Verbesserungen für SuE-Beschäftigte

Mit der am 18. Mai 2022 erzielten Tarifeinigung werden im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst neue Zulagen eingeführt und die Stufenlaufzeiten angepasst.

Durchbruch bei Tarifverhandlungen erzielt

Nach dreitägigen Verhandlungen einigten sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss für rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindertageseinrichtungen und in der Sozialarbeit bringt der Kompromiss eine finanzielle Aufwertung.

Regenerationstage und SuE-Zulage

Das Einigungspapier sieht ab dem Kalenderjahr 2022 zwei Regenerationstage, also zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts, vor.
Ab dem 1. Juli 2022 erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eine monatliche Zulage in Höhe von 130 Euro und in den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 in Höhe von 180 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, die Zulage in bis zu maximal zwei Arbeitstage pro Kalenderjahr in Freizeit umzuwandeln.

Anpassung der Stufenlaufzeiten

Zum 1. Oktober 2024 werden die bestehenden SuE-Regelungen zu den Stufenlaufzeiten an die allgemeinen Regelungen der übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst angepasst. Die verlängerten Stufenlaufzeiten und die vorgezogenen Endstufen werden abgeschafft. Das führt zu einem schnelleren Anstieg des Einkommens.

Aufwertung des Berufsfelds

Die Gewerkschaftsvertreter dankten den Streikenden, die in den letzten Wochen Druck auf die Arbeitgeberseite ausgeübt hätten. Das würden sie nun direkt im Geldbeutel spüren, da mit diesem Abschluss das Berufsfeld aufgewertet werde, so dbb Verhandlungsführer Andreas Hemsing.

ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betrachtet die Einigung als maßgeblichen Schritt, um die Berufe im Sozial- und Erziehungswesen attraktiver zu machen und wirksam gegen Fachkräftemangel vorzugehen.

Nach Ansicht von Karin Welge, Präsidentin und Verhandlungsführerin der VKA, werde der Kompromiss der gesellschaftlichen Bedeutung und der einhergehenden Anforderungen der Tätigkeit gerecht und stelle auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicher.