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Umfang: 1 Ordner
Umfang: 1150 Seiten
Format: 14,5 x 20,8 cm
ISBN: 978-3-8029-1145-3
Erschienen: April 2010
59,00 € Abonnement, Mindestlaufzeit 12 Monate; Aktualisierungen 2-3 mal jährlich in den Warenkorb 129,00 € Einmalige Lieferung in den Warenkorb
Loseblattwerk

Das neue Tarifrecht Hessen

Walter Spieß
Kommentierende Einführung
TV-H, TVÜ-H, sonstige Tarifverträge, Durchführungsbestimmungen und Arbeitsverträge

Das neue Tarifrecht Hessen 2010
Mit ausführlicher kommentierender Einführung

Das gezielt für die tägliche Arbeit zusammengestellte W werk macht es leicht, sich mit der schwierigen Materie vertraut zu machen. Als besonders hilfreich erweist sich dabei die ausführliche Einführung. Ziele, Schwerpunkte, Überleitung und Hintergründe sind kompakt erläutert.

„Das neue Tarifrecht Hessen“ begleitet Sie zuverlässig durch den Reformprozess und unterstützt Sie wirkungsvoll bei der täglichen Arbeit.

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)

  • Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Hessen in den TV-H und zur Regelung des Übergangsrechts

  • Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-H BBIG)

  • Tarifvertrag für Auszubildende des Landes Hessen in Pflegeberufen (TVA-H Pflege)

  • Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten

  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-EntgeltU-H)

  • Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrerinnen/Personenkraftwagenfahrer des Landes Hessen (PKW-Fahrer-TV-H)

Mit Durchführungsbestimmungen

Die praktische Arbeitsgrundlage für alle Tarifbeschäftigten des Landes Hessen, für Personalsachbearbeiter, für Personalräte und Gewerkschaftsvertreter sowie Mitarbeiter der Arbeitgeberverbände.

Autoreninfo

Walter Spieß ist Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Hessen sowie Personalratsvorsitzender einer großen Behörde und Hauptpersonalratsmitglied. Aufgrund seiner langjährigen gewerkschaftlichen und personalrätlichen Tätigkeit ist er sowohl mit der rechtlichen Problematik des Personalvertretungsrechts und der praktischen Umsetzung bestens vertraut. Zudem leitet er die Grundsatzkommission Personalvertretungsrecht des dbb beamtenbund und tarifunion auf Bundesebene.