Leseprobe
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Einband: kartoniert
Umfang: 792 Seiten
Format: 13,5 x 21,0 cm
ISBN: 978-3-8029-6248-6
Auflage: 7., aktualisierte Auflage
Erschienen: März 2012
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen
Personalvertretungsrecht in der Praxis
Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das "Betriebsklima" durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.
"Eine handliche Arbeitshilfe für Personalräte und Dienststellen (..., die) nicht nur den Soldatenvertretern in den Personalvertretungen, sondern ebenso den Personalratsmitgliedern aus den Reihen der Beamten und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen sollte. Gleichermaßen Gewinn bringend ist das Werk aber auch für Soldaten, die als Dienststellenleiter oder in anderen Leitungsfunktionen mit der täglichen Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes befasst sind." Dirk Lechtermann, Vorsitzender Richter am OVG Münster, in : Der Personalrat
"Dieser Kommentar ergänzt den Kommentar zum Soldatenbeteiligungsgesetz, der ebenfalls im Walhalla Fachverlag erschienen ist. Beide gehören zum notwendigen Geschäftsbedarf, der jeder Vertrauensperson bzw. den Personalvertretungen nach § 6 Abs. 4 SBG bzw. § 44 Abs. 2 BPersVG durch die Dienststelle bereitgestellt werden muss (Beschluss des Truppendienstgerichts Nord vom 16. Juli 1998 - N 9 AV 2/98, in: NZWehrr 1999, 172)." ZfPR online
"Eine handliche Arbeitshilfe für Personalräte und Dienststellen für Soldatenvertreter und Personalratsmitglieder aus den Reihen der Beamten, Angestellten und Arbeiter." Y.-Magazin der Bundeswehr
"Ein zuverlässiger Wegweiser durch das teilweise unüberschaubare Dickicht der Rechtsprechung." Bund + Beruf
Dr. jur. Andreas Gronimus ist Verbandssyndikus des Deutschen BundeswehrVerbandes und seit 1989 für Personalvertretungs-, Arbeits- und Tarifrecht verantwortlich sowie als Rechtsanwalt zugelassen.
Nicole Knorz ist als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2001 beim Deutschen BundeswehrVerband tätig.
Christian Wienzeck ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und beim Deutschen BundeswehrVerband tätig, zunächst als Referent für Mitbestimmungsfragen, nun als Abteilungsleiter Verbandspolitik und Recht.
Herausgeber Oberstleutnant Martin Berg ist Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt. Er war dienstlich zuletzt als Grundsatzreferent für Arbeitssicherheitsrecht im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) tätig. Im Bundesvorstand des Deutschen BundeswehrVerbandes ist er für Fragen der Mitbestimmung verantwortlich.





