compliance im Verwaltungsalltag 1. Einführung Compliance ist längst nicht mehr ein exklusives Thema der Privatwirtschaft, sondern hat sich zu einem zentralen Steuerungsinstrument in der öffentlichen Verwaltung entwickelt. Während Unternehmen Compliance primär als Schutz vor Sanktionen und Reputationsverlust begreifen, ist sie für den öffentlichen Dienst Ausdruck der verfassungsrechtlichen Bindung an Gesetz und Recht, aber auch zur Stärkung des Vertrauens in den öffentlichen Sektor relevant. Dennoch zeigen die Literatur und Studien, dass die Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen in Behörden keineswegs selbstverständlich ist. Die Gesamtzahl der gemeldeten Korruptionsstraftaten ist im Berichtsjahr 2024 gegenüber den Vorjahren zurückgegangen, aber die Straftaten im Amt wie Bestechungen und Bestechungsversuche gemäß § 334 StGB sind deutlich angestiegen. Rechtsverstöße, Korruptionsfälle und mangelnde Transparenz verdeutlichen die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes zur Sicherung von Integrität und Rechtmäßigkeit.1 Die öffentliche Verwaltung steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie die klassischen Anforderungen an Legalität und Wirtschaftlichkeit erfüllen, andererseits wächst der Druck durch neue regulatorische Vorgaben, digitale Transformation und gesellschaftliche Erwartungen an Transparenz und Nachhaltigkeit. Compliance wird damit zur Querschnittsaufgabe, die nicht nur juristische Expertise, sondern auch organisatorische und technologische Kompetenz erfordert. „Compliance ist eine Organisation von Legalität und Wertekultur“, so beschreibt Stober die Kernfunktion im öffentlichen Sektor.2 Die Digitalisierung verstärkt diese Dynamik: Elektronische Vergabeplattformen, E-Akten und KI-gestützte Entscheidungsprozesse eröffnen Chancen für Effizienz und Nachvollziehbarkeit, bergen aber zugleich neue Risiken wie die Benachteiligung durch Algorith 1 BKA (2024), Bundeslagebild, S. 21; BMI (2020), Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung – Jahresbericht; Vollmann, Compliance in der öffentlichen Verwaltung, S. 5–6. 2 Stober/Ohrtmann, Compliance für die öffentliche Verwaltung, S. 3 Rn. 1.
2. Compliance im öffentlichen Dienst 23 www.WALHALLA.de I men oder Datenschutzverletzungen. Der Deutschland-Index der Digitalisierung 2025 betont, dass „die digitale Verwaltung eine notwendige Voraussetzung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ ist.3 Compliance muss daher technologische Entwicklungen antizipieren und in Governance-Strukturen integrieren. Darüber hinaus gewinnt die ethische Dimension an Bedeutung: Korruptionsprävention, Hinweisgeberschutz und ESG-Kriterien sind nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern prägen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Studien wie „The Future of Compliance 2025“ zeigen, dass Organisationen zunehmend Compliance als strategischen Faktor begreifen, der Innovation und Integrität gleichermaßen sichert.4 Dieses Buch verfolgt das Ziel, die Besonderheiten von Compliance im Verwaltungsalltag praxisnah darzustellen. Die Diskussion, ob Standards und Tools von Compliance aus dem privaten Sektor auf den öffentlichen Sektor zu übertragen möglich sind, wird hier nicht eröffnet. Der Blick wird nach vorn gerichtet und die rechtlichen Grundlagen (Rechtsstand bis September 2025), das Rahmenwerk von Kodizes, Standards sowie organisatorische Anforderungen und Zukunftsperspektiven von der klassischen Korruptionsprävention bis zur Tax- und HR-Compliance und KI-Governance beleuchtet. Damit soll das Buch Führungskräften und Beschäftigten im öffentlichen Dienst Orientierung bieten, wie Compliance nicht nur als Pflicht, sondern als Chance für eine moderne, integre und leistungsfähige Verwaltung verstanden werden kann. 2. C ompliance im öffentlichen Dienst Compliance in der öffentlichen Verwaltung ist von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen in die Behörden und Institutionen zu bewahren, Ressourcen zu schützen sowie Straf- und Bußgelder zu vermeiden. Das Konzept der Compliance entstammt ursprünglich der privaten Wirtschaft. So stammt das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns aus dem 12. Jahrhundert und prägt bis heute das Selbstverständnis des Unternehmers als Verantwortlichen für den Fortbestand seines Geschäfts als auch der Gesellschaft, in der er tätig ist. Der Kaufmann verfügt über großes Fachwissen, handelt global fair und besitzt dadurch eine positive Reputation bei Kunden, Mitar 3 Opiela et al., Deutschland-Index der Digitalisierung, S. 31. 4 Vgl. Deloitte, The Future of Compliance 2025.
