Blaue Karte EU
Aufenthaltsgesetz
Das „Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union“ erweitert die Aufenthaltsrechte zugunsten von Akademikern und vergleichbaren Fachkräften:
- Einführung eines befristeten Aufenthaltstitels für Akademiker „Blaue Karte EU“
- Anrechnung von Aufenthaltszeiten im Rahmen der „Blauen Karte EU“
- Erhöhung der erlaubten Beschäftigungstage auf 120 Tage oder 240 halbe Tage neben Studium, Sprachkursen oder Schulbesuch
- Zeit zur Arbeitssuche nach erfolgreichem Hochschulstudium auf 18 Monate erhöht
- Beschäftigung bis zu 10 Stunden pro Woche bei qualifizierter Berufsausbildung
- Möglichkeit der Niederlassung für ausländische Absolventen einer deutschen Hochschule
- Aufenthaltserlaubnis für Suche einer der Qualifikation angemessenen Tätigkeit bis zu sechs Monaten
- Selbständige Tätigkeit im Zusammenhang mit der Hochschulausbildung
- Keine Zustimmung zur Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, der wegen eines Verstoßes gegen §§ 10, 10a oder § 11 Schwarzarbeitsgesetz rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde
- Regelung der Auskunftserteilung





