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HGB-Jahresabschluss gemäß neuem deutschen Bilanzrecht

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) trat die radikalste Reform des Bilanzrechts der letzten zwanzig Jahre in Kraft und ändert die Bilanzierungspraxis grundlegend.

Eine wichtige Änderung für Selbstständige und Unternehmer:

  • Die Handelsbilanz koppelt sich von der Steuerbilanz ab. Nahezu jede mittelständische GmbH oder GmbH & Co. KG muss einen eigenständigen HGB-Jahresabschluss sowie eine Steuerbilanz für das Finanzamt erstellen.

  • Einzelkaufleute mit kleinem Geschäftsbetrieb sind von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit

  • Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH genießen erweiterte Befreiungen und Erleichterungen bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Geändert haben sich die Größenklassen, an welche die Informationspflichten gekoppelt sind. Bisher "große" Kapitalgesellschaften gelten als "mittelgroß", bisher "mittelgroße" Kapitalgesellschaften als "klein".

Die neuen Regeln sind ab 1. Januar 2010 verpflichtend, für das Jahr 2009 freiwillig anwendbar.

 

 

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