Übergangsgebührnisse und -beihilfen: Sozialer Arbeitgeber Bundeswehr?

Mit dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 2011 mussten sich die Streitkräfte beim Rennen um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt plötzlich völlig neu positionieren. Schließlich wurde bis dahin fast die Hälfte der länger dienenden Zeitsoldaten aus dem fast unerschöpflichen Pool an Grundwehrdienstleistenden rekrutiert.

Dass die Nachwuchssuche heute nicht mehr ganz so rosig ausschaut, leuchtet vor diesem Hintergrund ein. Und sicherlich lässt sich über die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber für junge Leute kontrovers diskutieren. Doch egal wie man zu diesem Thema steht: Dank den Übergangsgebührnissen und Übergangsbeihilfen für Soldaten auf Zeit (SaZ) gehört die Bundeswehr auf jeden Fall zu den sozialsten Arbeitgebern in ganz Deutschland!

Denn viele Unternehmen versuchen sich bei der Personalsuche insbesondere beim Gehalt, den Aufstiegsmöglichkeiten oder mit flexiblen Arbeitszeitmodellen gegenseitig zu überbieten. Beim Thema Outplacement bzw. der Rückkehr von ehemaligen Arbeitnehmern auf den Arbeitsmarkt hört die „Großzügigkeit“ jedoch bei vielen Arbeitgebern auf. Selbst innovative Firmen bieten ihren Beschäftigten nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kaum nennenswerte Anreize. Im Gegenteil dazu haben Zeitsoldaten der Bundeswehr durch die umfangreichen Ansprüche der Dienstzeitversorgung einen immensen Vorteil gegenüber den meisten „zivilen“ Arbeitnehmern in der gleichen Situation. Denn ihre Wiedereingliederung wird nach dem Ende der Dienstzeit finanziell gut abgefedert. Ein großer Pluspunkt, der sich neben den umfangreichen Berufsförderungsansprüchen auch bei jungen Bewerberinnen und Bewerbern oft stark auf die Entscheidung für eine Laufbahn in den Streitkräften auswirkt.

Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen

Durch die Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen wird es besonders den länger dienenden SaZ ermöglicht, sich nach dem Ende ihrer Dienstzeit vollumfänglich um eine berufliche Aus- und Weiterbildung sowie um einen neuen Arbeitsplatz zu kümmern. Das ist schon seit Jahrzehnten im Soldatenversorgungsgesetz (SVG), der rechtlichen Grundlage der Dienstzeitversorgung, geregelt. Denn in Abhängigkeit zu ihrer Verpflichtungszeit erhalten Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden noch bis zu 60 Monate lang einen großen Teil ihrer früheren Besoldung – die so genannten Übergangsgebührnisse. Die Höhe variiert je nach Eingliederungssituation zwischen 75 und 100 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge als Soldat.

Auf die Zahlung haben Zeitsoldaten mit mindestens vier oder mehr Dienstjahren einen rechtsverbindlichen Anspruch. Und selbst wenn ein früherer SaZ rasch in ein neues Unternehmen wechselt, bekommt er die Übergangsgebührnisse ohne Abstriche parallel zu seinem Erwerbseinkommen bezahlt. Nur wer ein zusätzliches Einkommen aus einer geförderten Bildungsmaßnahme bezieht oder in den öffentlichen Dienst wechselt, muss mit finanziellen Kürzungen rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Übergangsgebührnisse auch als Teilsumme oder an einem Stück auszahlen, um beispielsweise für die eigene Selbständigkeit gleich ein gewisses Startkapital zur Verfügung zu haben.

Bei den Übergangsbeihilfen handelt es sich hingegen um eine Art Abfindung, die ebenfalls je nach geleisteter Dienstzeit zwischen dem 1,5-fachen und 12-fachen der letzten Dienstbezüge liegt. Hier kommen ganz leicht mehrere tausend Euro als zusätzliche Zahlung zusammen. Das Geld wird normalerweise am Ende der Dienstzeit als einmaliger Betrag durch das zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) an die anspruchsberechtigten Soldaten überwiesen. Allerdings müssen die Übergangsbeihilfen versteuert werden, wobei sich Soldaten mit Diensteintritt vor dem 1. Januar 2006 über einen Steuerfreibetrag in Höhe von 10.800 Euro freuen können. Gut beraten sind übrigens alle SaZ, die das Geld nicht gleich mit vollen Händen ausgeben, sondern es zum Beispiel für die spätere Altersvorsorge oder weitere Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen nutzen.

Nicht im Regen stehen

Betrachtet man die Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen einmal etwas genauer, so stellt man schnell fest, dass Soldaten auf Zeit mit dem Ende der Dienstzeit – im Gegensatz zu vielen zivilen Beschäftigten – von ihrem Arbeitgeber nicht im Regen stehen gelassen werden. Denn welches Unternehmen beschäftigt seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon für 12 Jahre und zahlt dann freiwillig noch bis zu 5 Jahre lang einen Großteil des früheren Gehalts weiter? Mal ganz von der zusätzlichen finanziellen Abfindung abgesehen, von der freigesetzte Angestellte oft nur träumen können. Aber natürlich steckt bei der Dienstzeitversorgung auch ein klares Kalkül dahinter. Denn die Uhren ticken in der freien Wirtschaft nun einmal etwas anders, weshalb viele Zeitsoldaten nach jahrelanger Abwesenheit erst mal wieder beruflich fit gemacht werden müssen. Trotzdem kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass die Bundeswehr zumindest in dieser Hinsicht ein überaus sozialer Arbeitgeber ist, der seinen ehemaligen Soldaten eine gute Starthilfe zurück auf den zivilen Arbeitsmarkt bietet. Inwiefern die vielfältigen Möglichkeiten zur Berufsförderung und Dienstzeitversorgung von den Zeitsoldaten dann am Ende auch wirklich sinnvoll zur Wiedereingliederung genutzt werden, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Über den Autor: Stefan Geßner ist ehemaliger Offizier der Bundeswehr und Geschäftsführer der DZE GmbH. Über die Karriereplattform für Zeitsoldaten www.dienstzeitende.de können (ehemalige) Soldaten auf Zeit sowohl Jobs nach der Bundeswehr als auch passende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten finden.