Corona-Infektion als Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat kürzlich zur Anerkennung einer Covid-19-Infektion eines Polizeibeamten als Dienstunfall entschieden.

Bisher „Anerkennungsquote Null“

Bisher wurden Dienstunfallanträge von etwa 100 Polizeibeamtinnen und – beamten in Bayern regelmäßig abgelehnt. Insofern ist das Urteil besonders bemerkenswert, auch wenn das Gericht betont, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Im Dienst angesteckt?

Konkret ging es um einen Polizisten, bei dem nach der Teilnahme an einem Sportlehrgang eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Betroffen waren von 21 Lehrgangsteilnehmern insgesamt 19.
Mehrere dieser Teilnehmenden stellten Antrag auf Feststellung eines Dienstunfalls und klagten an verschiedenen Gerichten.

Dienstunfall berechtigt zu spezieller Unfallfürsorge

Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit regelt Art. 46 BayBeamtVG. Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge zu. Die Anerkennung als Dienstunfall soll Betroffene und ihre Angehörigen absichern, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht.

Betroffene müssen Nachweis führen

Allerdings müssen Beamtinnen und Beamte nachweisen, dass sie sich während des Dienstes und nicht im privaten Umfeld mit Covid-19 infiziert haben. Dies ist häufig schwierig. Die Ansteckung mit dem Coronavirus kann durch einen zeitlich und örtlich klar bestimmbaren Angriff, wie Anspucken oder Anhusten, oder aber auch durch den dienstlichen Kontakt mit einer infizierten Person erfolgen.

In dem behandelten Fall ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei. Zudem habe er dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet.

Freistaat Bayern kann Rechtsmittel einlegen

Fraglich ist derzeit, ob der Freistaat Bayern gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen wird. In anderen Bundesländern werden derartige Fälle eher zugunsten der Betroffenen behandelt.