3 Fehler im Dienstzeugnis, die Ihren Bewerbungserfolg verhindern können

Beim Einstieg ins zivile Berufsleben muss das Dienstzeugnis die Prüfung durch Personalabteilungen bestehen. Unsere 3 Hinweise auf Fehler zeigen, welche Formulierungen dabei gefährlich werden.

1. Militärischer Sprachgebrauch

Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr – klar ist die Sprache eine militärische. Achten Sie aber in Ihrem Dienstzeugnis darauf, dass sich nicht zu viele sprachliche Umgangsformen aus dem Dienstalltag in ihr Zeugnis einschleichen. Dies gilt etwa für die beliebten Abkürzungen(z.B. EinsOffz & StffChef i.V.) oder Passivkonstruktionen wie „er wurde verwendet…“. Zivile Arbeitgeber suchen dagegen aktive Mitarbeiter. Daher können sich solche Formulierungen negativ auswirken.

2. Unverständliche Tätigkeitsbeschreibungen

Sätze wie „Die Feuerleiter sind die Gehirne der Geschützbatterie. Sie agieren in vorderster Front und lenken das Feuer ins Ziel“ haben sicher ihre militärische Daseinsberechtigung, wirken aber auf den zivilen Betrachter eher befremdlich. Achten Sie deshalb darauf, dass die Beschreibungen ihrer Tätigkeiten allgemeinverständlich sind.

3. Doppeldeutigkeit

Zeugnisleser in den Personalabteilungen suchen nach hintergründigen Begriffen und Formulierungen. Sie lesen gedanklich zwischen den Zeilen. Doppeldeutigkeiten haben meist negative Konsequenzen für den Zeugnisinhaber. Ein Satz wie „Wir sind ziemlich sicher, dass er auch in einem Zivilberuf erfolgreich sein kann“ schadet mehr als er nützt, denn „ziemlich sicher“ ist kein Prädikat, sondern ein ernsthafter Zweifel.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus unserem Bestseller Dienstzeugnisse der Bundeswehr

Die Arbeitshilfe hilft Vorgesetzten bei der Erstellung des Dienstzeugnisses und unterstützt Bewerber bei der Überprüfung des Zeugnisses auf Fehler oder falsche Formulierungen:

  • Dienstzeugnis und Bewerbungserfolg
  • Verantwortung des Zeugnisschreibers
  • Darstellung und Nutzen militärischer Lehrgänge
  • Tätigkeits- und Aufgabenbeschreibungen
  • Prioritätensetzung
  • Sonderfälle im Blick