Webinar HPVG-Novelle: Das ist neu im Hessischen Personalvertretungsrecht

Webinar HPVG-Novelle: Das ist neu im Hessischen Personalvertretungsrecht

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Seminar-Nummer: SW10402 Nahezu 25 Jahre hat das Hessische Personalvertretungsrecht auf...

Seminar-Nummer: SW10402

Nahezu 25 Jahre hat das Hessische Personalvertretungsrecht auf dem Buckel, es stammt aus dem Jahr 1988 und wurde seither nur punktuell verändert. Mit der langerwarteten Novellierung wird es nun auch in Hessen ein modernes Personalvertretungsrecht geben. Dieses Webinar informiert über die Vielzahl an Neuerungen.

Aus dem Webinarinhalt

1. Neugliederung des Gesetzes

  • Der neue Aufbau: was bleibt, was ist neu?
  • Wie finde ich meine bekannten „Hausnummern“ wieder?

2. Verbesserung der Rechtsstellung und der Arbeitsbedingungen des Personalrats, u. a.

  • Zulassung elektronischer Kommunikation
  • Informations- und Kommunikationstechnik als Geschäftsbedarf
  • Neu: Regelung zur Einhaltung des Datenschutzes durch die Personalvertretungen
  • Nicht gegen den Willen: Zuweisung und Personalgestellung des Personalrats
  • Erweiterung der allgemeinen Aufgaben des Personalrats um
    • Förderung der Vereinbarkeit von Familie Pflege und Beruf sowie
    • Anregung von Maßnahmen, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen

3. Fortentwicklung der Informations- und Beteiligungsrechte des Personalrats, u. a.

  • Ergänzung der Bestimmung zu den Monatsgesprächen um eine ausdrückliche Regelung, dass die Dienststellenleitung den Personalrat im Rahmen dieser Gespräche möglichst frühzeitig unterrichten soll
    • über beabsichtigte Maßnahmen zur Verwaltungsmodernisierung,
    • zur Digitalisierung sowie
    • über beabsichtigte Organisationsentscheidungen, die beteiligungspflichtige Maßnahmen zur Folge haben
  • Erweiterung der Mitbestimmung:
    • über Grundsätze des behördlichen oder betrieblichen Gesundheits- und Eingliederungsmanagements
    • bei Ablehnung eines Antrags auf Familienpflegezeit und Pflegezeit
    • bei Stufenzuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist
    • bei Personalgestellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
    • bei Einführung, Änderung und Aufhebung von Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle (mobiles Arbeiten)
    • bei Einführung von Kurzarbeit
    • bei Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle/Mobilem Arbeiten
  • Neu: Mitwirkungsrecht bei der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit

4. Fortentwicklung des Wahlrechts, u. a.

  • Streichung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht zum Personalrat
  • Verlängerung des für das aktive Wahlrecht unschädlichen Zeitraums einer Beurlaubung von sechs Monaten auf ein Jahr
  • Einführung einer 5-Prozent-Hürde
  • Klarstellung, dass das Wahlrecht und die Mitgliedschaft im Personalrat bei Eintritt in die Freistellungsphase einer Altersteilzeit enden
  • Regelung der wesentlichen Aufgaben des Wahlvorstands im Gesetz
  • Einführung einer Soll-Regelung zur Benennung von Ersatzmitgliedern des Wahlvorstands

5. Sonstige Neuerungen, z. B.

  • Friedenspflicht – Aufnahme des Gebots der Einigung vor Ort
  • Teilnahmeverpflichtung der Dienststellenleitung  an Personalversammlungen
  • Verlinkung auf Gewerkschaften im Intranet der Dienstelle
  • Stellung von Gewerkschaftsbeauftragten

Achtung begrenzte Teilnehmerzahl!

Kostenfreier Zugang zum Online-Dienst inklusive

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Das Webinar richtet sich an 

Mitglieder der Personalvertretungen, Mitarbeitende in den Personalstellen, Personalverantwortliche

Unser Experte

Jan Bannert, LL.M., Referent Arbeits- und Sozialrecht, zuvor leitender Projektmanager für digitale Verwaltungsprozesse im Bereich Katastrophenschutzmanagement. Herr Bannert ist auch als Trainer und Berater mit Schwerpunkt betriebliche Mitbestimmung tätig. 

Irrtümer/Änderungen vorbehalten

 

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Teilnahmegebühren und Leistungen

Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminarunterlagen als PDF-Datei zum Download. Ein Teilnehmer darf nicht angemeldeten Personen das Mitteilnehmen nicht ermöglichen.

Ablauf

Dauer

09:00-13:00 Uhr

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