Walhalla Fachverlag

 
WarenkorbAb 40 € portofrei 0 Artikel 0,00 €
Home > Aktuelles > Juli 2012 > Pflegereform 2013 vom Bundestag beschlossen

Pflegereform 2013 vom Bundestag beschlossen

„Es kreiste der Berg und gebar eine Maus“− so sehen es die meisten Kritiker der Pflegereform. Aber lieber eine kleine Reform als gar keine Reform. Denn immerhin werden die Leistungen für Demenzkranke verbessert. Leichte Verbesserungen soll es auch bei der Absicherung pflegender Angehöriger in der gesetzlichen Rentenversicherung geben.

Was die Reform im  Einzelnen bringt:

  • Verbesserte ambulante Versorgung Demenzkranker: Das heißt, Pflegedienste bieten künftig Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen an. Ab 2013 gibt es höhere Leistungen für Demenzkranke.

 

  • Auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege können zusätzliche Betreuungskräfte eingesetzt werden, deren Kosten komplett von der Pflegeversicherung übernommen werden.

   

  • Angehörige von Pflegebedürftigen wird es leichter gemacht, eine Auszeit zu nehmen. Das Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt, wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.

 

  • Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden zehn Cent pro Versicherten und Jahr, insgesamt acht Millionen Euro jährlich, zur Verfügung gestellt.

 

  • Pflegekassen werden verpflichtet, Antragstellern binnen zwei Wochen einen Beratungstermin anzubieten.


Praxis-Tipp:
Wenn es um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit geht, müssen Sie genau darlegen, welche Pflegemaßnahmen über den Tag verteilt bei dem Patienten erforderlich sind. Äußerst hilfreich ist da unser neu aufgelegtes Handbuch der Pflegestufen, das Musterformulare zum direkten Eintragen der einzelnen Maßnahmen enthält.

Artikelaktionen

Wir empfehlen hierzu folgenden Titel aus dem Walhalla Verlags-Programm:

Cover
Birgit Greif
Wie viel Geld von wem wofür? Anschaulich erklärt die Autorin die Pflegestufen und beschreibt Schritt für Schritt, wie Versicherte und pflegende Angehörige...

Aktuelles

alle Beiträge
Unterbliebene Ladung zur Eigentümerversammlung macht Beschlüsse "nur" anfechtbar
mehr
BGH: Kein generelles Verbot von Hund und Katze per Mietvertrag
mehr
Pflichtteilsanspruch: Beginn der Verjährung ist unabhängig von der Kenntnis des Nachlasswertes
mehr

E-Book inklusive