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BGH zum Aufeinandertreffen von Pflichtteilsverzicht und Erbeinsetzung derselben Person

Manche erbrechtliche Konstellation ist so kompliziert, dass nur noch ein höchstrichterliches Machtwort der Rechtsunsicherheit ein Ende setzen kann. So geschehen in einem Fall von Pflichtteilsverzicht in Verbindung mit einer Vollerbeneinsetzung derselben Person.

Der Fall: Ein Ehepaar hatte sich gegenseitig zu Erben eingesetzt, als Schlusserben bestimmten sie die Enkelkinder. Die eigene Tochter hatte auf ihre Pflichtteilsansprüche verzichtet. Gleichzeitig legte das Ehepaar fest, dass der überlebende Ehegatte die Schlusserbeneinsetzung noch einmal überdenken und ändern dürfe, was dann auch geschah. Der überlebende Mann setzte die Tochter  zur Alleinerbin ein.

Das rief die einzige Enkelin auf den Plan. Die wollte wenigstens ihren Pflichtteil, als der Großvater starb, den sie nun nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes auch bekommt. Der hat nämlich entschieden, dass einem entfernteren Abkömmling entgegen der gesetzlichen Regelung selbst dann der Pflichtteil zusteht, wenn der Erblasser einen näheren Abkömmling trotz dessen zuvor erklärten Erb- und Pflichtteilsverzichts zum Alleinerben bestimmt hat. Immer vorausgesetzt, beide Abkömmlinge gehören wie hier demselben Stamm gesetzlicher Erben an und allein dieser Stamm wird bedacht (BGH Urteil vom 27.06.2012, Az. IV ZR 239/10).

Praxis-Tipp:
Ein Fall wie dieser kommt häufiger vor, als man denkt. Denn oft verzichten Kinder auf ihr Erbe und den Pflichtteil, damit die Eltern über ihren Nachlass ohne Rücksicht auf irgendwelche Pflichtteilsansprüche frei verfügen können. Dies geschieht  in der Regel gegen eine entsprechende Abfindung. Damit soll aber nicht unbedingt ausgeschlossen sein, dass man den Verzichtenden nicht doch noch zum Erben einsetzt. Der Fall macht deutlich, dass Sie sich beizeiten über besondere erbrechtliche Konstellationen informieren sollten. Schließlich werden Sie nicht wollen, dass sich Ihre Abkömmlinge vor Gericht wiedersehen. Nutzen Sie deshalb unsere Walhalla-Rechtshilfen zum Thema Erbrecht.

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