Warum Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so wichtig sind
Ein Fall, der durch die Presse ging: Wegen Sterbehilfe an seiner Mutter, die acht Jahre lang im Wachkoma lag, ist ein 26-jähriger Mann vom Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dass der junge Mann aus Mitleid gehandelt hat, nahm ihm das Gericht ab. Aber das darf in einem derartigen Fall keine Rolle spielen, so das Gericht. Denn einen Menschen zu töten, ist und bleibt eine Straftat, selbst wenn die Umstände besondere sind.
Die getötete Mutter hatte 2004 im Alter von 40 Jahren einen schweren Reitunfall erlitten. Seitdem lag sie im Wachkoma. Aussicht auf Besserung bestand nicht, eine Patientenverfügung gab es ebenfalls nicht. Anfang des Jahres erstickte ihr Sohn sie mit einem Handtuch in einem Pflegeheim bei Braunschweig. Im Prozess sagte der Angeklagte, er habe seine Mutter "erlösen" wollen.
Gemeinsam mit seinem Stiefvater hatte der junge Mann schon im April 2011 die Heimleitung gebeten, die künstliche Ernährung einzustellen. Das Heim lehnte dies ab. Begründung: Es läge keine entsprechende Patientenverfügung vor. Das Gericht legte dem Angeklagten zur Last, nicht alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Er habe gewusst, dass er die Abschaltung der Geräte gerichtlich hätte durchsetzen können, auch wenn dieser Weg „lang und schwer“ gewesen wäre.
Das Urteil macht deutlich: "Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen", wie der Vorsitzende Richter in der Begründung feststellte, „aber wie soll das Gericht entscheiden, wenn nächstes Mal ein Pfleger aus Mitleid handelt?“
Praxistipp:
Dieser Fall macht aber auch deutlich, dass eine Patientenverfügung in jedem Alter unverzichtbar ist, insbesondere wenn Sie ein erhöhtes Risiko haben. Das braucht keine gefährliche Sportart zu sein. Selbst wer viel mit dem Auto unterwegs ist, muss damit rechnen, durch einen Unfall plötzlich zum Schwerstpflegefall zu werden.
Deshalb: Sorgen Sie vor! Nutzen Sie zum Beispiel unsere Vorsorge-Mappe um im Fall des Falles sich und Ihre Familie vor der Willkür außenstehender Dritter zu schützen. Rechtssichere Formulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen Ihnen dabei.





