Urteil des Monats
Schmerzensgeldrenten steuerfrei!
BFH, Urteil vom 26.11.2008 - X R 31/07
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass Schmerzensgeldrenten steuerfrei sind, und zwar auch dann, wenn ein Teil als Ersatz für Unterhalt nach dem Tod eines Ehegatten gezahlt wird (BFH, Urteil vom 26.11.2008 - X R 31/07). Mit dem Urteil wird eine interne Anweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 8.11.1995 - B 3 S 225 - 22/95 (BStBl I 1995, S. 705) für unwirksam erklärt.
Der Fall
Geklagt hatte die Witwe eines Mannes, der von einem Arzt fehlerhaft behandelt wurde und an den Folgen dieser Behandlung verstarb. Zum Ausgleich dafür, dass ihr Mann sich nun nicht mehr an ihrem Unterhalt und an der Haushaltsführung beteiligen konnte, erhielt sie von der Versicherung des Arztes eine monatliche Schadensersatzrente. Pro Monat wurden 1.380,48 EUR gezahlt - aufgeteilte in zwei Beträge. Der erste Betrag von 357,90 EUR bezog sich auf einen sogenannten "Haushaltsführungsschaden", weil der Verstorbene seine Ehefrau nicht mehr an der Hausarbeit unterstützen konnte. Der zweite Betrag von 1.022,58 EUR sollte den "Ausfall" eines Unterhaltspflichtigen ersetzen.
Der Trick des Finanzamtes
Das Finanzamt versuchte mit einem Trick die Steuerpflicht für den Löwenanteil der Rente, nämlich den Unterhaltsersatz, zu begründen. Die Schadensersatzrente nach dem Tod eines Unterhaltspflichtigen (§ 844 Abs. 2 BGB) erhöhe als Geldrente die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Empfängerin. Denn sie diene ausschließlich dazu, die durch den Tod des Ehemannes entfallene wirtschaftliche Absicherung der Witwe wiederherzustellen oder zu sichern. Zwar habe der BFH bereits 1994 entschieden, dass eine Mehrbedarfsrente, die die Folgen von Verletzungen ausgleiche, steuerfrei sei. Das gelte aber nicht für den Ausgleich von Unterhalt durch monatliche Zahlungen. Wenn der Unterhaltsausgleich in einem einmaligen Betrag gezahlt werde, sei das zwar steuerfrei. Wenn die Auszahlung jedoch monatlich erfolge, seien Steuern zu zahlen. Das entspreche auch der Anweisung des Bundesministers der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 8. November 1995.
Die Entscheidung des BFH
Der BFH hat mit Urteil vom 26.11.2008 (X R 31/07) den Steuerbescheid des Finanzamtes aufgehoben und die gesamte Schmerzensgeldrente der Witwe für steuerfrei erklärt.
Die als Schadensersatz gezahlte Rente führe nämlich nicht zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Witwe, sondern gleiche nur den finanziellen Verlust aus, den diese durch den Tod ihres Mannes erleiden muss. Ob dieser Ausgleich einmalig oder monatlich erfolge, berühre die Steuerfreiheit nicht.
Eine Schadensersatzrente sei auch nicht mit einem Darlehen vergleichbar, bei dem die gezahlten Zinsen als steuerliche Einnahme - wie das Finanzamt meinte - angerechnet werden. Die Richter begründen dies unter anderem damit, dass der Schadensersatz von Gesetzes wegen als Rente gezahlt werden muss und der Zahlende gar kein Recht habe, in einem Betrag zu leisten.