I. Compliance im Verwaltungsalltag 24 www.WALHALLA.de I beitern und Geschäftspartnern, bedenkt die Auswirkungen seines Handelns für Gesellschaft und Umwelt, übernimmt Verantwortung für seine Mitarbeiter und die Gesellschaft und versteht sich als Vorbild für alle Teile der Gesellschaft. Dieses Verständnis verbindet sich heute mit dem Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR) und beinhaltet die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens.5 Eine Legaldefinition des Begriffes Compliance findet sich im nationalen Recht bis heute nicht. Damit bleibt der Begriff unbestimmt und unterliegt einer dynamischen Weiterentwicklung in der Auslegung der Literatur und Rechtsprechung. Das Wort Compliance wird in unterschiedlichen Zusammenhängen und Zusammensetzungen gebraucht. Der Ursprung stammt aus dem angloamerikanischen Bereich und bedeutet im engeren Sinn Rechts- und Regelkonformität. Im weiteren Sinn beschreibt die Literatur Compliance als die Summe aller organisatorischen Aktivitäten, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass das Unternehmen und die für das Unternehmen handelnden Personen die externen und internen rechtlichen Vorgaben einhalten.6 Der öffentliche Dienst umfasst die Behörden der Gebietskörperschaften des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Nach § 1 Abs. 4 VwVfG sind Behörden alle Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Damit gehört die Tätigkeit im Dienst der Körperschaften, Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, der Verbände und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts i. S. d. § 15 Abs. 2 ArbPlSchG sowie einschließlich der Sozialleistungsträger i. S. d. §§ 18 bis 29 SGB I zum Bereich des öffentlichen Dienstes. Weitere Beispiele sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Industrie- und Handelskammern, Ärzte- und Rechtsanwaltskammern, Ortskrankenkassen sowie die Unfallversicherungsträger nach § 114 SGB VII.7 Der öffentliche Dienst ist die vollziehende Gewalt und damit die Exekutive, die als zweite Säule des Prinzips der Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verankert ist. Die Tätigkeit wird als öffentliche Verwaltung beschrieben. 5 Vgl. Handelskammer Bremen. 6 Bürkle/Hauschka/Schieffer, Der Compliance Officer: Ein Handbuch in eigener Sache, § 1 Rn. 3. 7 Kanzenbach, Arbeits- und Dienstrecht für das Public Management, S. 21–22.
2. Compliance im öffentlichen Dienst 25 www.WALHALLA.de I Literatur und Rechtsprechung versuchen, den Begriff der öffentlichen Verwaltung negativ und positiv zu umschreiben. Folgt man dem pragmatischen negativen Subtraktionsprinzip, „ist Verwaltung alles, was nicht Gesetzgebung und Rechtsprechung ist“.8 Das Zitat beschreibt eine negative Begriffsbestimmung der Verwaltung, die in der Literatur weit verbreitet ist. Es dient der Abgrenzung der drei klassischen Staatsfunktionen gemäß Art. 20 Abs. 2 GG: der Legislative (Gesetzgebung), der Judikative (Rechtsprechung) und der Exekutive (vollziehende Gewalt einschließlich Verwaltung). Die Verwaltung wird dabei als diejenige Staatstätigkeit definiert, die weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung darstellt. Diese Definition ist in der Literatur und Rechtsprechung anerkannt, weil eine positive Definition der Verwaltung aufgrund ihrer Vielgestaltigkeit schwierig ist. Verwaltung umfasst typischerweise die Ausführung von Gesetzen, die Gestaltung und Planung staatlicher Maßnahmen sowie die Erbringung öffentlicher Leistungen. Reimer fasst dies wie folgt zusammen: „Verwaltung wird oft definiert als diejenige Staatstätigkeit, die weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung darstellt. An dieser verbreiteten negativen Definition wird deutlich, dass Verwaltung vielfältig und komplex ist.“9 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verwendet diese Abgrenzung regelmäßig, wenn es den Verwaltungsrechtsweg prüft. So heißt es sinngemäß: Verwaltung ist die vollziehende Gewalt, soweit sie nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist.10 Diese Formel dient dazu, Tätigkeiten wie die Vorbereitung von Verwaltungsakten, die Durchführung von Verwaltungsverfahren oder die Gewährung von Fördermitteln als Verwaltung einzuordnen, im Gegensatz zu normsetzender Tätigkeit (Gesetzgebung) oder streitentscheidender Tätigkeit (Judikative). Verwaltung in der Praxis ist aber nicht nur die Administration. Verwaltung umfasst auch strategische, gestaltende, öffentlich wirksame und beschaffende Tätigkeiten.11 Für die Behörde handeln deren Bedienstete gemäß dem internen Organisationsplan. Nach dem Grundsatz der Selbstorganschaft handeln Behörden grundsätzlich durch eigene Organwalter. Organe sind im Organisationsrecht handelnde natürliche Personen (oder Organmitglieder), welche die von der Rechtsordnung vorgesehenen Aufgaben eines Organs von juris 8 Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 185. 9 Reimer, Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 15. 10 Vgl. BVerwG, Urt. v. 16. 3. 1994 – 6 C 5/93, NVwZ-RR, 1994, 582. 11 Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 185.
III. Straf- und nebenstrafrechtliche Regelungen 102 www.WALHALLA.de III Abbildung 3: Abgrenzung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) bei jPöR gemäß KStR R 4.1 zu § 4 KStG (eigene Darstellung) Unterliegt der BgA der jPöR der Steuerpflicht i. S. d. KStG, beträgt der Steuersatz 15 % des zu versteuernden Einkommens, vgl. § 23 KStG. Das Einkommen der BgA zählt nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG bestimmt sich das Einkommen und dessen Ermittlung nach den Vorschriften des EStG und des KStG. Bei Betrieben gewerblicher Art i. S. d. § 4 KStG sind die Absicht, Gewinn zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht erfor
5. Das effiziente Compliance-Management-System (CMS) 113 www.WALHALLA.de III Abbildung 4: Implementierungskreislauf eines CMS (Quelle: Brandstetter, Rechtsabteilung & Unternehmenserfolg, S. 74–76) 5.2 Die Grundelemente und Standards eines CMS Eine Definition des Begriffs „Compliance-Strukturen“ findet sich in dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standard IDW PS 980.223 Die Prüfung eines CMS nach dem IDW PS 980 ist in der Praxis über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg als Standard etabliert.224 Er bezieht Unternehmen wie z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, rechtsfähige bzw. nicht rechtsfähige Vereine, Stiftungen, Gebietskörperschaften, sonstige Körperschaften, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts mit ein.225 Der IDW-Prüfungsstandard ist erstmals anzuwenden bei freiwilligen Prüfungen von CMS, die nach dem 31. Dezember 2022 beauftragt werden. Der IDW definiert das CMS als ein System, das „auf der Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern festgeleg 223 IDW PS 980 (2022). 224 Wendt et al., Public Corporate Governance und Compliance – Ein Leitfaden für öffentliche Unternehmen, zuletzt geprüft am 3. 11. 2024. 225 IDW PS 980 (2022), Tz. 13 ff.
III. Straf- und nebenstrafrechtliche Regelungen 114 www.WALHALLA.de III ten Ziele eingeführten Regelungen eines Unternehmens, die auf ein regelkonformes Verhalten der gesetzlichen Vertreter und der Mitarbeiter des Unternehmens sowie ggf. von Dritten, d. h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen (Regelverstöße) abzielt“.226 Nach dem IDW-PS-980-Standard umfasst ein CMS sieben Grundelemente: die Förderung einer günstigen Compliance-Kultur sowie die Festlegung der Compliance-Ziele, den Aufbau der ComplianceOrganisation (Aufbau- und Ablauforganisation), den Prozess der Feststellung und Analyse der Compliance-Risiken durch das Unternehmen, den Prozess der Erstellung des Compliance-Programms, die Entwicklung eines Kommunikationsprozesses sowie von Verfahren zur Überwachung und Verbesserung des CMS. Die Grundelemente stehen miteinander in Wechselwirkung und sind in die Geschäftsabläufe eingebunden. Die Konzeption des CMS sollte die Wechselwirkungen zwischen den Grundelementen berücksichtigen.227 Abbildung 5: Grundelemente eines CMS nach IDW PS 980, 2022, Tz. A23-A29 (Quelle: IDW) 226 IDW PS 980 (2022), Tz. 1.2. 227 IDW PS 980 (2022), Tz. A23-A29.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5MDIz